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[Untitled]
- QGJ #
- 2048
- Identifier
- QGJ.v1.A0108.I0332.E02102
- Temporal Coverage
- 1755
- 1755
- Alternative Title
- "Edikt, daß die Juden, wann sie ohne Pfand Geld auslehnen, an Zinsen nicht mehr als 7. pro 100. und wann sie ein Pfand erhalten, nur 6. pro 100. nehmen; Die Christen und Juden aber, wann sie unter 10. Rthlr. Geld ausleihen, wöchentlich nicht mehr als einen halben Pfennig von einem Rthlr. nehmen sollen"
- volume
- v1
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