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v1:: 4807:: Copialbücher (Regesten) D 14, fol. 138 ff.
- QGJ #
- 4807
- Description
-
4807 D 14, fol. 138 ff.
Die Räte des Kurfürsten Johann Friedrich von
Sachsen machen bekannt, daß nach vielfältigem
Supplizieren Barthel Spetters wegen seines
Weibs gegen den Juden Moses Staffelstein folgende
Klage vorgebracht hat: daß sein Sohn,
der des Moses Tochter, die zum Christentum
<pn>354</pn> übergegangen ist, geheiratet hat, die Mitgift
nicht erlangen kann, während er doch seine
anderen Töchter gebührlich ausgestattet hat.
Hans Spetter hat deshalb gebeten, den Schwiegervater
seines Sohnes dahin anzuweisen, daß
er die verlangte Mitgift auszahle. Darauf hat
dieser entgegnet, daß er gerade dieser Tochter
mehr gegeben habe als den übrigen, wiewohl
der Jude zu Frankenhausen, der auch eine
Tochter vom ihm zur Frau habe, 75 fl. Ehesteuer
erhalten habe, dies Geld sei nicht aus seinem
Beutel, sondern aus dem seines Schwagers und
anderer geflossen etc. 9. Juni 1536 - Identifier
- QGJ.v1.A0235.I0735.E04884
- Signature
- Copialbücher (Regesten) D 14, fol. 138 ff.
- Header
- v1:: 4807:: Copialbücher (Regesten) D 14, fol. 138 ff.
- Old authority number
- D 14, fol. 138 ff.
- page
- 354
- short title
- Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar
- chapter
- VII. Thüringen
- Source
- v1-c7-archives-230622.tsv
- Item sets
- Old.Entries
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