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ItemOrgan of corporate bodyNeue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum ArchivDie Stiftung "Neue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum" wurde im Juli 1988 gegründet mit der Zielstellung, einen Teil der Neuen Synagoge in Berlin als "Centrum Judaicum" wiederaufzubauen. Seit der Fertigstellung des Baus und Eröffnung des Hauses im Mai 1995 werden hier eine ständige sowie wechselnde Ausstellungen zur Geschichte, aber auch zum aktuellen jüdischen Leben gezeigt und Dokumente und Objekte zur Geschichte der Juden in Berlin und ganz Deutschland gesammelt, aufgearbeitet und präsentiert bzw. publiziert.|Das Archiv der Stiftung "Neue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum" wird seit 1990 aufgebaut und enthält Archivalien und Sammlungsgut jüdischer Gemeinden, Verbände, Organisationen und Privatpersonen. Das Archiv wurde in dieser Form neu gebildet und wird hier erstmals einem breiten Personenkreis vorgestellt. Auch in Zukunft werden weitere Bestände und Dokumente übernommen und bearbeitet werden.|Im Gegensatz zu staatlichen und kommunalen Archiven gibt es keine festgelegte Zuständigkeit für jüdisches Archivgut, jedoch enthält unser Archiv durchgängig Judaica-Betreffe aus dem gesamten ehemaligen Deutschen Reich (vor 1945), danach mit einem Schwerpunkt auf Berlin und den neuen Bundesländern.|In seinen Sammelschwerpunkten lehnt sich das Archiv an das frühere Gesamtarchiv der deutschen Juden an, dessen in Deutschland überkommene Bestände hier verwahrt werden. Daher stellt dieser Band als einziger in dieser Reihe kein Spezialinventar dar, sondern eine Übersicht über die zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorhandenen Bestände mit teilweise vollständigem Findbuch.|Insgesamt umfaßt das Archiv des Centrum Judaicum gegenwärtig rund 400 laufende Meter Archiv- und Sammlungsgut, rund 2.500 Mikrofilme sowie über 10.300 Mikrofiches. (Fotos werden in einer gesonderten Sammlung verwahrt.) Die Aufführung der Bestände in diesem Verzeichnis erfolgt entsprechend der Tektonik des Archivs.|Die Aktentitel wurden, sofern vorhanden, aus den bestehenden Findhilfsmitteln übernommen, allerdings war bei einem großen Teil der Bestände, so bei allen Akten aus dem Gesamtarchiv der deutschen Juden, eine Autopsie und Überprüfung der Titel erforderlich. Zahlreiche Akten wurden für diese Übersicht erstmals oder neu verzeichnet, andere intensiv erschlossen.|Einzelne Bestände oder Bestandsteile werden nur zusammenfassend beschrieben, etwa Gruppen von Einzelfallakten. Teilweise bestehen zur Wahrung des Personendatenschutzes oder aufgrund des Erhaltungs- oder Erschließungszustandes Benutzungsbeschränkungen. Dies wird meist bei den betreffenden Beständen vermerkt.|Den Kern des Archivs stellen die Bestände aus dem ehemaligen Gesamtarchiv der deutschen Juden dar, die 1996 wieder an ihren alten Lagerungsort in der Oranienburger Straße zurückkehrten (Akten und Dokumente jüdischer Gemeinden, Gemeindeverbände, Organisationen, Nachlässe, Sammlungsgut). Die Durchsicht dieser Bestände konnte daher erst 1996 beginnen, gleichzeitig fanden Verfilmungs- und Restaurierungsarbeiten statt. Es handelt sich um rund 230 laufende Meter Archivmaterial überwiegend aus dem Zeitraum 18. Jahrhundert bis 1945. Darüber hinaus erwähnenswert sind Bestände der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, der Synagogengemeinde Halle/Saale und des Verbandes der jüdischen Gemeinden in der DDR.|Zusammen mit den in den staatlichen Archiven überliefert Quellen, die die Beziehungen der jüdischen Gemeinschaft zu der sie umgebenden Gesellschaft widerspiegeln, enthält das Archiv unverzichtbare Quellen für die Erforschung der Geschichte jüdischer Gemeinden bzw. der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland und flankierender Sachthemen (z.B. Geschichte des Rabbinats, Religionsunterricht und Schulwesen, Synagogenbau, Wohlfahrtspflege und Vereinswesen) seit dem 18. Jahrhundert bis heute.|Rein genealogische Quellen sind nur wenige überliefert, jedoch kann das Archiv auch für den Familienforscher von Interesse sein, der nicht nur nach Namen und Daten seiner Vorfahren forscht, sondern auch Informationen über ihren historischen Hintergrund sucht.|Leider sind zahlreiche Quellen zur Geschichte der Juden in Deutschland verlorengegangen, das gilt für die meisten älteren Urkunden und Dokumente aus der Zeit vor 1800, deren Fehlen bereits bei Gründung des Gesamtarchivs zu Beginn des 20. Jahrhunderts bedauert wurde, ebenso wie für die Verluste durch die nationalsozialistische Verfolgung und infolge des Zweiten Weltkrieges. Als verschollen müssen etwa die meisten jüdischen Personenstandsregister (Geburts-, Heirats- und Sterberegister, Mohelbücher [Beschneidungsbücher] usw.), zahlreiche Memorbücher [Gedenkbücher] und ein großer Teil der Akten der Jüdischen Gemeinde zu Berlin sowie Akten weiterer jüdischer Gemeinden gelten.|Verweisen möchten wir hier noch auf einige andere wichtige Archive mit Quellen zur Geschichte der Juden in Deutschland:|- Central Archives for the History of the Jewish People, P.O.B. 1149, Jerusalem 91010, Israel (email: archives@vms.huji.ac.il): Hier werden weitere Teilbestände des historischen Gesamtarchivs der deutschen Juden sowie weitere Akten jüdischer Gemeinden und Organisationen aus der ganzen Welt verwahrt.|- Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland, Bienenstr. 5, 69117 Heidelberg (email: Zentralarchiv@urz.uni-heidelberg.de): Das Archiv sammelt Schriftgut jüdischer Gemeinden, Verbände, Organisationen und Personen aus der Zeit nach 1945. Daneben werden dort Grabinschriften jüdischer Friedhöfe (v.a. in Baden-Württemberg und Niedersachsen) dokumentiert und Mitteilungsblätter jüdischer Gemeinden, Organisationen und Vereine gesammelt.|- Leo Baeck Institute, 15 West 16th St., New York, N.Y. 10011, USA (email: lbi1@lbi.com): Das Archiv des Leo-Baeck-Institut enthält neben Archivalien jüdischer Gemeinden und Organisationen, darunter einigen Dokumenten aus dem ehemaligen Gesamtarchiv der deutschen Juden, vor allem eine umfangreiche Sammlung von Dokumenten privater Spender zur Geschichte der Juden in Deutschland und eine bedeutende Memoirensammlung.|- Zentrum zur Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen, Vyborgskaja ul. 3, 125212 Moskau, Russische Föderation: Das Archiv umfaßt Bestände, die ursprünglich vom nationalsozialistischen Reichssicherheitshauptamt beschlagnahmt wurden und nach 1945 von der Roten Armee als Beutegut nach Moskau gebracht wurden, darunter auch zahlreiche Quellen jüdischer Provenienz (vor allem Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens) (Götz Aly / Susanne Heim, Das Zentrale Staatsarchiv in Moskau ("Sonderarchiv"). Rekonstruktion und Bestandsverzeichnis verschollen geglaubten Schriftguts aus der NS-Zeit, Düsseldorf 1992 (Hans-Böckler-Stiftung))|- Jüdisches Historisches Institut (ydowski Instytut Historyczny, ul. T(omackie 3/5, PL-00-090 Warszawa, Polen (email: zihinb@ikp.atm.com.pl): Das Archiv verwahrt unter anderem große Teile des Archivs der Synagogengemeinde Breslau und Dokumente anderer jüdischer Gemeinden aus Schlesien, aus Posen sowie einzelne Akten der Jüdischen Gemeinde zu Berlin aus der Zeit vor 1945. Letztere liegen verfilmt im Landesarchiv Berlin vor (Vgl. Bd. 3 der vorliegenden Reihe Quellen zur Geschichte der Juden in den Archiven der neuen Bundesländer, München 1999).|Jüdische Personenstandsregister - überwiegend aus dem frühen 19. Jahrhundert bis zur Einführung der Standesämter - befinden sich in verfilmter Form u.a. im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde, Finckensteinallee 63, 12205 Berlin sowie im Jüdischen Museum Frankfurt am Main, Untermainkai 14/15, 60311 Frankfurt am Main (für die früheren deutschen Ostgebiete und die neuen Bundesländer / frühere DDR) und in den jeweils zuständigen Staatsarchiven (für die alten Bundesländer). Daneben gibt es solche Filme auch in der Deutschen Zentralstelle für Genealogie, Schongauerstr. 1, 04329 Leipzig.|Die Bearbeitung dieses Bandes, d.h. Überprüfung der Akten und Überarbeitung der Verzeichnung sowie deren Vereinheitlichung und Erstellung der Texte, erfolgte überwiegend durch Barbara Welker; darüber hinaus haben weitere Mitarbeiter dazu beigetragen: Bettina Fischer, Andreas Grape, Gesa Heinrich, Katrin Paetsch und Diana Schulle waren beteiligt an der Überprüfung der Verzeichnung bzw. teilweisen Neuverzeichnung aller Akten sowie Intensiverschließung einzelner Akten mit Enthält-Vermerken aus dem Gesamtarchiv der deutschen Juden; Bernd Braun half bei der Neuverzeichnung und Ordnung der Bestandsgruppe 75 E (Sammlungen des Gesamtarchivs), Dagmar Giesecke hat den überwiegenden Teil der Akten der Synagogengemeinde Halle neu verzeichnet, und Sabine Hank hat die Bestandsgruppe 6 (Nachlässe und Personenfonds) bearbeitet. Die Durchsicht und Verzeichnung der Hebraica erfolgte größtenteils durch Miriam Goldmann. Darüber hinaus danken wir folgenden Praktikanten, die an einzelnen Recherchen und Überprüfungen beteiligt waren: Harald Höllner, ganz besonders Stephen Naron, Marcus Nehren und Michael Schäbitz.|Eine Benutzung des Archivs ist durch schriftliche Anfrage oder persönliche Benutzung möglich. Die Benutzung ist gebührenpflichtig, Ausnahmen regelt die Benutzungsordnung. Die Bestellung von Reproduktionen ist begrenzt möglich (keine vollständigen Akten oder ganze Bestände). Für die Benutzung verfilmter Bestände stehen Readerprinter zur Verfügung.|Hermann Simon, Direktor der Stiftung "Neue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum"|Barbara Welker, Wiss. Archivarin
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ItemOrgan of corporate bodyThüringisches Staatsarchiv RudolstadtDas Thüringische Staatsarchiv Rudolstadt verwahrt in seinen Räumen die geschlossene historische Überlieferung der beiden Fürstentümer Schwarzburg, einer Reihe von Unterbehörden des Landes Thüringen (1920-1952) und die Bestände staatlicher und gesellschaftlicher Einrichtungen des ehemaligen Bezirkes Gera.|Der historische Kern des Thüringischen Staatsarchivs Rudolstadt besteht in der archivalischen Überlieferung der Grafschaften, späteren Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen. Bedingt durch die häufigen Teilungen in verschiedene Linien entstanden frühzeitig Bestrebungen, die für das Gesamthaus Schwarzburg relevanten Dokumente an einer Stelle zu konzentrieren. Nach den Teilungen von 1584 und 1599 wurden diese Vorstellungen mit der Schaffung eines gemeinschaftlichen Archivs, dem "Archivum commune", zu Beginn des 17. Jhs. in die Tat umgesetzt. Als Standort des "Archivum commune" wurde Rudolstadt bestimmt. Dieser Sammlungsbestand an Urkunden bildete den Grundstock des Rudolstädter Archivs. Seit dem Anfang des 18. Jhs. wurde dieses Archiv durch dazu berufene Archivare verwaltet. Auch in den beiden anderen schwarzburgischen Residenzstädten Arnstadt und Sondershausen waren inzwischen Archive eingerichtet worden, die für die einzelnen Teilbereiche des schwarzburgischen Herrschaftsgebietes zuständig waren. Die Idee des gemeinschaftlichen Archivs war nicht konsequent durchgesetzt worden, so daß sich auch in diesen beiden Orten wichtige Dokumente zur schwarzburgischen Geschichte befanden. Die drei Archive Arnstadt, Rudolstadt und Sondershausen blieben bis in das 20. Jh. nebeneinander bestehen, obwohl 1853 die Urkunden und älteren Aktenbestände des Arnstädter Archivs nach Sondershausen verbracht worden waren. Im Jahr 1929 wurden das Arnstädter Archiv aufgehoben und die dort lagernden Bestände dem Staatsarchiv Rudolstadt übergeben. Die damit erfolgte Trennung von Beständen des ehemaligen Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen erwies sich als problematisch, so daß an eine weitergehende Zusammenlegung gedacht wurde. Mit der im Jahr 1952 vorgenommenen Überführung des Sondershäuser Archivs nach Rudolstadt fand ein Konzentrationsprozeß seinen Abschluß, der zur Existenz eines schwarzburgischen Zentralarchivs in Rudolstadt führte. Im Thüringischen Staatsarchiv Rudolstadt sind nunmehr sämtliche schwarzburgischen Teilarchive vereint und stehen der Forschung in ihrer Gesamtheit zur Verfügung.|In der Archivorganisation des Landes Thüringen (1920-1952) unterstand das Staatsarchiv Rudolstadt dem Hauptstaatsarchiv in Weimar und nahm seine Aufgaben im Archivsprengel der Kreise Arnstadt, Rudolstadt und Saalfeld wahr. Auf der Grundlage der Verordnung über das staatliche Archivwesen von 1965 wurde das Archiv eigenständig und erhielt die Zuständigkeit für Schriftgut von Einrichtungen des Staatsapparates und der Wirtschaft im ehemaligen Bezirk Gera.|Heute besitzt das Thüringische Staatsarchiv Rudolstadt eine Zuständigkeit, die sich auf weite Teile Ostthüringens erstreckt. Durch die Thüringer Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsarchive vom 7. Juni 1994 umfaßt der Sprengel des Thüringischen Staatsarchivs Rudolstadt für die Zeit ab Wiedererstehen des Landes Thüringen das Gebiet der Stadt Gera und der Landkreise Ilm-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis und Holzlandkreis. Mit gleicher Verordnung wurde die bisherige Außenstelle Greiz selbständiges Staatsarchiv und ist für das Gebiet des Landkreises Greiz zuständig.|Im Thüringischen Staatsarchiv Rudolstadt werden heute ca. 11.500 Regalmeter Akten, 10.600 Urkunden und 36.800 Karten/Pläne/Risse verwaltet. Außerdem besitzt das Archiv mehrere eindrucksvolle archivalische Sammlungen und die wertvolle Überlieferung der ehemaligen fürstlichen Hofkapellen in Rudolstadt und Sondershausen. Eine Dienstbibliothek von etwa 31.000 Bänden sowie der bedeutende Bestand an regionalen Zeitschriften und Tageszeitungen stellen eine wichtige Ergänzung der Archivbestände dar.|Abteilungen|Abteilung A: Urkunden und Kopialbücher|Abteilung B: Fürstentum und Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt|Abteilung C: Fürstentum und Freistaat Schwarzburg-Sondershausen|Abteilung D: Preußische Behörden|Abteilung E: Land Thüringen|Abteilung F: Karten|Abteilung G: Stadt-, Guts- und Familienarchive|Abteilung H: Stiftungen, Gesellschaften und Vereine|Abteilung I: Sammlungen und Nachlässe|Abteilung K: Deutsche Demokratische Republik (1949-1990)/Bezirk Gera|Abteilung L: Land Thüringen (ab 1990)|Jens Beger, komm. Direktor
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ItemOrgan of corporate bodyThüringisches Staatsarchiv GothaDas Thüringische Staatsarchiv Gotha verwahrt die geschlossene historische Überlieferung des Herzogtums Gotha (seit 1918 Freistaat/Republik Gotha) und seiner Vorgängerterritorien für den Zeitraum von 1039 (Reinhardsbrunner Fälschung) bzw. 1092 (früheste echte Urkunde) bis 1920/1923. Daran schließen sich die Bestände staatlicher Unterbehörden des Landes Thüringen aus den Jahren 1920 bis 1952 an. Ohne unmittelbaren Zusammenhang damit steht die Abteilung Preußische Regierung zu Erfurt aus der Epoche von 1816 bis 1945 (Vor- und Nachakten nicht gerechnet).|Mit der neuen Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsarchive vom 7. Juni 1994 erhielt das Archiv rückwirkend ab 1990 wieder einen Sprengel zugeordnet, bestehend aus den neuen Landkreisen Gotha, Eichsfeldkreis und Unstrut-Hainich-Kreis.|1641/42 wurden aus dem Weimarer Archiv der Ernestiner das damals neugegründete Herzogtum Gotha betreffende Akten und Urkunden, einschließlich der im Herzogtum liegenden ehemaligen Klöster Reinhardsbrunn, Georgenthal, Ichtershausen etc., nach Gotha übergeführt und wohl zuerst im Rathaus Gotha aufgestellt, wo auch der erste Herzog, Ernst der Fromme, residierte. Im Bauplan des 1643 begonnenen Schlosses Friedenstein ist ein "Archivgewölbe" in der Nordwestecke vorgesehen - es wird bis heute als "Geheimes Archiv" für die ältesten Bestände benützt. Das Archiv zog zwischen 1646 und 1649 ins Schloß ein; der Herzog kümmerte sich persönlich um seine Einrichtung und Ordnung. Auch wurde die Stelle eines hauptamtlichen Archivars geschaffen.|Von 1837 an hat die ebenfalls im Schloß Friedenstein untergebrachte herzogliche Bibliothek - die heutige Forschungs- und Landesbibliothek - das Archiv mitverwaltet, dabei das Archiv hintangesetzt und ihm wichtige Bestände entfremdet. Erst 1921 - nun "Thüringisches Staatsarchiv Gotha" genannt - wurde das Archiv wieder selbständig und hauptamtlich besetzt. Nun erst nahm es Schriftgut der Staatsbehörden des 18./19. Jhs. auf, das bis dahin in den Behörden selbst verblieben, dort aber zum Teil kassiert und dezimiert worden war.|Dabei gelangten auch Überlieferungen über das Herzogtum Coburg - eines der beiden seit 1826 durch den gemeinsamen Herrscher, eine gemeinsame Verfassung und einen Gemeinschaftlichen Landtag verbundenen, aber nie vereinigten (und 1920 getrennten) Teile von Sachsen-Coburg und Gotha -, da die zuständigen Dienststellen in Gotha ihren Sitz hatten, ins Staatsarchiv Gotha. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die umfangreichen Bestände der vormaligen Preußischen Regierung zu Erfurt und der staatlichen Behörden des Regierungsbezirks dem Gothaer Archiv übergeben.|Die Behördenbezeichnung änderte sich nun mehrfach: 1951 "Landesarchiv Gotha", 1965 "Historisches Staatsarchiv Gotha", 1976 "Staatsarchiv Weimar, Außenstelle Gotha". Erst mit der schon erwähnten Verordnung von 1994 erhielt das Archiv seine Selbständigkeit und seinen Namen "Thüringisches Staatsarchiv Gotha" zurück.|Im Thüringischen Staatsarchiv Gotha werden heute über 8.000 Urkunden, rund 9.000 Regalmeter Akten und ca. 45.000 Karten, Pläne und Risse verwahrt. Das Archiv verfügt ferner über eine Dienstbibliothek von ca. 13.000 Bänden und eine Sammlung von Amtsdrucksachen und Zeitungen mit ca. 10.000 Bänden.|Abteilungen|Abteilung A: Herzogtum und Freistaat Gotha (1039/92-1920/23)|Abteilung B: Land Thüringen (1920-1945)|Abteilung C: Preußischer Regierungsbezirk Erfurt (1816-1945)|Abteilung D: Land Thüringen (1945-1952)|Abteilung E: Freistaat Thüringen (ab 1990)|Abteilung F: Nichtstaatliches Archivgut (ca. 1226-1991)|Abteilung G: Kartenkammer und Sammlungen (16. - 20. Jh.)|Dr. Uwe Jens Wandel, Archivdirektor
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ItemOrgan of corporate bodySächsisches Staatsarchiv LeipzigDer sächsische Staat unterhielt seit 1834 in Dresden sein Hauptstaatsarchiv, in dem er die gesamte archivalische Überlieferung staatlicher Gerichte und Behörden konzentrierte, so daß dieses Archiv noch heute aufgrund der hier verwahrten Überlieferung das umfangreichste und bedeutendste sächsische Archiv bildet. Erst einhundert Jahre später gestaltete man die sächsische Archivorganisation - preußischen und bayerischen Vorbildern folgend - weiter aus. Auch in Sachsen sollte dem Prinzip entsprochen werden, Archivgut möglichst dort aufzubewahren, wo es entstanden ist. In der Folgezeit wurden neben dem zentralen nun regionale staatliche Archive eingerichtet, die zunächst Außenstellen des Dresdner Hauptstaatsarchivs bildeten. So entstand beispielsweise 1933 das Staatliche Zweigarchiv für die Oberlausitz in Bautzen, und am 2. Januar 1954 nahm das Staatsarchiv Leipzig, das für den nordwestsächsischen Raum zuständig werden sollte, seine Tätigkeit auf. Im Zeitraum von 1954 bis 1965 war es dem Sächsischen Landeshauptarchiv in Dresden organisatorisch, fachlich und personell als Außenstelle angegliedert. Erst danach konnte es seine Eigenständigkeit als Staatsarchiv im Rahmen der zentralistisch organisierten und geleiteten staatlichen Archivverwaltung der DDR erwerben. Die Archivverordnung aus dem Jahre 1965 bildete dafür den Ausgangspunkt.|Zu Beginn seines Bestehens vor über 40 Jahren war das Staatsarchiv Leipzig für die Aufnahme von Archivgut aufgelöster staatlicher Verwaltungs- und Justizbehörden aus der Zeit vom 16. Jh. bis 1945 sowie von durch die Bodenreform enteigneten Adelsarchiven der Leipziger Region vorgesehen. Zu diesem Grundstock an historischer Quellendokumentation sollten künftig Unterlagen des Rates des Bezirkes Leipzig gelangen. Darüber hinaus fand Schriftgut enteigneter privater Betriebe und von Einrichtungen der damaligen volkseigenen Wirtschaft aus der gesamten DDR Verwahrung, denn ursprünglich sollte ein zentrales Wirtschaftsarchiv für die gesamte DDR an das staatliche Archiv in Leipzig gebunden werden. Dieser Dualismus zwischen staatlichem Archiv einerseits und zentralem Wirtschaftsarchiv andererseits ist für die Anfangsphase typisch. Er wurde erst im Jahre 1957 zugunsten des Staatsarchivs aufgegeben. Dennoch bildet bis in die Gegenwart hinein die aus dem Industriestandort Leipzig resultierende umfangreiche Überlieferung an Wirtschaftsschriftgut einen Schwerpunkt der Überlieferung. Ergänzend sei ferner genannt, daß Nachlässe und Sammlungen, seit jüngster Zeit auch die Archive der SED-Bezirksparteileitung Leipzig sowie von anderen Parteien und Massenorganisationen in der DDR verwahrt werden.|Das Archivgesetz für den Freistaat Sachsen vom 17. Mai 1993 regelt heute Aufgaben, Rechte und Pflichten des Archivwesens. Das Sächsische Staatsarchiv in Leipzig erhielt damit - wie alle anderen sächsischen Archive auch - für seine Tätigkeit eine Rechtsgrundlage. Die in vergangenen Jahrhunderten, aber auch in DDR-Zeit entstandenen Unterlagen stellen wichtiges schriftliches Quellenmaterial und zu schützendes Kulturgut des Freistaates dar. Was in der Vergangenheit Gerichte, staatliche Behörden, Verlage, Betriebe, Parteien und Organisationen während ihrer Tätigkeit an Schriftgut "produzierten", steht heute sowohl den neuen Verwaltungsbehörden, der wissenschaftlichen Forschung aller Bereiche als auch interessierten Bürgern für private Anliegen zur Einsichtnahme zur Verfügung.|Einen Teil der Unterlagen bildet die Judaica-Überlieferung, die im folgenden ausgewiesen wird. Alle profilbestimmenden Archivgutbestände sind in den Jahren 1990 - 1993 durchgesehen worden, um dieses Spezialinventar erarbeiten zu können, das in komprimierter Form das Schicksal jüdischer Mitbürger deutlich werden läßt, die mit der politischen und sozialen Entwicklung, der Wirtschaft, dem Verlagswesen, der Kultur in der Region um Leipzig eng verbunden waren bzw. die hier gelebt haben.|Ingrid Grohmann (Archivleiterin), Dr. Volker Jäger (Abteilungsleiter)
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ItemOrgan of corporate bodyHauptstaatsarchiv DresdenDas Sächsische Hauptstaatsarchiv wurde im Zuge der Staatsreform von 1830/31 auf Beschluß des Gesamtministeriums vom 26. April 1834 als Königlich Sächsisches Hauptstaatsarchiv mit Sitz in Dresden errichtet. Als Haupt- und Zentralarchiv des sächsischen Staates vereinigte es alle Behördenarchive der zentralen Verwaltungsebene einschließlich des Kriegsarchivs. Das Hausarchiv des regierenden Königshauses der Wettiner wurde ebenso wie das Archivgut der entstehenden regionalen und lokalen Verwaltungsbehörden dem Hauptstaatsarchiv zugeordnet. In dieser Form bestand es bis zur Auflösung des Landes Sachsen im Juli 1952.|Territorial war das Hauptstaatsarchiv zuständig für die wettinischen Lande der Albertinischen Linie in ihrer wechselnden Ausdehnung bzw. den Freistaat Sachsen nach 1919.|Von 1952 bis 1989 bestand das sächsische Hauptstaatsarchiv als Staatsarchiv mit einer Zuständigkeit für die Bezirke Dresden und Karl-Marx-Stadt (Chemnitz). Nach der Bildung des Freistaates Sachsen am 3. Okt. 1990 erfolgte die Wiedererrichtung des Sächsischen Hauptstaatsarchivs.|Das Prinzip der zentralen Zuständigkeit eines Archivs für sämtliche Landesbehörden wurde 1932 in Sachsen mit der Zusammenlegung der beiden Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen durchbrochen. Auf Druck der einflußreichen Landstände des sächsischen Teils des ehemaligen Markgraftums Oberlausitz erfolgte für diesen Teil Sachsens die Einrichtung eines Landeszweigarchivs, dessen Überlieferungskern aus den Akten der ständischen Vertretung der Provinz und der regionalen staatlichen Verwaltungsbehörden einschließlich der Kreishauptmannschaft bestand.|Durch den enormen Zugang an Archivgut nach 1945 sah sich das Landeshauptarchiv in Dresden genötigt, am 1. August 1949 das Sächsische Landesarchiv in Bautzen mit einer Zuständigkeit für die Akten sämtlicher staatlicher Behörden dieses Territoriums und der durch die Bodenreform enteigneten Gutsherrschaften bis 1945 zu eröffnen. Infolge Reorganisation des staatlichen Archivwesens in der DDR wurde das Landesarchiv Bautzen in eine Außenstelle umgewandelt.|Im Jahre 1986 erfolgte im Hinblick auf den steten Zuwachs an Archivgut die Eröffnung einer weiteren Außenstelle in Chemnitz, deren Zuständigkeit sich heute auf das Archivgut der Behörden des Regierungspräsidiums Chemnitz, des vormaligen Bezirkes Karl-Marx-Stadt und der Schönburgischen Rezeßherrschaften erstreckt.|Auf der Grundlage des Sächsischen Archivgesetzes von 1993 gehören zum Verantwortungsbereich des Sächsischen Hauptstaatsarchivs neben den beiden genannten Außenstellen noch die Außenstelle Freiberg und ein Archivdepot in Kamenz.|Die Akten der großen zentralen Behörden vor 1830/1831 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Geheimes Konsilium, Geheimes Kabinett und Landesregierung sowie des Kammerkollegiums/Geheimen Finanzkollegiums, die um die Mitte des 19. Jhs. erschlossen worden sind, wurden auf der Grundlage des Pertinenzprinzips in den sogen. Lokatbeständen zusammengefaßt. Ihre innere Ordnung erfolgte nach sachthematischen Gesichtspunkten von "Absterben" bis "Zusammenkünfte". Die Besonderheit der Ordnung besteht darin, daß jedes Fach in der Regalanlage - Locat - durch eine fortlaufende Nummer gekennzeichnet wurde und diese Nummer für die aufgrund der unterschiedlichen Stärke der Akten unterschiedliche Zahl der darin befindlichen Bände übertragen wurde. Demzufolge sind die Akten der Lokatbestände nur durch die Angabe der Lokatnummer und des Aktentitels einschließlich Bandnummer eindeutig identifizier- und auffindbar. Spätere Abgabeverzeichnisse, Findkarteien und Findbücher auf der Grundlage des Provenienzprinzips ordnen jeder Verzeichnungseinheit eine Nummer zu.|Das Sächsische Hauptstaatsarchiv verwahrt zumindest für den Zeitraum bis 1918 eine ziemlich geschlossene Überlieferung der kurfürstlichen und königlichen zentralen Verwaltungsebene. Große Verluste traten gegen Ende des zweiten Weltkrieges durch die schweren Bombenangriffe auf Dresden, Chemnitz, Zwickau und andere Städte bei dem umfangreichen Schriftgut ein, das sich noch in den Verwaltungsarchiven und Registraturen der dort ansässigen Behörden befand. Ausgelagerte Bestände aus dem Hauptstaatsarchiv wurden mäßig in Mitleidenschaft gezogen. Zweifellos vernichteten beim Heranrücken der Front Parteidienststellen, die Gestapo und andere NS-Behörden noch vorhandenes besonders belastendes Schriftgut. Dadurch sind wichtige dokumentarische Quellen zur Verfolgung der jüdischen Bevölkerung Sachsens während der NS-Diktatur unwiederbringlich zerstört worden.|Bei der Erarbeitung des vorliegenden Spezialinventars wurden in einem ersten Schritt für den Zeitraum von 1300 bis 1952 die Findkarteien und Findbücher von über 300 Beständen durchgesehen und aus den vielen Zehntausend Karteikarten und Findbucheinträgen die relevanten bzw. vermutlich relevanten Urkunden, Kopialnotizen und Akteneinheiten festgehalten. Die 2.030 Regesten der Urkunden des Sächsischen Landeshauptarchivs, Bd. 1, 948 bis 1300, von Harald Schieckel enthalten keinerlei Hinweise auf Juden. Die Einbeziehung weiterer Bestände in die Vorauswahl hätte den Zeitaufwand für die Bearbeitung des Vorhabens unvertretbar ausgedehnt. Benutzer des Spezialinventars können jedoch davon ausgehen, daß die Akten aller wichtigen Behörden, die sich mit Angelegenheiten der Juden beschäftigten, erfaßt worden sind.|Aktenbildung, Erschließungszustand und kleinere Verluste in den älteren Beständen machten es erforderlich, alle Verzeichnungseinheiten in Augenschein zu nehmen. Von Juni 1993 bis Dezember 1996 wurden über 3.000 Akten intensiv durchgesehen und davon aus 161 Beständen circa 1.760 Verzeichnungseinheiten aufgenommen. Wo immer nur möglich, wurde der in der behördlichen Registratur gebildete Aktentitel im Original beibehalten und in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle zur Wiedergabe des wichtigsten Inhalts aus der Sicht des Bearbeiters durch Enthältvermerke ergänzt. Um ein möglichst historisch getreues Abbild der behördlichen Sichtweise zu dokumentieren, wurde bei aller Problemhaftigkeit auch dazu der in den Akten vorgefundene zeitgenössische Begriffshaushalt weitestgehend verwendet.|Der Bearbeiter des vorliegenden Spezialinventars konnte nur auf ganz geringe Vorarbeiten aus der NS-Zeit zurückgreifen, die aus einer Kartei mit Aktentiteln und einer Namenskartei überwiegend für den Bestand des Geheimen Rates besteht. Auch die insgesamt spärliche Literatur zur Geschichte der Juden in Sachsen war kaum hilfreich bei der Ermittlung der relevanten Akten. Die Bestandsübersicht Die Bestände des Sächsischen Hauptstaatsarchiv und seiner Außenstellen Bautzen, Chemnitz und Freiberg, Bd. 1. Die Bestände des Sächsischen Hauptstaatsarchivs (Teil 1 u. 2) erschien erst gegen Ende des Jahres 1994 und ist wegen des Erschließungsstandes zahlreicher Provenienzen nur bedingt hilfreich.|Gemessen an dem beachtlichen Archivalienfonds des Sächsischen Hauptstaatsarchivs nehmen sich die ca. 1.760 Verzeichnungseinheiten mit Quellen zur Geschichte der Juden in Sachsen und Thüringen mehr als bescheiden aus. Rabbiner Dr. Albert Wolf verweist in seinem Abriß über die geistigen Führer aus der Geschichte der Israelitischen Religionsgemeinde Dresden im Jüdischen Jahrbuch für Sachsen, 1931/32, auf das ungünstige Recht in Sachsen für das Judentum, dem nach der Zerstörung seiner Gemeinden im 12., 13. und 14. Jh. der Zuzug bis zum Beginn des 18. Jhs. verwehrt und danach bis 1869 ungemein erschwert blieb. Um so wichtiger sind die vorhandenen archivischen Quellen seit dem Ende des 16. Jhs., werfen sie doch ein bezeichnendes Licht auf die überwiegend intolerante Politik der Mächtigen im Mutterland des Protestantismus gegen die Juden.|Neben den 22 Originalurkunden dürften sich in den riesigen Urkundenbeständen - insgesamt etwa 40.000 - weitere Hinweise auf Juden befinden, zumal für fast alle Urkunden Regesten vorliegen, jedoch entsprechende Sachregister noch ausstehen. Für die frühe Zeit leistet das Urkundenbuch Codex diplomaticus Saxoniae Regiae der Forschung hilfreiche Dienste. Vermutlich enthalten auch die 1.336 Kopialbände (76 lfm) mehr Fakten zur Geschichte der Juden, als in den 70 erfaßten Vorgängen dokumentiert werden kann. Nur in den wenigsten Bänden befindet sich ein Rotulus, bereits angelegte Gesamtregister wurden Opfer der Kriegseinwirkungen.|In den Beständen des Geheimen Rates (Geheimes Archiv), Geheimen Kabinettes und des Geheimen Konsiliums betreffen Akten nicht nur Angelegenheiten der Juden in Sachsen, sondern auch in den benachbarten Ländern Böhmen und Brandenburg sowie infolge der sächsisch-polnischen Union in Polen, wobei besonders auf die Abstimmung der landesherrlichen Judenpolitik hinzuweisen ist. Die Kurfürsten von Sachsen als Reichserzmarschälle wurden darüber hinaus angerufen, wenn in Regensburg Streit zwischen dem Rat der Stadt und den Reichserbmarschällen von Pappenheim wegen der dortigen Juden entstand, worüber sich in diesen Beständen relevante Unterlagen befinden. In den Beständen Geheimes Kabinett und Geheimes Konsilium sind im zweiten Weltkrieg auch die Juden in Sachsen betreffende Akten vernichtet worden, es fehlen mindestens 15 teils sehr wertvolle Bände.|Wenngleich der Aufenthalt der Juden in Sachsen äußerst eingeschränkt war, als versierte Händler aus aller Herren Länder waren sie auf den Messen in Leipzig und Naumburg wegen der zu entrichtenden Zölle gern gesehene Teilnehmer. Für Forschungen zur Rolle der Juden im internationalen Handel sollten neben den "Judensachen" in den genannten Beständen vor allem die speziell die Leipziger Messe betreffenden Akten, insbesondere die Messeberichte, herangezogen werden.|Die Akten der Landesregierung als Zentralbehörde für Justiz-, Lehns- und Polizeiverwaltung sowie des Kammerkollegiums/Geheimen Finanzkollegiums geben besonders Aufschluß über die rechtliche Lage der Dresdener Juden, wobei die einschlägigen Akten des Rates zu Dresden im Stadtarchiv Dresden und die des Amtes Dresden die Komplementärüberlieferung bilden.|Bei der Benutzung der Akten der Vertretungskörperschaften, Ständeversammlung des Königreichs Sachsen und Volkskammer/Landtag des Freistaates Sachsen, empfiehlt es sich, die vollständig erhaltenen gedruckten Landtagsakten und die einschlägigen Akten des Innenministeriums hinzuzuziehen.|In verschiedenen Beständen der Amtsgerichte, wie z.B. des Amtsgerichts Dresden, sind neben den Akten zum Handelsregister die Handelsregister selbst erhalten. Sie wurden, obgleich eine wichtige Quelle zur Rolle der Juden in der Wirtschaft, nicht aufgenommen, weil sie nur bei Kenntnis der Namen der jüdischen Firmen bzw. Firmeninhaber nutzbar sind, wozu es zuvor oftmals aufwendiger Forschungen bedarf. Von den meisten Amtsgerichten, sofern nicht Kriegsverlust, befinden sich die Handelsregisterakten noch oder wieder in den Registergerichten der nach 1990 in Sachsen geschaffenen neuen Amtsgerichte.|Die Akten der Kreishauptmannschaften Dresden, Leipzig (eigentlich ins Staatsarchiv Leipzig gehörig, da dort ein Teil des Bestandes aufbewahrt wird) und Zwickau wurden 1945 arg dezimiert. Fast gänzlich fehlen die im Zeitraum 1933 bis 1945 ergangenen Akten, insbesondere die der 1938 gebildeten Abteilungen für "Arisierung" des jüdischen Vermögens. Noch größere Aktenverluste erlitten die Amtshauptmannschaften als unterste staatliche Verwaltungsbehörden; von den 17 im Sächsischen Hauptstaatsarchiv befindlichen Beständen enthalten nur 6 einige wenige für die Geschichte der Juden relevante Akten.|Von besonderer Aussagekraft über das Schicksal zahlreicher Juden sind die Unterlagen der Oberfinanzpräsidenten Dresden, Karlsbad und Leipzig, die ab 1938 für die Verwaltung des "arisierten" oder "entjudeten" Vermögens, wie es im NS-Amtsdeutsch hieß, zuständig waren. Die großen Kriegsverluste der drei genannten Behörden werden durch die doch recht umfangreiche Überlieferung der einschlägigen Unterlagen des Oberfinanzpräsidenten Berlin/Brandenburg im Bundesarchiv in Berlin, der reichsweit für die Verwaltung jüdischen und ausländischen Vermögens zuständig war, kompensiert. Die für die jüdische Bevölkerung des ehemals preußischen Teils der Oberlausitz ergangenen Akten des Oberfinanzpräsidenten Breslau befinden sich bestens erschlossen im Archivum Panstwowe we Wroclawiu (Staatsarchiv Breslau).|Die zahlreichen Personalakten des Ministeriums des Innern, des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts sowie des Ministeriums für Wirtschaft aus dem Zeitraum von 1830 bis 1952 im Gesamtumfang von mehr als 150 lfm wurden im Spezialinventar nicht berücksichtigt, weil ihre Relevanz nur durch die spezielle Kenntnis des Namens und Geburtsdatums der einzelnen jüdischen Beamten feststellbar ist.|Sowohl über die wirtschaftliche Betätigung jüdischer Unternehmen und ihre "Arisierung" als auch über das Vermögen vieler Privatpersonen und ihr Schicksal geben die zahlreichen Aktenbestände der zeitgenössischen Banken im Sächsischen Hauptstaatsarchiv und seiner Außenstelle Chemnitz Auskunft. So befinden sich in Akten der Commerzbank, Filiale Görlitz, u. a. Listen der jüdischen Insassen des Arbeitslagers in Rothenburg/Oberlausitz, die zuverlässig auf die aus Görlitz und Umgebung deportierten Juden schließen lassen.|Unberücksichtigt blieben im vorliegenden Spezialinventar aus dem Bereich der Wirtschaft die Akten der vielen Firmen und Unternehmen, die nach der Sequestrierung volkseigen wurden und in das Sächsische Hauptstaatsarchiv bzw. besonders zahlreich in seine Außenstelle Chemnitz gelangten. Eine beachtliche Anzahl dieser nach 1945 enteigneten Betriebe gehörten bis 1938/39 vollständig oder anteilig jüdischen Besitzern. So befindet sich in der Außenstelle Chemnitz u. a. der Bestand der Schocken AG Zwickau, der ca. 650 Akten im Gesamtumfang von 13,5 lfm aus der Zeit von 1919 bis 1946 beinhaltet. Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Bestände noch nicht erschlossen, bestenfalls liegen Abgabelisten vor. Ihre spätere Erschließung mittels Personalcomputer unter Anwendung geeigneter Programme ermöglicht archivintern ohne größeren Aufwand die Ergänzung des Spezialinventars.|Die Bestände des sächsischen Landtags 1946 bis 1952 und der Landesregierung Sachsen 1945 bis 1952 enthalten vorwiegend nur Unterlagen über die Erfassung und Verwaltung ehemaligen jüdischen Vermögens in Vorbereitung auf ein gemeinschaftliches Wiedergutmachungsgesetz der Alliierten, das wohl infolge des bald einsetzenden kalten Krieges ausblieb. Nur wenige Akten betreffen das Leben in den jüdischen Gemeinden in Dresden und Leipzig.|Die Unterlagen zu den die Juden speziell betreffenden Mandaten, Patenten, Gesetzen und Verordnungen befinden sich größtenteils in den erfaßten Akten. Daneben enthielt eine Vielzahl allgemeiner rechtsetzender Dokumente wie Bergordnungen, Gleits- und Wechselordnungen, Instruktionen usw. einzelne spezielle Bestimmungen für Juden. Deshalb entschied sich der Bearbeiter dieses Inventars, im Anhang eine möglichst vollständige Übersicht über die gesetzlichen Bestimmung für Juden in Sachsen und des Markgraftums Oberlausitz von 1554 bis 1905 zusammenzutragen. Zu allen findet der interessierte Benutzer in den Beständen der sachlich zuständigen Behörden umfangreiches Aktenmaterial.|Der Bearbeiter war bemüht, in den wichtigsten Beständen möglichst alle Quellen zur Geschichte der Juden in Sachsen zu erfassen und zu dokumentieren, um der ausstehenden Forschung ein nützliches Hilfsmittel an die Hand zu geben. Unter Berücksichtigung der bereits angeführten Gründe war es nicht möglich, mit einem vertretbaren Aufwand und in einem überschaubaren Zeitraum alle Bestände des Sächsischen Hauptstaatsarchivs und seiner Außenstellen Bautzen und Chemnitz in die Bearbeitung einzubeziehen. Schon die herangezogene Anzahl Akten verursachte den ohnehin stark belasteten Mitarbeitern insbesondere des Benutzerdienstes ein gerüttelt Maß an Mehrarbeit, wofür ihnen der Bearbeiter besonders dankbar ist.|Dr. Erhard Hartstock
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ItemOrgan of corporate bodyLandesarchiv GreifswaldDas Landesarchiv Greifswald ist eine relativ junge Gründung. Es wurde im August 1946 als Außenstelle des damaligen Geheimen Hauptstaatsarchivs Schwerin in der Greifswalder Kaserne eingerichtet und 1965 zu einem eigenständigen Staatsarchiv erhoben. Ursprünglich bestand die Aufgabe des Landesarchivs in der Zusammenführung und Archivierung des pommerschen Archivgutes, das bis 1942 im ehemaligen Provinzial- und Staatsarchiv Stettin lag und im Verlauf des Zweiten Weltkrieges in verschiedene vorpommersche Lagerungsdepots verbracht worden war. Es handelte sich um etwa ein Viertel der seit 1942 ausgelagerten Bestände des Stettiner Archivs. Die Grenzziehung zwischen Polen und Deutschland hatte 1945 nicht nur Pommern, sondern auch sein archivisches Erbe geteilt, das nun beiderseits der Grenze zusammengeführt wurde. Die Praxis der Stettiner Archivare, aus Angst vor dem vollständigen Verlust keine kompletten Bestände an einen Auslagerungsort zu verbringen, hat heute zur Folge, daß viele pommersche Bestände auf das Landesarchiv Greifswald und das Staatsarchiv Stettin verteilt sind. Eine gemeinsame Benutzung beider Archive ist für den Forscher daher unerläßlich.|Das Greifswalder Archiv erhielt 1965 die Zuständigkeit für den Bezirk Rostock und seine Unterlagen. Abgesehen von einzelner kommunaler und privater Überlieferung verwahrt das Archiv keine Akten aus der Zeit zwischen 1945 und 1952. Seit 1990 ist das Landesarchiv Greifswald eines der beiden Landesarchive Mecklenburg-Vorpommerns und für den östlichen Landesteil zuständig. Das Landesarchiv verwahrt heute etwa 10.000 Urkunden herzoglicher, geistlicher, städtischer und adeliger Provenienz. Die älteste erhaltene Ausfertigung datiert von 1159.|Wichtige Aktenbestände sind die herzogliche Landesverwaltung von Pommern-Wolgast bis zum 30jährigen Krieg, das in den Jahren 1648 bis 1815 entstandene Archivgut der schwedischen sowie der brandenburg-preußischen Provinzialbehörden und die verschiedenartigen in der preußischen Provinz Pommern erwachsenen Bestände des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jhs. Relativ umfangreich sind die Bestände aus der Zeit der schwedischen Verwaltung Vorpommern. Dazu gehören das Schwedische Archiv von 1648 bis 1720, das die Akten der schwedischen Regierung für ganz Schwedisch-Pommern umfaßt, die Schwedische Regierung Stralsund von 1720 bis 1815, der Schwedische Generalgouverneur von 1648 bis 1815, das Wismarer Tribunal von 1654 bis 1815 als oberste schwedische Gerichtsbehörde in Deutschland und das Schwedische Lehnsarchiv von 1721 bis 1815. Von besonderer Bedeutung für die historische Forschung ist die Schwedische Landesmatrikel, bestehend aus 1455 farbigen Karten und 74 Beschreibungsbänden für ganz Schwedisch-Pommern aus den Jahren 1692 bis 1705. Die Akten der brandenburg-preußischen Provinzialbehörden gliedern sich zumeist in den Beständen der Staatskanzlei von 1653 bis 1808 - Regierung für Hinterpommern, der Kriegs- und Domänenkammer von 1723 bis 1806 und der Interimistischen Kriegs- und Domänenkammer von 1807 bis 1808 auf. Wichtige Bestände aus der preußischen Provinz Pommern sind die des Oberpräsidenten von Pommern von 1815 bis 1934 und der Regierung Stralsund von 1815 bis 1932. Weitere Bestände aus dieser Zeit stammen von unteren Verwaltungsebenen, wie Land- und Amtsgerichten sowie Landratsämtern und Kreisausschüssen, um nur einige zu nennen.|Neben dem Schriftgut, das den staatlichen Behörden entwachsen war, sind auch umfangreiche Deposita, Nachlässe und Sammlungen im Landesarchiv vorhanden. Von zahlreichen vor- und hinterpommerschen Städten sind die Magistratsakten überliefert. Die Überlieferungslage der Stadtverwaltungen ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Einige dieser Bestände dokumentieren jedoch die historische Entwicklung der Stadt seit der herzoglichen Zeit bis zum Jahre 1945. Daneben lagern kleinere Mengen an kirchlichem Archivgut, eine Anzahl von Familien- und Gutsarchiven sowie Archivgut von örtlichen kommerziellen Körperschaften in den Regalen des Archivs. Wertvolle Handschriften, darunter zahlreiche Kopiare, Klostermatrikeln, Lehensunterlagen, Chroniken und genealogische Unterlagen über den pommerschen Adel, befinden sich in mehreren Handschriftensammlungen, von denen eine ein Depositum der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde ist.|Wichtige Bestände der Zeit 1952 bis 1990 sind der Rat des Bezirkes Rostock, die SED-Bezirksleitung Rostock sowie die Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei. Die Bestände aus den ehemaligen staatlichen Betrieben decken vor allem die Bereiche See- und Hafenwirtschaft, Schiffbau, Fischfang und Fischverarbeitung und die Kreideindustrie ab.|Der Gesamtbestand umfaßt 8.500 lfm Akten, 10.000 Urkunden und 40.000 Karten, die in 788 Einzelbestände gegliedert sind. So enthält die Abteilung Alte Zeit 608 und die Abteilung Neue Zeit 180 Reposituren. Die wissenschaftliche Bibliothek umfaßt ca. 20.000 Bände, darunter befinden sich wertvolle Inkunabeldrucke.|Dr. Martin Schoebel, Archivdirektor
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ItemOrgan of corporate bodyLandeshauptarchiv SchwerinDas Landeshauptarchiv Schwerin gehört mit seinen etwa 18.000 Urkunden, 22.500 Regalmetern Akten und über 100.000 Karten, Plänen und Rissen zu den größten und bedeutendsten Archiven im Norden Deutschlands. Es verwahrt in einer über 500jährigen, durch äußere Unbill wenig gestörten Archivtradition die schriftliche Überlieferung Mecklenburgs, seit 1348 reichsunmittelbares Herzogtum, seit 1815 bis 1918 Großherzogtum. Landesteilungen mit der Herausbildung neuer Regierungs- und Verwaltungszentren - z. B. in Güstrow und Neustrelitz - führten über kurz oder lang wieder zu Vereinigungen - so erst 1934 von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz - mit der Folge, daß das für wertvoll gehaltene Archivgut nach Schwerin abgegeben wurde. Da auch das umfangreiche Archiv der bis 1918 politisch einflußreichen Landstände hierher gelangte, bietet sich der Forschung eine Fülle von Quellenmaterial zu (fast) allen Fragen der mecklenburgischen Landesgeschichte. Größere Lücken gibt es in der Überlieferung der Finanzverwaltung durch den Brand des Kollegiengebäudes 1865 und - für das Inventar schmerzlich - in der Überlieferung des NS-Staates durch gezielte Aktenvernichtungen gegen Kriegsende.|Daß von der insgesamt reichen Überlieferung mit sehr unterschiedlicher Intensität Gebrauch gemacht werden kann, ist vor allem ein Problem der Erschließung. Während die Bestände der Ministerien von etwa 1850 bis 1945 recht gut erschlossen und benutzbar sind, ist in dem Zeitraum von 1400 bis 1850 alles möglich: gute, neueren Ansprüchen genügende Verzeichnung, eher oberflächliche und manchmal fehlerhafte, aber immerhin eine Benutzung gewährleistende Verzeichnung, der auf Schlagworte gestützte grobe Überblick, Konspekt genannt, der noch eine gewisse Orientierung ermöglicht, und im ungünstigsten Fall gibt es gar nichts. Die Schweriner Archivare haben jahrzehntelang mit großer Kraft und Ausdauer die Publikation der mecklenburgischen Urkunden bis 1400 im Mecklenburgischen Urkundenbuch vorangetrieben - für die anderen älteren Bestände blieb nicht viel Kraft und Aufmerksamkeit übrig.|Diese Bedingungen wirkten sich auch auf die Arbeit am Inventar aus - die Urkunden bis 1400 z. B. konnten berücksichtigt werden, die nach 1400 nicht. In Beständen, für die es nur summarische Beschreibungen gibt, können noch Judaica stecken, die der Inventarisierung jetzt nicht zugänglich sind. In Grenzen halten sich die Informationslücken im Inventar durch den makaberen Umstand, daß das jüdische Leben in Mecklenburg nach dem Sternberger Judenpogrom von 1492 für fast 200 Jahre erlosch und dann erst allmählich wieder Wurzeln faßte.|Vom Ende des 18. Jh. an wird die Überlieferungslage für Judaica besser, im 19. Jh. und zu Beginn des 20. Jh. ist sie gut, teilweise spektakulär gut mit Beständen, die Seltenheitswert haben dürften (Israelitischer Oberrat, Landesrabbinat, Jüdische Gemeinden). Einen ersten Überblick über die einschlägigen Bestände bietet ja schon Band 1 der "Quellen zur Geschichte der Juden in den Archiven der neuen Bundesländer". Es ist sehr zu begrüßen, daß diese Schätze durch das vorliegende Inventar gehoben, aufbereitet und im Druck der Forschung zur Verfügung gestellt werden können. Christel Schütt und Brigitta Steinbruch haben als versierte und beständekundige Archivarinnen des Landeshauptarchivs ihre Arbeitskraft neben den Alltagsverpflichtungen, die gerade in den letzten Jahren teilweise erdrückende Ausmaße annahmen, dem Projekt zur Verfügung gestellt und es auftragsgemäß zuende gebracht. Die ersten Benutzer, die von der mühsamen Arbeit profitieren, sind wir vom Kollegium am Landeshauptarchiv, und wir wissen den beiden Dank. Er verknüpft sich mit der Hoffnung, daß die Forschung von dem Angebot, das ein solches Inventar darstellt, Gebrauch macht.|Für Schwerin galt 1945 als Grenzjahr für die Inventarisierung. Der Wunsch, auch den Zeitraum danach einzubeziehen, wurde erst so kurz vor Redaktionsschluß angemeldet, daß nur mit Einschränkungen darauf eingegangen werden konnte. Bearbeitet wurde nur der Zeitraum 1945 - 1952, in dem sich die Zuständigkeit des Landeshauptarchivs auf Mecklenburg und Vorpommern erstreckte, und aus diesem Zeitraum nur die zentrale staatliche Überlieferung, also die der Ministerien und die der Kreise. In diesem Arbeitsbereich hat sich Sigrid Fritzlar in kollegialer Hilfsbereitschaft an der Inventarisierung beteiligt, wofür auch ihr zu danken ist. Nicht berücksichtigt werden konnten die Bezirksverwaltungen Schwerin und Neubrandenburg nach 1952 und das umfangreiche Schriftgut der Parteien und Massenorganisationen.|Das Schriftgut der jüdischen Gemeinde Schwerin nach 1945 befindet sich in der Obhut der Gemeinde.|Rechtliche Grundlagen der Archivbenutzung|Archivgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Juli 1997; für Zwischenarchivgut: Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Juli 1992; Archivgebührenordnung vom 1. Febr. 1995.|Dr. Andreas Röpcke, Ltd. Archivdirektor
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ItemOrgan of corporate body
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ItemOrgan of corporate bodyLandesarchiv OranienbaumDas Landesarchiv Oranienbaum ist als eines von drei Landesarchiven des Landes Sachsen-Anhalt zuständig für die archivalische Überlieferung des früheren Fürstentums/Herzogtums/Freistaates Anhalt sowie für den heutigen Regierungsbezirk Dessau.|Das kleine Land Anhalt, über die Jahrhunderte mehrfach geteilt und wieder vereinigt, erhielt 1872, neun Jahre nach seiner endgültigen Vereinigung (1863) ein gemeinsames Archiv, das als "Anhaltisches Staatsarchiv" im Schloß Zerbst alle Archive der bisherigen Landesteile zusammenführte. Seine Bestände wuchsen in den nächsten Jahrzehnten durch umfangreiche Abgaben der Landesbehörden schnell an. Während des Zweiten Weltkriegs wurden zahlreiche Archivalien, v. a. aus den älteren Beständen, in Bergwerke, Kirchen und an andere sichere Orte ausgelagert. Die jüngeren Akten verblieben größtenteils im Schloß und wurden, als dieses 1945 in Flammen aufging, zu einem Teil vernichtet. Die Archivalien, die sich noch aus den Trümmern des Schlosses bergen ließen, die geretteten Bestände aus den Auslagerungsorten und auch Akten aus Behörden, die den Krieg überdauert hatten, fanden nach 1945 im Schloß Oranienbaum ein neues Domizil. 1966 nannte man das so entstandene Landesarchiv, da es infolge der Aufteilung des früheren Landes Anhalt auf die DDR-Bezirke Magdeburg und Halle seit 1952 keine aktuelle Zuständigkeit mehr hatte, in "Historisches Staatsarchiv", 1976 dann in "Außenstelle des Staatsarchivs Magdeburg" um. Nach der Neubildung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt wurde das Archiv in Oranienbaum 1993 wieder in den Rang eines selbständigen Landesarchivs erhoben.|Die Bestände des Landesarchivs reichen bis ins 10. Jahrhundert zurück. Die Archivalien bis ca. 1600 - Urkunden, Amtsbücher und Briefserien - machen das Gesamtarchiv aus, das nach der ersten Vereinigung Anhalts 1570 aus den Beständen der älteren Linien und der sogen. Gesamtung gebildet worden war. Aufgrund späterer, nicht vollendeter Umordnungen im Zerbster Staatsarchiv und infolge von Verlusten und Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg ist es heute nur zum Teil benutzbar.|1603 wurde das Land erneut geteilt, diesmal in vier Linien: Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Zerbst. Die Archive dieser Teilfürstentümer bzw. Teilherzogtümer wurden nach der Vereinigung Anhalts 1863 im Staatsarchiv Zerbst zusammengeführt und dort nach einem einheitlichen Pertinenzschema (Betreffsschema) neu geordnet. Diese Bestände bzw. Archive erhielten die Bezeichnung "Abteilung". Nur die Archivalien von Anhalt-Zerbst, dessen Staatsgebiet bereits 1793 nach dem Tod des letzten Fürsten auf die übrigen Teilfürstentümer aufgeteilt worden war, entgingen dieser Behandlung. Die Zerbster Bestände liegen - bis auf einige Kriegsverluste - heute noch weitgehend so vor, wie sie bei der Aufteilung formiert worden waren.|Mit der Revolution von 1848 wurde die anhaltische Staatsverwaltung in allen drei noch bestehenden Teilherzogtümern - seit 1806/07 führten die anhaltischen Fürsten den Titel Herzog - nach modernen Prinzipien umgestaltet. Anstelle der alten herzoglichen Behörden, die zum größten Teil Verwaltungs- und Justizaufgaben zugleich wahrgenommen hatten, entstanden nun zwei getrennte Instanzenzüge für Verwaltung und Justiz sowie eigene Hofbehörden. Nach der Vereinigung von Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen 1853 und dem Anfall Anhalt-Bernburgs 1863 wurden auch die Behörden der drei Teile schrittweise zusammengelegt. Die Überlieferungen dieser 1848 geschaffenen Behörden bilden im Landesarchiv zum überwiegenden Teil eigene Provenienzbestände. Infolge der stufenweisen Zusammenlegung der Behörden der Teilherzogtümer entstanden zum Teil mehrere Behörden gleichen Namens, deren Bestände im Landesarchiv durch Zählung unterschieden werden, z. B. Staatsministerium Dessau (1) bis (3). Allerdings spiegeln sich diese Stufen nicht bei allen Behörden im Bestandsaufbau des Landesarchivs wider. Die hier beschriebenen Bestände reichen - ungeachtet einiger Verwaltungsänderungen und der Umwandlung des Herzogtums Anhalt in einen Freistaat 1918/19 - bis 1945.|Nach der Auflösung des Landes Anhalt am Ende des Zweiten Weltkriegs gab es noch für wenige Jahre einen Bezirk Dessau (bis 1947), dem die Kreise auf dem Gebiet des früheren Landes unterstanden. Die Kreise existierten in dieser Form noch bis 1952. Die Archivalien der Bezirksverwaltung Dessau und der Kreisverwaltungen bilden im Landesarchiv ebenfalls eigene Bestände. Bei der Bezirkseinteilung der DDR 1952 wurde das Gebiet des früheren Landes Anhalt auf die Bezirke Magdeburg und Halle aufgeteilt, für die die archivische Zuständigkeit beim Staatsarchiv Magdeburg (heute Landesarchiv Magdeburg - Landeshauptarchiv) lag. Infolgedessen verwahrt das Landesarchiv Oranienbaum keine staatliche Überlieferung aus dieser Zeit. Die Bestände setzen erst wieder mit der Bildung des Regierungsbezirks Dessau 1990 ein.|Ergänzt wird die Überlieferung des Landesarchivs durch einen recht umfangreichen Bestand an Karten, Plänen und Bauzeichnungen (17. - 20. Jh.), einige Nachlässe, Sammlungen und Gutsarchive sowie einige, zum Teil bedeutende, Wirtschaftsbestände.|Eine gewisse Sonderrolle nehmen die Bestände aus ehemals braunschweigischen Gebieten ein, unter denen insbesondere die umfangreiche Überlieferung der Kreisbehörden Blankenburg hervorsticht.|Nach dem Landesarchivgesetz von Sachsen-Anhalt hat ein jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, das Recht, die Bestände des Landesarchivs zu nutzen. Dieses Interesse kann amtlicher, wissenschaftlicher, publizistischer, heimat- oder familienkundlicher Art sein oder der Wahrnehmung persönlicher Belange dienen. Aus Gründen des Datenschutzes oder der Bestandserhaltung können jedoch Einschränkungen erfolgen. Eine Benutzung ist durch schriftliche Anfrage oder durch persönliche Akteneinsicht möglich. In der Regel ist die Benutzung gebührenpflichtig. Amtliche, wissenschaftliche und heimatkundliche Forschungen sind jedoch von solchen Gebühren befreit. Die Bestellung von Reproduktionen ist in begrenztem Umfang möglich.|Dr. Ulrike Höroldt, Archivrätin
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ItemOrgan of corporate bodyLandesarchiv MerseburgDas Landesarchiv Merseburg wurde mit Wirkung vom 10. Sept. 1993 errichtet, nachdem die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluß vom 3. Aug. 1993 über die künftige Archivorganisation des Landes entschieden hatte. Die Zuständigkeit des Landesarchivs Merseburg erstreckt sich gegenwärtig auf das Regierungspräsidium Halle samt dessen nachgeordneten Behörden, die Justizbehörden unterhalb der Mittelinstanz und die ansässigen Bundesbehörden. Dem Archiv wurde rückwirkend die Zuständigkeit für den preußischen Regierungsbezirk Merseburg samt seiner Nachfolgeeinrichtungen einschließlich der Überlieferung der staatlichen Wirtschaft und ihrer Vorgänger in diesem Bezirk bis 1990 zugewiesen. In diesem Zusammenhang erfolgten Aktenabgaben aus dem Landesarchiv Magdeburg.|Der Schwerpunkt der im allgemeinen 1815/1817 einsetzenden Überlieferung liegt bei dem staatlichen Archivgut auf den Beständen Regierung Merseburg, Landratsämter, Kreisverwaltungen (1945-1952) und Rat des Bezirkes/Bezirkstag Halle. Die Bestände der Wirtschaft machen etwa ein Drittel des Gesamtbestandes aus. Hervorzuheben ist hier besonders die Überlieferung von Betrieben der chemischen Industrie, der Braunkohleindustrie und des Maschinenbaus.|Im Landesarchiv Merseburg werden die Unterlagen der SED-Bezirksleitung Halle, der Bezirksorganisation Halle der NDPD sowie verschiedener Massenorganisationen verwahrt. Eine umfangreiche Bestandsgruppe bilden die Akten verschiedener Justizbehörden.|Die Bestände der Behörden und Institutionen aus der Zeit von 1815/1816 bis 1945 werden vorgestellt in der Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchivs Magdeburg/Landeshauptarchiv Magdeburg, Bd. III/2, Halle 1972 (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts). Einen Überblick über die Überlieferung der folgenden Jahre bis 1952 gibt die Publikation Die Bestände der Landesarchive des Landes Sachsen-Anhalt 1945-1952. Kurzübersicht, Magdeburg 1995 (Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, Reihe A: Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts, Bd. 10).|Jana Lehmann, Archivrätin
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ItemOrgan of corporate bodyLandesarchiv Magdeburg -Landeshauptarchiv-Das vorliegende Inventar bietet den Nachweis der im Landesarchiv überlieferten Quellen zur jüdischen Geschichte vom 10. Jahrhundert bis zum Jahre 1952. Es führt damit über das dienstinterne Verzeichnis der Quellen zur Geschichte der Juden im Staatsarchiv Magdeburg hinaus, das die Staatsarchivare Erwin Rundnagel (1905-1938) und Walter Möllenberg (1879-1951) während der Jahre 1937/38 im Staatsarchiv erarbeitet haben und das den überwiegenden Teil der aus dem Mittelalter überlieferten Quellen zur Geschichte der Juden nachweist. Ein jüngerer Versuch der Erfassung von Quellen zur Geschichte der Juden wurde unternommen in dem Spezialinventar über Quellen und Dokumente der Archive des Bezirkes Magdeburg zur Entwicklung der jüdischen Gemeinden. Zum Gedenken an die 50. Wiederkehr der faschistischen Pogromnacht". Hrsg. Rat des Bezirkes Magdeburg, Staatsarchiv Magdeburg, 1988. Dieses Inventar bietet eine sehr begrenzte Auswahl, bezieht aber neben Quellen des Staatsarchivs Magdeburg auch die von Kreis- und Stadtarchiven im ehemaligen Bezirk Magdeburg mit ein.|Inhalt und Umfang der im vorliegenden Inventar nachgewiesenen Quellen des Landesarchivs erschließen sich dem Benutzer aus der Kenntnis der Geschichte seiner Zuständigkeit, die Veränderungen unterworfen war.|Die Bildung des Landesarchivs Magdeburg ist mit der Neuordnung der Archivverhältnisse verbunden, die der Staatskanzler von Hardenberg nach den Gebietserwerbungen Preußens auf dem Wiener Kongreß 1815 eingeleitet hatte. Auf der Grundlage der Provinzialeinteilung der Monarchie wurden Provinzialarchive geschaffen; für die durch Verordnung vom 30. April 1815 gebildete Provinz Sachsen, die alle bis dahin in Mitteldeutschland erworbenen Besitzungen Preußens zu einer administrativen Einheit zusammenfaßte, kam es 1823 zur Gründung des Provinzialarchivs Magdeburg. Es nahm die Archive der in der Provinz Sachsen aufgegangenen historischen Territorien und Herrschaften, Stifter und Klöster von deren frühester Überlieferung im Jahre 902 auf und sollte als Endarchiv für das Archivgut der staatlichen Behörden der Provinz Sachsen ab 1815 dienen. Die historischen Hauptbestandteile der Provinz Sachsen waren: das Erzstift (Herzogtum) Magdeburg, das Bistum (Fürstentum) Halberstadt, die Altmark, die Grafschaft Mansfeld, die Mainzer Territorien um Erfurt und das Eichsfeld, die Grafschaft Henneberg, von den ehemals sächsischen Gebieten der Kurkreis (ohne den nördlichen Teil), die Bistümer (Stifter) Merseburg und Naumburg-Zeitz und die Herrschaft (Fürstentum) Querfurt, die Stolberger Grafschaften, die Grafschaften Hohnstein und Blankenburg/Regenstein, Stift (Abtei) Quedlinburg. Hinzu kamen die regionalen Behörden des Königreiches Westphalen und der kaiserlich-französischen Verwaltung zu Erfurt (1807-1814) sowie die regionalen preußischen Behörden der sogenannten Übergangszeit (1813-1816). Die archivalische Überlieferung dieser heterogenen Territorien und Herrschaften bietet insgesamt ein getreues Abbild der historischen Vielfalt der preußischen Provinz Sachsen. Sie machte den größten Teil des heutigen Sachsen-Anhalt aus, so daß sich eine Vielzahl von Archivbeständen zur Geschichte der Juden in Sachsen-Anhalt vor 1815 im Landesarchiv Magdeburg befindet, neben dem Landesarchiv Oranienbaum mit Zuständigkeit für das Land Anhalt.|Die Provinz Sachsen, in der zum 1. April 1816 die Verwaltung von den Zivil- und Militärgouvernements (1813-1816) auf die Regierungen Magdeburg, Merseburg und Erfurt übergegangen war und der erste Oberpräsident sein Amt angetreten hatte, wurde im Juli 1944 durch "Führererlaß" aufgelöst. An ihre Stelle traten die neuen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg unter den Gauleitern als Oberpräsidenten, während der Regierungsbezirk Erfurt an den Freistaat Thüringen angegliedert wurde. Die Akten des Regierungsbezirkes Erfurt gelangten 1948 an das Thüringische Staatsarchiv Gotha (Übersicht über die Bestände des Landesarchivs Gotha, bearb. von Ulrich Hess (Veröffentlichungen des Thüringischen Landeshauptarchivs Weimar, Band 3), Weimar 1960, S. 213-313), die des Regierungsbezirkes Merseburg wurden infolge des Kabinettsbeschlusses vom 3. August 1993 zur Neuorganisation des staatlichen Archivwesens in Sachsen-Anhalt 1994 an das neugebildete Landesarchiv Merseburg abgegeben (Beschluß der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 3. Aug. 1993 zur Archivorganisation des Landes seit 10. Sept. 1993 mit drei Landesarchiven. Vgl. Runderlaß des Ministeriums des Innern vom 22. Dez. 1993: Organisation der Landesarchive Sachsen-Anhalt. In: MBl. LSA, Jg. 4 Nr. 6 vom 26. Jan. 1994). Damit erstreckt sich die Zuständigkeit des Landesarchivs Magdeburg für den Zeitraum der Existenz der Provinz Sachsen auf das Archivgut|- der zentralen staatlichen Behörden und Einrichtungen der Provinz Sachsen und der provinziellen Selbstverwaltung|- der regionalen und lokalen staatlichen Behörden und Einrichtungen im Regierungsbezirk Magdeburg einschl. privater Betriebe und Banken|- der Reichsbehörden mit Zuständigkeit für die Provinz Sachsen, z. T. Thüringen und Anhalt, und im Regierungsbezirk Magdeburg.|Als auf Grund der veränderten staatsrechtlichen Verhältnisse das Gebiet des ehemaligen Freistaates Anhalt mit den Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg im Juli 1945 zur neuen Provinz Sachsen (ohne Regierungsbezirk Erfurt) vereinigt wurde, die im Dezember 1946 die Bezeichnung Provinz, ab Juli 1947 Land Sachsen-Anhalt erhielt, bekam das nunmehrige Landesarchiv Sachsen-Anhalt umfangreiche Archivalienzugänge, v. a. durch die Bestände von Herrschaften und Gütern infolge der Bodenreformenteignungen, des über die Provinz Sachsen hinausgreifenden Oberbergamts Halle und der im Juli 1952 aufgelösten Landesregierung Sachsen-Anhalt (1945/47-1952). Für den Zeitraum 1945-1952 ist das Landesarchiv als Ministerialarchiv zuständig für das Archivgut der Ministerien der Landesregierung Sachsen-Anhalt und der anderen landesweit zuständigen Behörden und Institutionen; auf der regionalen Ebene ist seine Zuständigkeit auf den Regierungs- bzw. Verwaltungsbezirk Magdeburg begrenzt.|Der Umfang der in das Landesarchiv gelangten Quellen zur Geschichte der Juden entspricht häufig nicht den aus der Tätigkeit der Behörden und Einrichtungen begründeten Erwartungen. So ist darauf hinzuweisen, daß während des Zweiten Weltkrieges bereits in den Verwaltungen erhebliche Schriftgutverluste eingetreten sind. Das gilt in großem Umfang für die Registraturen der Regierung Magdeburg, vor allem für die jüngere Polizeiregistratur, aber auch die jüngeren Sachakten des Polizeipräsidiums Magdeburg, die Akten Landesfinanzamt Magdeburg/Oberfinanzpräsident Mitteldeutschland, die Akten der Gestapo-Leitstelle Magdeburg sowie des nationalsozialistischen Parteiapparates.|Die Bestände des Landesarchivs Magdeburg sind bereits bei seiner Einrichtung weitgehend nach dem heute allgemein anerkannten Grundsatz der Provenienz (Herkunft) aufgestellt, in dem bei der Behörde entstandenen Zusammenhang belassen und von mehreren Archivarsgenerationen in unterschiedlicher Intensität erschlossen worden. Neben den neueren Findbüchern sind noch ältere in Gebrauch. Die Findbücher bieten zusammen mit Findkarteien, Ablieferungsverzeichnissen, Registern und sachthematischen Inventaren die Grundlage für die Erfassung der Quellen des vorliegenden Inventars. Soweit die Verzeichnungsangaben in diesen Findhilfsmitteln die Thematik des Inventars nur unzureichend erkennen ließen, wurden sie durch Autopsie der Quellen ergänzt bzw. mit Enthält-Vermerken versehen.|Den überwiegenden Teil seiner Bestände hat das Landesarchiv Magdeburg der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in einer mehrbändigen Bestandsübersicht vorgestellt. Mit ihrer Hilfe kann sich der Benutzer bereits einen allgemeinen Überblick über die zu seinem Thema überlieferte Quellenlage verschaffen und zielgerichtet auf den Archivbesuch vorbereiten.|Die rechtliche Grundlage für die Benutzung im Landesarchiv Magdeburg bildet das Archivgesetz Sachsen-Anhalt vom 28. Juni 1995 (Archivgesetz Sachsen-Anhalt vom 28. Juni 1995 (GVBl. LSA Nr. 22, S. 190 ff.)). Die Benutzung ist jedem auf Antrag gestattet, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt. Benutzungseinschränkungen können sich u. a. ergeben, wenn es der Erhaltungszustand der Archivalien oder der Schutz personenbezogener Daten, maßgeblich bei Vermögens- und OdF-Angelegenheiten, erfordert. Sowohl die schriftliche Auskunftserteilung als auch die Direktbenutzung im Archiv sind für wissenschaftliche, landes- und heimatgeschichtliche Forschungen, im Rahmen der Amtshilfe sowie für Sozialangelegenheiten gebührenfrei; im übrigen werden Gebühren erhoben, deren Höhe die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt festlegt.|Frau Archivrätin Antje Herfurth und Herrn Diplomarchivar Fritz Wächter sowie allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei an dieser Stelle herzlich gedankt, daß sie das vorliegende Inventar mit Fleiß und Gewissenhaftigkeit zum Abschluß gebracht haben.|Dr. Josef Hartmann, Ltd. Archivdirektor
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ItemOrgan of corporate bodyBrandenburgisches Landeshauptarchiv PotsdamDas Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA) in Potsdam ist eines der jüngsten Landesarchive in der Bundesrepublik Deutschland: Es wurde am 21. Juni 1949 als "Landesarchiv Brandenburg" gegründet (1951-1965 und wieder ab 1991 "Brandenburgisches Landeshauptarchiv", 1965-1991 "Staatsarchiv Potsdam"). Allerdings reicht seine Vorgeschichte sehr viel weiter zurück, sie ist auf das engste verknüpft mit der Entwicklung des Preußischen Geheimen Staatsarchivs in Berlin, das, im 15./16. Jahrhundert aus der Kanzlei der Kurfürsten von Brandenburg hervorgegangen, neben der schriftlichen Hinterlassenschaft der brandenburg-preußischen Zentralbehörden (v. a. Geheimer Rat, Generaldirektorium, Preußische Ministerien) seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch die Urkunden und Akten der Provinzial-, Regional- und Lokalbehörden aus der Provinz Brandenburg übernahm. Für diese wurde auf der Grundlage des Provenienzprinzips, das die von einer Behörde oder einem Registraturbildner herrührende Überlieferung als eigenständigen Archivbestand behandelt und nicht unter Sachgesichtspunkten mit Überlieferungen anderer Herkunft vereinigt, 1883 als eigene Abteilung des Geheimen Staatsarchivs das "Brandenburgische Provinzialarchiv" (später: "Staatsarchiv für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin") eingerichtet, das bis 1945 bestand. Seine schon in den 30er Jahren erwogene organisatorische Verselbständigung vom preußischen Zentralarchiv wurde erst unter den gewandelten politischen Verhältnissen nach 1945 verwirklicht.|Die archivarische Arbeit in der Orangerie im Park von Sanssouci, in der das BLHA seit 1949 untergebracht ist, begann mit den aus Berlin während des II. Weltkrieges ausgelagerten staatlichen Beständen des vormaligen Brandenburgischen Provinzialarchivs und mit den in Potsdam vom ehemaligen Brandenburgischen Provinzialverband verwahrten ständischen Registraturen aus der Mark Brandenburg. Die 50er Jahre waren gekennzeichnet durch umfangreiche Aktenübernahme aus den aufgelösten preußischen Behörden der Provinz Brandenburg und aus der 1952 beseitigten Regierung des Landes Brandenburg. Die intensiven Erschließungsarbeiten gipfelten in der zweibändigen Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchiv, Weimar 1964 und 1967, in der die Archivalien bis 1945 dem Benutzer mit ausführlichen behörden- und bestandsgeschichtlichen Informationen vorgestellt werden und die ihm trotz aller Ergänzungen auch heutzutage noch zur Vorbereitung seines Besuches dienen sollte. Später wurden entsprechend den archivischen Zuständigkeitsregeln Akten der Staatsorgane und wirtschaftsleitenden Organe der Bezirke Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) übernommen.|Die friedliche Revolution 1989/90, der Einigungsvertrag und die Wiedererrichtung des Landes Brandenburg stellten das BLHA vor neue große Herausforderungen. Der Untergang des politischen und wirtschaftlichen Systems der DDR zog archivisch die Folge nach sich, daß gewaltige Mengen an Schriftgut aus den aufgelösten staatlichen Verwaltungsbehörden und aus ehemals staatlichen Wirtschaftsbetrieben in die Archivmagazine strömten. Oftmals waren dabei die Archivare zur Rettung der archivwürdigen Unterlagen zu Notübernahmen gezwungen, langfristig vorbereitete Übernahmen aus geordneten Registraturverhältnissen waren unter den Bedingungen der Wendezeit nicht möglich. Die Qualität der Überlieferung aus DDR-Zeit wurde dadurch erheblich verbessert, daß es gelang, die Archive der SED aus den drei brandenburgischen Bezirken und ergänzend dazu die der Massenorganisationen (insbesondere FDGB und FDJ) ins BLHA zu überführen. Einen weiteren großen Zuwachs bedeutete der Beschluß der Landesregierung, unter Verwaltungsgesichtspunkten die geschlossenen Grundbücher und Grundakten aus dem gesamten Land Brandenburg im BLHA zu konzentrieren. Insgesamt ist so der Umfang seiner Bestände seit 1990 von ca. 22.000 lfm auf nahezu 40.000 lfm angewachsen.|Die gewaltigen Aktenmengen wären in den letzten Jahren überhaupt nicht zu bewältigen gewesen, wenn nicht das BLHA seine beschränkten Magazinkapazitäten in der Orangerie wesentlich hätte erweitern können. Seit 1993 ist in Potsdam-Bornim ein zweiter Standort aufgebaut worden, dessen Einrichtung mittlerweile ihren vorläufigen Abschluß erreicht hat. Der Umbau einer ehemaligen Kfz-Halle zu einem Aktenmagazin und die Sanierung eines Verwaltungsgebäudes ermöglichten, einen Archivbetrieb in vollem Umfang für Benutzer und Archivmitarbeiter unter günstigen Bedingungen zu organisieren. Während die Bestände bis 1945 im wesentlichen in der Orangerie verblieben sind, findet der Interessent jetzt die zeitgeschichtliche Überlieferung ab 1945 und zudem die Justizüberlieferung von 1849 bis 1945 (einschließlich der bis 1990 geschlossenen Grundbücher und Grundakten) in Bornim. Die mit zwei Standorten verbundenen Nachteile werden endgültig erst überwunden werden, wenn der dringend notwendige Neubau des BLHA zustande kommt und damit das seit 1949 andauernde "Provisorium" in der Orangerie durch einen modernen Archivzweckbau ersetzt wird.|Rechtsgrundlage für die Arbeit des BLHA ist das "Gesetz über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut im Land Brandenburg (Brandenburgisches Archivgesetz)" vom 7. April 1994 (GVBl. I S. 94), das sowohl die Erfassung, Übernahme und Verwahrung von Archivgut als auch dessen Benutzung und ferner archivische Organisations- und Zuständigkeitsfragen regelt. Archivgut darf frühestens nach Ablauf von zehn Jahren nach Entstehung der Unterlagen benutzt werden; wenn es sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine natürliche Person bezieht, darf es frühestens zehn Jahre nach dem Tod der betreffenden Person benutzt werden. Diese Schutzfristen gelten allerdings nicht, abgesehen von personenbezogenen Daten, für Unterlagen von Stellen, Parteien und Massenorganisationen der DDR.|Das BLHA ist zuständig für das Archivgut des Landes Brandenburg und von dessen Rechts- und Funktionsvorgängern. Entsprechend dem Gang der brandenburgischen Landesgeschichte hat es also vor allem Archivalien der folgenden Verwaltungseinrichtungen zu sichern, zu ergänzen und wissenschaftlich zu bearbeiten:|1. regionale und örtliche Behörden der Kurmark, Neumark und Niederlausitz (12. Jahrhundert bis 1806/15),|2. zentrale, regionale und örtliche Behörden der preußischen Provinz Brandenburg sowie regionale und örtliche Behörden des Deutschen Reiches im Bereich dieser Provinz (1815 bzw. 1871-1945),|3. zentrale, regionale und örtliche Behörden des Landes Brandenburg (1945-1952),|4. Staatsorgane und wirtschaftsleitende Organe, Parteien und Massenorganisationen der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam (1952-1990),|5. zentrale Behörden des Landes Brandenburg (ab 1990).|Die den Bestandsübersichten zugrunde gelegte Tektonik des Archivs (d. h. die Anordnung der einzelnen Bestände) richtet sich nach den in der jeweiligen Epoche in Brandenburg bestehenden Verwaltungsstrukturen, so daß die Stellung der einzelnen Behörde innerhalb der gesamten Behördenhierarchie mit ihrer sachlichen und territorialen Zuständigkeit und damit die historische Aussagekraft ihrer Überlieferung für die geschichtswissenschaftliche Bearbeitung durchsichtig gemacht wird. Akten und konsequenterweise auch Urkunden sind in provenienzgerecht gebildeten Beständen zusammengefaßt und damit in ihren Herkunfts- und Entstehungsumständen kenntlich gemacht worden. Für die Überlieferung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Jahrhunderte ist zu beachten, daß die älteren kurbrandenburgischen Zentralbehörden sich seit dem 17. Jahrhundert zu Zentralbehörden Preußens weiterentwickelt haben, so daß ihre Akten heute vom Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem verwahrt werden. Das BLHA verfügt über den größten Bestand an brandenburgischen Originalurkunden, der durch eine umfangreiche Sammlung von Kopien andernorts befindlicher, aus Brandenburg stammender Urkunden ergänzt wird. Die Aktenüberlieferung der brandenburgischen Verwaltungsbehörden auf der mittleren und unteren Verwaltungsebene setzt im 16. Jahrhundert ein, neben den Kurmärkischen und Neumärkischen Kriegs- und Domänenkammern, den bedeutendsten preußischen Regionalbehörden des 18. Jahrhunderts für die Wirtschafts-, Finanz- und Militärverwaltung, sind die Kurmärkischen und Neumärkischen Stände sowie die adligen Guts-, Herrschafts- und Familienarchive hervorzuheben, die mit ihrer ständisch geprägten Sicht den staatlichen Blickwinkel ergänzen und korrigieren. Für die Epoche der Provinz Brandenburg zwischen den preußischen Reformen und dem Ende des II. Weltkrieges geben die Bestände der Regierungen zu Potsdam und zu Frankfurt (Oder) sowie der provinzialen Selbstverwaltung reichhaltigen Aufschluß. Die kommunistische Umgestaltung Brandenburgs nach 1945 im Zeichen der SED-Diktatur spiegelt sich in den Akten der brandenburgischen Landesministerien 1945-1952, der drei staatlichen Bezirksverwaltungen und der SED-Bezirksorganisationen wider. Der Erschließungszustand der Bestände ist im allgemeinen als gut bis zufriedenstellend zu charakterisieren. Die zentralen Bestände bis 1945 sind in Findbüchern erfaßt, die DDR-Bestände sind verständlicherweise teilweise erst durch vorläufige Verzeichnisse benutzbar gemacht.|Das BLHA hat in den vergangenen Jahrzehnten mit großem Nachdruck die historische Auswertung seiner Archivalien betrieben und wird trotz aller derzeit dominierenden Zuarbeiten zu aktuellen Verwaltungszwecken diesen Schwerpunkt noch auszuweiten suchen. In den "Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs" (seit 1958) liegen mittlerweile 35 Bände - Informationsmittel und Nachschlagewerke, Quelleneditionen, Darstellungen - vor, aus denen nur die unentbehrlichen Werkzeuge des brandenburgischen Landeshistorikers, die Bibliographie zur Geschichte der Mark Brandenburg (6 Teile, 1970-1996) und das Historische Ortslexikon für Brandenburg (11 Teile, 1962-1996), sowie das Musterbeispiel einer regionalen "histoire totale", Lieselott Enders Geschichte der Uckermark vom 12. bis zum 18. Jahrhundert (1992), hervorgehoben seien. Seit 1994 ist zur besseren Information über einzelne Bestände eine zweite Schriftenreihe hinzugekommen, die "Quellen, Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs" (bislang sieben Bände, darunter: Kurmärkische Stände [1995]), in der der Leser Findhilfsmittel und kleinere Quelleneditionen findet. In der 1997 eröffneten "Bibliothek der Brandenburgischen und Preußischen Geschichte" werden vorrangig Monographien zur brandenburgischen Landesgeschichte und zur untrennbar damit verbundenen preußischen Geschichte veröffentlicht (bislang drei Bände). Besonderer Nachdruck wird gegenwärtig wegen der jahrzehntelang durch die Staatliche Archivverwaltung der DDR erschwerten Zugänglichkeit der Quellen auf zeitgeschichtliche Themen gelegt, erwähnt seien nur die Quellenedition Protokolle des Landesblockausschusses der antifaschistisch-demokratischen Parteien Brandenburgs 1945-1950 (1993) und das Spezialinventar Zwangsarbeit in der Provinz Brandenburg 1939-1945 (1998). Das Brandenburgische Landeshauptarchiv wird sich weiterhin mit Nachdruck der Aufgabe widmen, durch die Erarbeitung von Hilfsmitteln, Editionen und Darstellungen auf der Grundlage seiner reichhaltigen Bestände die Erforschung der brandenburgischen Landesgeschichte voranzutreiben.|Dr. Klaus Neitmann, Ltd. Archivdirektor
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ItemOrgan of corporate bodyLandesarchiv BerlinDie Überlieferung von Archivalien zur jüdischen Geschichte im Landesarchiv Berlin ist qualitativ und quantitativ maßgeblich durch die institutionelle Entwicklung des Archivs geprägt. Insofern bietet sich auf den ersten Blick nicht der Quellenreichtum dar, den der Benutzer im Archiv der deutschen Hauptstadt - dem Zentrum jüdischen Lebens in Deutschland - erwarten würde. Dennoch zeigt das vorliegende Inventar, daß unter flexibel gestalteten Suchansätzen in zahlreichen Beständen und Sammlungen des Landesarchivs Judaica zu ermitteln sind.|Seit dem Mittelalter waren Registratur und Archiv des Berliner Rates durch Kriege, Stadtbrände, mangelhafte Unterbringung oder nachlässige behördliche Organisation empfindlichen Störungen ausgesetzt, so daß von einer kontinuierlichen Überlieferungsbildung nicht die Rede sein kann. Daher sind heute Stadt- und Amtsbücher, wie etwa Kämmereirechnungen, Bürger- und Steuerregister, nur noch lückenhaft vorhanden. Eine einigermaßen geschlossene Aktenüberlieferung setzt erst im 18. Jahrhundert ein. Die Registratur des Rates zu Cölln, welcher bis 1709 in wechselnd enger Anbindung zum Collegium der reicheren Schwesterstadt Berlin agierte, galt zu dieser Zeit bereits als gänzlich verloren. Der preußische Absolutismus führte zwar einerseits zu einer strengeren Beaufsichtigung des Magistrats der königlichen Residenzstadt - auch in Fragen der Registratur- und Archivverwaltung - andererseits aber auch zur praktisch-juristischen "Entwertung" vieler rathäuslicher Dokumente, die nunmehr als rein historische Quellen Eingang in die privaten Bibliotheken und Sammlungen der frühen Landes- und Rechtshistoriker fanden.|Im Gefolge der preußischen Städtereform begann 1818 die Reorganisation des städtischen Archivs unter Aufsicht der Stadtverordneten und des Magistrats. Trotz kontinuierlicher Fortschritte in Betreuung, Erschließung, Auswertung und gesicherter Unterbringung der noch vorhandenen Bestände blieb das "Archiv der Stadt Berlin" in einer seiner Hauptfunktionen beeinträchtigt: aufgrund des ständigen Raummangels war eine systematische Übernahme kommunalbehördlicher Registraturen unmöglich. Auch der Versuch, das Stadtarchiv nach der Bildung der Einheitsgemeinde Groß-Berlin im Jahre 1920 zu einem Zentralarchiv der Hauptstadt auszubauen, scheiterte an diesem Umstand. Die Akten der Bezirks- und Magistratsverwaltungen verblieben zu wesentlichen Teilen in der Obhut der Behörden und waren auf diese Weise zwischen 1943 und 1945, nur mangelhaft geschützt, den zerstörerischen Einwirkungen der Bombenangriffe preisgegeben. Aber auch das Stadtarchiv, dessen Bestände weitgehend in ländliche Gegenden evakuiert worden waren, erlitt schwerwiegende Archivalienverluste. Plünderungen an den Auslagerungsorten führten unter anderem zur beinahe vollständigen Einbuße des historischen Urkundenbestandes.|Natürlich wirken sich die so entstandenen Dokumentationslücken auch auf die Abbilder jüdischer Geschichte aus; beispielsweise sind die sogenannten Judenbürgerbücher der Stadt Berlin im Original nicht mehr vorhanden, für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts kann eine ganze Anzahl von Einträgen jedoch anhand anderer Register der Bürgerrechtsabteilung des Magistrats der Stadt Berlin rekonstruiert werden.|In Anbetracht der für die Zeit vor 1945 stark beeinträchtigten Quellenlage im Landesarchiv Berlin sollte sich der interessierte Forscher daher unbedingt auch an Archive wenden, die zuständigkeitshalber Bestände kurmärkisch-brandenburgischer, preußischer oder Reichsaufsichtsbehörden verwahren: das Bundesarchiv, das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz sowie das Brandenburgische Landeshauptarchiv in Potsdam. Auch in den Sammlungen der Stiftung Stadtmuseum Berlin sowie der Heimatmuseen der Bezirke könnten sich vereinzelte stadtgeschichtliche Dokumente finden.|Die archivalische Überlieferung der Nachkriegszeit erhält durch die historische Entwicklung Berlins eine einzigartige Prägung und zudem einen besonderen Reichtum: immerhin konnten im Landesarchiv Berlin 1991 zwei Stadt- und Staatsarchive zusammengeführt werden. In Berlin-Mitte behielt das Stadtarchiv Berlin - ab 1948/49 konzentriert auf den Ostteil der Stadt und ab 1965 Staatsarchiv - seinen Standort, während zunächst in Berlin-Tiergarten, später in Berlin-Schöneberg ein für den Westteil der Stadt gegründetes Archiv seinen Sitz nahm, das 1950 den Rang eines Staatsarchivs erhielt. Beide Archive waren aufgrund der politischen Bedeutung ihrer Sprengel und durch den Zugang spezieller Bestände und Sammlungen - etwa der Archivalien des Deutschen Städtetages oder des Helene-Lange-Archivs im Westteil bzw. zentraler Wirtschaftsverwaltungen im Ostteil - von überregionaler Bedeutung.|Hinsichtlich der Judaica widerspiegelt die archivalische Überlieferung aus der Teilungsperiode Berlins die unterschiedliche Haltung der beiden deutschen Staaten zur Frage der Wiedergutmachung der nationalsozialistischen Verfolgungen und die politische Stellung gegenüber Israel. Während die Bundesrepublik Deutschland bereits Anfang der 50er Jahre entsprechende internationale Übereinkünfte traf, wurde in der Deutschen Demokratischen Republik - abgesehen von den allgemeinen Regelungen für die Opfer der NS-Diktatur - eine Entschädigung enteigneter jüdischer Vermögen erst Anfang der 80er Jahre in Betracht gezogen, ohne daß es hier noch zu verbindlichen Abmachungen gekommen wäre. Hierzu muß speziell auf die Bestände Oberfinanzpräsident von Berlin-Brandenburg (A Rep. 092), Oberfinanzdirektion Berlin (B Rep. 092) und Senatsverwaltung für Inneres (B Rep. 004) einerseits sowie Oberbürgermeister von Berlin, Beirat für kirchliche Angelegenheiten und Amt für Kirchenfragen (C Rep. 101-04), Magistrat von Berlin/Inneres, Referat Kirchenfragen (C Rep. 104) und Magistrat von Berlin/Gesundheits- und Sozialwesen, Referat für die Betreuung Verfolgter des Nationalsozialismus (VdN) (C Rep. 118) andererseits hingewiesen werden.|Das Landesarchiv Berlin verfügt heute über einen Gesamtbestand von ca. 30.000 laufenden Metern Archivgut, das in über 600 Beständen und Sammlungen organisiert ist. Entsprechend dem Archivgesetz des Landes Berlin übernimmt es in sorgfältiger Auswahl das von den staatlichen Verwaltungen (Senat, nachgeordnete Behörden, Bezirksverwaltungen, Gerichte) angebotene Schriftgut. Durch die Übernahme von Unterlagen des Abgeordnetenhauses übt das Institut zugleich die Funktion eines Parlamentsarchivs aus. Gesetzlich festgelegt ist außerdem die Zuständigkeit des Archivs für die historisch wertvolle Überlieferung der Rechts- und Funktionsvorgänger der Berliner Landesbehörden, einschließlich der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, der Stadtbezirksverordnetenversammlungen und der Räte der Stadtbezirke von Berlin-Ost (1945-1990) sowie deren nachgeordneter Einrichtungen, sowie für das Schriftgut verstaatlichter Betriebe. Gemäß § 2 Abs. 3 des Bundesarchivgesetzes vom 6. Januar 1988 kann das Landesarchiv Berlin auch archivwürdige Unterlagen von Bundesmittelbehörden und bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen übernehmen.|Die Erarbeitung des Inventars fiel in eine Phase der vereinigungsbedingten Zusammenführung und Neuordnung der Bestände des Landesarchivs Berlin, die noch einige Zeit anhalten wird. Für einige Archivalien kann sich daher die hier angegebene Bestandszuordnung und Signatur noch ändern. Die Reposituren sind in mehrere, mit Buchstabenvorsätzen bezeichnete tektonische Gruppen eingeteilt, von denen im wesentlichen die Sektion A die Bestände aus der Zeit vor 1945, B Berlin-West und C Berlin-Ost die Überlieferung aus der Spaltungszeit Berlins, E die Nachlässe und F die Sammlungen umfaßt. Innerhalb dieser Gruppen sind die Bestände in numerischer Reihenfolge aufgeführt. Die Beschreibungen der Behördenfunktionen und Bestände wurden der Beständeübersicht des Landesarchivs Berlin (s. u.) entnommen. Bei der Erfassung der Archivalien wurde in der Regel von Aktentiteln ausgegangen, vereinzelt waren jedoch auch inhaltliche Prüfungen der Akten notwendig. Besonders umfangreich auswertbare Bestände mit hohen Anteilen an Einzelfallakten wurden lediglich zusammenfassend beschrieben.|Selbstverständlich ist die Qualität und Tiefe eines Spezialinventars in hohem Maße vom Stand der Archivalienübernahme und der archivarischen Erschließung abhängig, die ständig im Fortschreiten begriffen ist. So konnten verschiedene Neuzugänge nicht mehr eingearbeitet werden, wie beispielsweise Akten von Pflegschaften, Vormundschaften und Adoptionen, speziell auch jüdischer Kinder, im Bestand des Amtsgerichts Mitte (A Rep. 341), Akten über Todeserklärungen im Bestand des Amtsgerichts Wedding (B Rep. 052), oder Strafakten aus der NS-Zeit mit Fällen von Devisen- und Steuerstrafverfahren und Anklagen wegen "Rassenschande" im Bestand der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin (B Rep. 058). Zu prüfen wären in dieser Hinsicht auch die rund 20.000 Gefangenenakten der Justizvollzugsanstalt Tegel (A Rep. 370), die in den Beständen des Amtsgerichts Schöneberg (A Rep. 348 und B Rep. 048) überlieferten Notariatsakten, die in allen Amtsgerichtsbeständen vorhandenen Grundakten sowie die Katasterunterlagen aus dem Bestand der Feuersozietät (A Rep. 180). Hinzuweisen ist auch auf den Bestand der Reichskammer für bildende Künste, Landesleitung Berlin (A Rep. 243-04), der Listen über die Versteigerung von Gegenständen aus jüdischem Besitz beinhaltet.|Aus der Nachkriegszeit liegt eine Urteilssammlung der verschiedenen Senate des Obersten Rückerstattungsgerichts (B Rep. 064 Acc. 4188) vor. Entscheidende Akten lagern noch in den Behörden, darunter rd. 200.000 Fallakten des Entschädigungsamtes (Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, BEG, vom 29.6.1956) für Schäden an Leib und Seele, des weiteren rd. 1 Mill. Anmeldungen bei Schäden an Immobilien und Mobilien (Bundesrückerstattungsgesetz, BRÜG, vom 19.7.1957) sowie die zugehörigen Vorgänge (Parteiakten) bei der Oberfinanzdirektion Berlin.|In größerem Maße ist die Aufdeckung jüdischer Bezüge wohl auch durch die Weiterführung intensiver Verzeichnungsarbeiten an Beständen der Finanzverwaltung des Magistrats von Ost-Berlin oder an den älteren stadtgeschichtlichen Beständen zu erwarten. Das Inventar kann also nur als Zwischenstufe der Erschließung verstanden werden, denn bei genauerem Hinsehen werden sich unter bislang nicht hinterfragten Aktentiteln neue Querverbindungen zu jüdischen Fragen feststellen lassen. Voraussetzungen schafft dazu das Inventar selbst, indem es bei der Recherche hilft und sensibilisiert. Im Landesarchiv Berlin wurde durch die Arbeit am Inventar der Aufbau einer Computerdatenbank zu Judaica angeregt, die künftig eingehende Hinweise aufnehmen wird.|Den Hauptanteil bei der umfassenden Prüfung der Bestände, der sorgfältigen Erfassung der Quellen und der Texterstellung des Inventars leistete Herr Andreas Grape, wobei er zeitweilig durch Herrn Dr. Hans Czihak unterstützt wurde. Seitens des Landesarchivs wirkten Herr Dr. Klaus Dettmer (Haus Kalckreuthstraße) und Frau Dr. Regina Rousavy (Haus Breite Straße) beratend mit. Den Mitarbeitern des Archivs sind vielfach Hinweise auf Judaica in den von ihnen betreuten Beständen zu danken.|Gesetzliche Grundlagen der Archivnutzung: Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Landes Berlin (Archivgesetz des Landes Berlin - ArchGB) v. 29. November 1993 (GVB. 1993 S. 576-578). - Ordnung für die Benutzung von Archivgut des Landesarchivs Berlin (Landesarchiv-Benutzungsordnung - LArchBO) v. 7. Juli 1997, mit Entgeltverzeichnis (ABI. Nr. 37 v.1. August 1997).|Dr. Klaus Dettmer, Archivdirektor, Dr. Regina Rousavy, Archivrätin
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ItemOrgan of corporate bodyGeheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin-DahlemFür das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz bildet 1998 nicht nur das Gedenkjahr des Westfälischen Friedens oder der Bürgerlichen Revolution, sondern auch das der 400. Wiederkehr jener landesherrlichen Anweisung an Erasmus Langenhain, den ersten ständigen Archivbedienten, eine "Registratura archivorum" anzulegen und damit endlich einmal Ordnung in die Urkunden, Amtsbücher und Akten der brandenburgischen Kurfürsten zu bringen. Das ehrwürdige Jubiläum regt zum Rückblick und zur Umschau an; die Publikation des vorliegenden, durch Form und Inhalt seinerseits beeindruckenden Inventars von "Quellen zur Geschichte der Juden" in den älteren Beständen des Geheimen Staatsarchivs bietet dafür einen willkommenen Anlaß.|Die Anfänge dieses Archivs sind freilich nicht erst 1598, sondern noch früher, nämlich in der Kanzlei der askanischen Markgrafen zu suchen. Sie reichen damit ins 13. Jahrhundert zurück (erste urkundliche Erwähnung Stendal, 1282). Mit dem Ausbau des Schlosses auf der Spree-Insel Cölln und der Entwicklung Berlins zur Residenz bekam das Archiv dann dort - im "Gewelbe aufm grünen Hut" - einen ständigen Aufbewahrungsort und durch Archivarius Christoph Schönbeck Mitte des 17. Jahrhunderts eine pertinenzorientierte Ordnung seiner Reposituren, die lange gültig blieb. Den ehrenden Titel "Geheimes Staatsarchiv" erhielt es 1803. Einen Bestandsverlust bedeutete die Ausgliederung der Kgl. Haus- und Hofarchivalien 1848/51, einen großen Gewinn dagegen die Vereinigung mit dem Geheimen Ministerialarchiv im Hohen Haus in der Klosterstraße 1874. Sieben Jahre später sorgte die Einführung des Provenienzprinzips dafür, daß die Bestandsordnung abteilungsweise auf eine moderne archivische Basis gestellt wurde. Unter anderem traten dabei auch die Konturen der brandenburgischen Provinzialüberlieferungen klar hervor, die aufgrund ihrer oft substantiellen Verflechtung mit den aus ihnen entwickelten brandenburg-preußischen Zentralüberlieferungen mit diesen eine provenienzgerechte, organisch gewachsene Archiveinheit bilden sollten. Das Geheime Staatsarchiv erwies sich so vor 1914 als Hauptarchiv des Preußischen Staates, das seine Zuständigkeit für dessen Zentralinstanzen infolge historischer Entwicklungen auch mit der für bestimmte Provinzialüberlieferungen verband.|Kurz nach dem I. Weltkrieg bezog das Preußische Geheime Staatsarchiv 1924 sein heutiges Dienstgebäude, den von Eduard Fürstenau errichteten repräsentativen Neubau in Berlin-Dahlem. Während des II. Weltkriegs war 1943/44 der größte Teil seiner Bestände in Bergwerke bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert, von wo sie nach Kriegsende nach Merseburg gelangten. Die Dahlemer Dienststelle wurde schnell wieder für die Rettung von Akten sowohl staatlicher Behörden als auch nichtstaatlicher Einrichtungen aktiv und 1946 zum Hauptarchiv für Behördenakten ernannt (ab 1950 Berliner Hauptarchiv, in sukzessiver Abgrenzung zum Landesarchiv Berlin). Seit 1963 gehört das Dahlemer Haus - wieder unter dem Namen Geheimes Staatsarchiv - zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Alsbald erfolgte die Abgabe der nach 1945 eingesammelten Reichsprovenienzen an das Bundesarchiv. Andererseits erhielt das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz 1978 auch die (zuvor im Göttinger Archivlager verwahrten) Bestände des ehemaligen Staatsarchivs Königsberg anvertraut und mit der Verantwortung für dieses einzigartige kulturelle Erbe seine ihm mittlerweile erwachsene Zuständigkeit für Überlieferungen aus dem Bereich der ehemals preußischen Ostprovinzen sanktioniert. Unterdessen wurden die in Merseburg gelagerten Archivalien zunächst vom Deutschen Zentralarchiv Historische Abt. II (seit 1976: Zentrales Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg) betreut. Nach der deutschen Wiedervereinigung gelangten diese Bestände 1993/94 nach Berlin zurück, wo sie nun wieder die Basis der Überlieferung des Geheimen Staatsarchivs bilden.|Heute, 400 Jahre nach 1598, ist das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz aufgrund seiner historischen Entwicklung und in einer seit der Beseitigung des preußischen Staates 1947 gewandelten Archivlandschaft, in die z. B. auch das 1949 gegründete Landeshauptarchiv Potsdam einzubeziehen ist, zunächst für die Überlieferung der zentralen Instanzen des ehemaligen Brandenburg-Preußen zuständig, darüber hinaus auch für bestimmte Provinzialüberlieferungen und nichtstaatliches Schriftgut. Es verwahrt auf differenzierter Rechtsgrundlage gegenwärtig ca. 35.000 laufende Meter Archivalien sowie eine Dienstbibliothek mit etwa 190.000 Bänden und 185 current gehaltenen Zeitschriften. Seine Tektonik umfaßt: Bestände der zentralen Verwaltungs- und Justizbehörden Brandenburg-Preußens, der preußischen Parlamente und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz; das Brandenburg-Preußische Hausarchiv sowie das Heeresarchiv (bis 1867/68, soweit nicht vernichtet); bestimmte Territorialüberlieferungen und Provinzialbehörden (v. a. der ehemaligen preußischen Ostprovinzen); nichtstaatliche Provenienzen (v. a. brandenburg-preußisch akzentuierte Nachlässe und Familienarchive; weiter Schriftgut von Freimaurerlogen und vergleichbaren Organisationen) sowie archivische Sammlungen (mit besonders reichhaltiger Kartenüberlieferung).|Der Bestands-Fülle des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz entspricht die Intensität seiner Benutzung, die (von der schriftlichen Inanspruchnahme einmal abgesehen) derzeit zwischen 12 und 13.000 Benutzertagen pro Jahr schwankt. Dies stellt an das Archivpersonal hohe Anforderungen, sowohl mit Blick auf die notwendigen Erschließungsarbeiten an den wieder zu verzahnenden "Merseburger" und "Dahlemer" Bestände-Teilen, als auch aufgrund der derzeitigen Magazinsituation, die den Hauptteil der Archivalien, ca. 28.000 lfm, in einem provisorisch eingerichteten Gebäude im Berliner Westhafen vorhält. Der Schwerpunkt der archivischen Routine liegt derzeit vor allem auf Ordnungsarbeiten, obwohl die Verzeichnungsqualität mancher Reposituren dringend novelliert werden muß. Eine moderne Beständeübersicht wird vielfach verlangt; die Arbeit daran hat mittlerweile begonnnen.|In dieser Situation wurde es vom Archiv durchaus begrüßt, daß die vom Leo Baeck Institut initiierte Publikationsreihe über "Quellen zur Geschichte der Juden in den Archiven der neuen Bundesländer" auch das Dahlemer Haus berücksichtigt und die Herausgeber zunächst die Inventarisierung seiner älteren zentralen (meist ehemals "Merseburger") Bestände in Auftrag gaben. So erschließt das vorliegende Buch die Überlieferung des Geheimen Rates, des Generaldirektoriums und weiterer älterer Zentral- und Oberbehörden bis ins frühe 19. Jahrhundert sowie die des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs - und damit eine Quellenmenge, die aufgrund des historisch gewachsenen Ordnungszustands des Geheimen Staatsarchivs teilweise bis in das 16. Jahrhundert zurückreicht. Dieser Ordnungszustand wird innerhalb der Bestände, besonders mit Blick auf die Reposituren der Provenienzgruppe "Geheimer Rat", modernen Vorstellungen oft genug nicht gerecht; ebensowenig die Verzeichnungsschärfe. Die umfassende Erschließung gerade dieser Reposituren für ein Inventar jüdischer Betreffe setzte daher ein bestimmtes Potential an archivischem Fachkönnen und archivarischem Fingerspitzengefühl voraus. Der Bearbeiterin des vorliegenden Bandes, Frau Archivrätin i. R. Dr. Meta Kohnke, stand beides aufgrund langjähriger intensivster Beschäftigung mit den Quellen in reichem Maße zu Gebote. Sie hat ihr Fachkönnen und Fingerspitzengefühl in die Publikation einzubringen verstanden, auch entlegene oder verborgene Quellen zu Tage gefördert, und damit Maßstäbe nicht nur für die weiteren jüdischen Quelleninventarprojekte, sondern auch für die allgemeinen Erschließungsarbeiten des Geheimen Staatsarchivs gesetzt. Umso dankbarer darf deshalb hier konstatiert werden, daß mit Frau Dr. Kohnke bestimmte Bestandsbezeichnungsprobleme bereits mit Blick auf die geplante Kurzübersicht abgestimmt werden konnten, während die Herausgeber ihrerseits bereit waren, etwa in der Anordnung der Signaturnachweise oder bei der Reihung der Bestandsgruppen den Vorgaben des Archivs zu folgen.|Insgesamt ist damit aus der Zusammenarbeit aller am vorliegenden Inventar maßgeblich, mitwirkend oder beratend Beteiligten ein praxisorientiertes archivisches Findmittel entstanden, auf das die Herausgeber stolz sein werden, für das die Archivarinnen und Archivare des Geheimen Staatsarchiv ihrer ehemaligen Mitarbeiterin dankbar sind - und das hoffentlich vielen Benutzern, die sich für die vielfältigen Aspekte der deutsch-jüdischen Geschichte in Brandenburg-Preußen in der frühen Neuzeit interessieren, den Weg nach Berlin-Dahlem, zurück zu den Quellen, von zu Hause bis in den Benutzersaal des Archivs erleichtern wird.|Berlin-Dahlem, im April 1998|Jürgen Kloosterhuis|Direktor des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz
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ItemOrgan of corporate bodyDokumentationsstelle der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora<address> Dokumentationsstelle der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora 99734 Nordhausen Telefon: 03631/3636 Fax: 03631/40181 Ansprechpartner: Frau Dr. Klose, Frau Fiedermann Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 8.00 - 16.00 Uhr Findhilfsmittel: Kartei Bemerkungen: Die relevanten Materialien bestehen fast ausschließlich aus Kopien von Archivalien in anderen Archiven (Yad Vashem, Jerusalem; Internationaler Suchdienst, Arolsen; National Archives, Washington). Die systematische Verzeichnung der Bestände war im Sommer 1994 noch nicht abgeschlossen.
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ItemOrgan of corporate bodyGedenkstätte Buchenwald<address> Gedenkstätte Buchenwald Direktion Haus 5 99427 Weimar Buchenwald Telefon: 03643/4300 Fax: 03643/430100 Ansprechpartner: Frau Stein Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung Findhilfsmittel: Keine Angaben Bemerkungen: Die meisten Originalunterlagen betr. KZ Buchenwald befinden sich beim Internationalen Suchdienst in Arolsen. Es wird geschätzt, daß etwa 90 Prozent der Unterlagen dort aufbewahrt werden. Außerdem sind zahlreiche Unterlagen im Staatsarchiv Weimar. Die Materialien im Archiv der Gedenkstätte Buchenwald, die sich in verschiedenen Beständen befinden, umfassen vor allem Erinnerungsberichte von Häftlingen und Lagerunterlagen. Zur Zeit ist jedoch keine geschlossene Bestandsübersicht vorhanden, und die Akten sind teilweise noch unzureichend verzeichnet, weshalb im folgenden nur eine Auswahl der vorhandenen Quellen ohne Bestandsgliederung aufgeführt werden kann.
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ItemOrgan of corporate bodyArchiv des Bischöflichen Kommissariats Heiligenstadt<address> Archiv des Bischöflichen Kommissariats Heiligenstadt Lindenallee 44 37308 Heilbad Heiligenstadt Telefon: 03606/9784 Fax: Keine Angaben Ansprechpartner: Keine Angaben Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung Findhilfsmittel: Findbuch
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ItemOrgan of corporate bodyBistumsarchiv Erfurt<address> Bistumsarchiv Erfurt Hermannsplatz 9 99084 Erfurt Telefon: 0361/6572-400, -403 Fax: 0361/6572444 Ansprechpartner: Herr Dr. Matscha, Herr Ledig Öffnungszeiten: Di., Do., Fr.: 10.00-12.00 Uhr Di., Do.: 13.00 -16.00 Uhr (Anmeldung erforderlich) Findhilfsmittel: Findbücher, Karteien Bemerkungen: Seit Januar 1994 sind das ehemalige Domarchiv Erfurt und das ehemalige Archiv des Bischöflichen Amtes Erfurt-Meinigen unter Hinzutreten des Regionalarchivs Ordinarien Ost (Archiv der Berliner Bischofskonferenz etc.) zusammengelegt (seit August 1994 unter dem Namen „Bistumsarchiv"). Der Besuchereingang des Bistumsarchivs befindet sich in der Domstraße 9.
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ItemOrgan of corporate bodyLandeskirchenarchiv der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Thüringen<address> Landeskirchenarchiv der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Thüringen Schloßberg 4a (Kreuzkirche) 99817 Eisenach Telefon: 03691/732649 Fax: Keine Angaben Ansprechpartner: Keine Angaben Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 7.30 - 16.00 Uhr Findhilfsmittel: Findbücher
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ItemOrgan of corporate bodyGoethe- und Schiller-Archiv<address> Goethe- und Schiller-Archiv Hans-Wahl-Straße 4 99425 Weimar Telefon: 03643/545240,545266 Fax: 03643/545241 Ansprechpartner: Frau Dr. Wollkopf, Frau Küntzel Öffnungszeiten: Mo.-Do.: 8.30-18.00Uhr Fr.: 8.30 - 16.00 Uhr Findhilfsmittel: Bestandsverzeichnis, bearb. von Karl-Heinz Hahn, Weimar 1961; Findbücher, zentrales Briefregister
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ItemOrgan of corporate bodyHerzogin Anna Amalia-Bibliothek - Abteilung Sondersammlungen<address> Herzogin Anna Amalia-Bibliothek - Abteilung Sondersammlungen Platz der Demokratie 1 99423 Weimar Telefon: 03643/545-200 Fax: 03643/545-220 Ansprechpartner: Herr Dr. Knoche Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 8.00 - 16.00 Uhr
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ItemOrgan of corporate bodyThüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena - Abteilung Handschriften und Sondersammlungen<address> Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena - Abteilung Handschriften und Sonders am mlungen Postfach 07740 Jena Telefon: 03641/25591 Fax: 03641/632369 Ansprechpartner: Frau Dr. Kratzsch Öffnungszeiten: Mo. - Do.: 9.00 - 16.00 Uhr Findhilfsmittel: Findlisten Bemerkungen: Die Handschriftenabteilung befindet sich in der Karl-Günther-Straße 11-13,07749 Jena.
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ItemOrgan of corporate bodyThüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena - Universitätsarchiv<address> Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena - Universitätsarchiv Postfach 07740 Jena Telefon: 03641/632156,632590 Fax: 03641/632369 Ansprechpartner: Frau Dr. Arnold Öffnungszeiten: Mo.-Do.: 7.30- 12.00 Uhr 13.00-15.30 Uhr Findhilfsmittel: Findbücher Bemerkungen: Das Archiv befindet sich am Fürstengraben 6, 07743 Jena.
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ItemOrgan of corporate bodyForschungs- und Landesbibliothek Gotha<address> E. Archive der Hochschulen, Akademien und Bibliotheken Forschungs- und Landesbibliothek Gotha Schloß Friedenstein 99867 Gotha Telefon: 03621/30800 Fax: 03621/308038 Ansprechpartner: Herr Dr. Claus Öffnungszeiten: Mo.: 13.00-17.00 Uhr Di.: 9.00-17.00 Uhr Fr.: 10.00-19.00 Uhr Findhilfsmittel: Karteien
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ItemOrgan of corporate bodyFirmenarchiv der Carl Zeiss Jena GmbH<address> D. Wirtschaftsarchive Firmenarchiv der Carl Zeiss Jena GmbH Tatzendpromenade la 07740 Jena Telefon: 03641/642759 Fax: 03641/642207 Ansprechpartner: Frau Hellmuth Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung Findhilfsmittel: Kartei Bemerkungen: Die Bestände, die den Zeitraum 1846 bis 1945 umfassen, wurden im Mai 1994 aus dem Thüringischen Hauptstaatsarchiv Weimar zurückgeführt.
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ItemOrgan of corporate bodyLandkreis Weimarer Land - Kreisarchiv - Außenstelle Weimar<address> Landkreis Weimarer Land - Kreisarchiv - Außenstelle Weimar Schwanseestraße 17 99423 Weimar Telefon: 03643/2040 Fax: 03643/62139 Ansprechpartner: Frau Bayer Öffnungszeiten: Di., Do.: 9.00 - 11.30 Uhr 13.30-15.30 Uhr Findhilfsmittel: Karteien
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ItemOrgan of corporate bodyStadtarchiv Weimar<address> Stadtarchiv Weimar Am Rathaus 99421 Weimar Telefon: 03643/762226 Fax: 03643/62392 Ansprechpartner: Frau Günther, Frau Harnisch Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 7.00 - 12.00 Uhr (und nach Vereinbarung) Findhilfsmittel: Kartei
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ItemOrgan of corporate bodyStadtarchiv Themar<address> Stadtarchiv Themar Markt 1 98660 Themar Telefon: Fax: Ansprechpartner: Öffnungszeiten: Findhilfsmittel: 036873/315 Keine Angaben Herr Stapf Mo.-Fr.: 10.00 - 12.00 Uhr (nach Voranmeldung) Listen
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ItemOrgan of corporate bodyStadtarchiv Suhl<address> Stadtarchiv Suhl Straße der OdF 5 98527 Suhl Telefon: Fax: Ansprechpartner: Öffnungszeiten: 03681/21497 Keine Angaben Herr Wurzler Di., Mi.: 9.00-16.00 Uhr Do.: 9.00 - 17.00 Uhr Fr.: 9.00-12.00 Uhr Findhilfsmittel: Spezialinventar Bemerkungen: Aufgrund der Gebietsreform wurde u. a. der Bestand der Stadt Schleusingen (siehe unten) sowie der Gemeinden des neuen Landkreises Hildburghausen aus dem früheren Stadt- und Kreisarchiv Suhl herausgelöst und im November 1994 dem Kreisarchiv Hildburghausen übergeben. Das Kreisarchiv Meinigen erhielt die Akten des alten Kreises Suhl (u. a. mit den hier aufgeführten Beständen Amt Schwarza und Gemeinde Oberhof).
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ItemOrgan of corporate bodyStadtarchiv Sonneberg<address> Stadtarchiv Sonneberg Bahnhofsplatz 1 96515 Sonneberg Telefon: 03675/880-133 Fax: 03675/3128 Ansprechpartner: Frau Roß Öffnungszeiten: Di.: 8.30-12.00 Uhr 14.00-16.00 Uhr Do.: 8.30-12.00 Uhr 13.00-17.30 Uhr Findhilfsmittel: Repertorien, Findbücher
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ItemOrgan of corporate bodyStadtarchiv Sondershausen<address> Stadtarchiv Sondershausen Markt 8 99701 Sondershausen Telefon: 03632/6220125 Fax: Keine Angaben Ansprechpartner: Herr Helbing Öffnungszeiten: Di., Do., Fr.: 9.00 -12.00 Uhr Di.: 13.00-18.00 Uhr Findhilfsmittel: Findbuch