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Fonds
Rep. 18 (D) Landratsämter
- Title
- Rep. 18 (D) Landratsämter
- Description
-
landrätlichen Kreise des 18. Jh. waren während der preußischen Reformzeit Gegenstand langwieriger Verhandlungen, ehe nach der Festlegung der Provinzen im Jahre 1815 bestimmt wurde, daß der Gesamtstaat unterhalb der Ebene der Regierungsbezirke flächendeckend in Landkreise gegliedert werden sollte, die grundsätzlich sowohl die Städte als auch die Dörfer und Gutsbezirke umfassen sollten. Nur bedeutendere Städte sollten unter bestimmten Voraussetzungen besondere Stadtkreise bilden. In der Zeit zwischen 1815 und 1945 sind auch in Ostpreußen verschiedentlich einzelne Kreise geteilt und zusammengelegt worden.
/ Die Landratsämter haben während dieser Zeit meistens voneinander unbeeinflußt und gelegentlich nach wechselnden Prinzipien ihre Registraturen geführt. Die Abgaben der einzelnen Kreise an das Staatsarchiv wurden daher nach einem neuen, für alle Kreise gleichen Plan geordnet, der aus 28 alphabetisch gereihten Gruppen von "Abdeckerei" bis "Verwaltungssachen" bestand. Alle Landratsämter wurden in einem großen Findbuch in Folio zusammengefaßt, für Memel und Wehlau wurden nach größeren Aktenablieferungen nach gleichem Schema neue Findbücher erstellt.
/ Nur Restbestände befinden sich jetzt in Berlin. Umfangreichere Landratsamtsbestände sind in das Staatliche Archiv in Allenstein (Archiwum Panstwowe w Olsztynie) gelangt.
/ Findhilfsmittel: Findbücher, 3 Bde. - Temporal Coverage
- 1944
- 1805
- Identifier
- QGJ.v5.C00066.I01508
- contains
- Umfang des Bestandes: 3,9 lfm
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Part of Rep. 18 (D) Landratsämter