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Rep. 1 NF (D) Oberpräsident der Provinz Brandenburg
- Title
- Rep. 1 NF (D) Oberpräsident der Provinz Brandenburg
- Description
-
Amt des (neueren) Oberpräsidenten wurde durch die Verordnung vom 30. April 1815 geschaffen. Er war keine Mittelinstanz zwischen dem Staatsministerium und den Regierungen, die vielmehr direkt den Fachministerien unterstellt waren. Verwaltungsfunktionen hatte der Oberpräsident in beschränktem Umfang im Kirchen-, Schul- und Medizinalwesen. Als königlicher Kommissar für den Provinziallandtag hatte er die Aufsicht über die Ständevertretung. Seit den 1872 einsetzenden Verwaltungsreformen wurde ihm die Aufsicht über die innere Landesverwaltung der Provinz übertragen, über das Selbstverwaltungsorgan der Provinz, den Provinzialverband, erhielt er die Staatsaufsicht. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde seine Behörde Mittelinstanz der preußischen Verwaltung und seit 1935 der Reichsregierung. Die Selbstverwaltung der Provinz wurde bereits 1933 faktisch aufgehoben, ihre Aufgaben und Zuständigkeiten dem Oberpräsidenten übertragen.
/ Findhilfsmittel: Findbuch, 1 Bd. - Temporal Coverage
- 1934
- 1822
- Identifier
- QGJ.v5.C00058.I01469
- contains
- Umfang des Bestandes: 155 Bde.
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v5:: 4493:: X. HA Rep. 1 NF (D) Nr. 111
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