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Document
v3:: 7100:: Kreisdirektion Bernburg II Nr. 600
- QGJ #
- 7100
- Description
- Gemäß den Bestimmungen "zum Schutze der Jugend" vom Juni 1943 ist von der Verhängung von Jugendarrest gegen Polen, Juden und Zigeuner abzusehen. - Haftbefehl gegen einen Polizeivollzugsbeamten wegen räuberischer Erpressung eines jüdischen Geschäftsinhabers in Wien. - Bestrafung bei Nichteinhaltung der Ausschaltung der Juden aus der deutschen Wirtschaft. - Maßnahmen gegen SS-Angehörige, die sich einen ungerechtfertigten Vorteil bei der Übernahme jüdischer Vermögenswerte verschafften. - Meldung beschlagnahmter oder sichergestellter Vermögensgegenständen aus polnischem oder jüdischem Besitz in den eingegliederten Ostgebieten und den besetzten polnischen Gebieten. - Ablehnung von polizeilichen Auskünften und Führungszeugnissen für Juden. - Einrichtung einer Querspalte für das Zuwiderhandeln gegen den § 2 des "Blutschutzgesetzes" in der Kriminalstatistik
- Identifier
- QGJ.v3.E007100
- Temporal Coverage
- 1938
- 1945
- Alternative Title
- Polizeiangelegenheiten * Allgemein
- Polizeirecht, Erfassung strafbarer Handlungen, Sicherheits- und Kriminalpolizei, kriminalistische Ereignisse und Statistik
- Signature
- Kreisdirektion Bernburg II Nr. 600
- Header
- v3:: 7100:: Kreisdirektion Bernburg II Nr. 600
- volume
- v3
- Is Part Of
- Kreisdirektion Bernburg II (1850-1945)
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