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Rep. 122 (M) Französisches Koloniedepartement
- Title
- Rep. 122 (M) Französisches Koloniedepartement
- Description
-
französische Kolonie-Departement für die französischen Gemeinden bestand in Verbindung mit dem geistlichen Departement des Geh. Staatsrats als abgesonderte Verwaltung mit eigenen Zentralorganen ohne provinzielle Instanzen, jedoch mit lokalen Organisationen, den Presbyterien und Gerichten der einzelnen Gemeinden.
/ Ein französisches Konsistorium wurde schon 1684 für die neu aufgenommenen Hugenotten eingerichtet. Im Nov. 1685 wurde ein Kommissariat für die französischen Angelegenheiten begründet. Im Juni 1690 entstand das französische Obergericht, 1701 das französische Oberkonsistorium mit besonderer Kanzlei; es hatte die Aufsicht über die einzelnen Presbyterien in kirchlicher Disziplin und ökonomischer Verwaltung. 1708 entstand wieder ein französisches Kommissariat, daneben 1712 die Chambre du sol pour livre für das Beamtenpensionswesen (Organisation des älteren Sol pour livre); 1715 wurde das französische Kommissariat aufgehoben, seine Aufgaben gingen an das Generalkriegskommissariat über; 1718 wurde es wieder eine eigene Oberbehörde: Oberdirektorium (Grand Directoire oder Conseil fran(ais) ohne besondere Kanzlei (die Expeditionen erfolgten in der Geh. Staatskanzlei). Seit 1740 gab es einen französischen Departementsminister aus dem Justizdepartement, der zugleich an der Spitze des Oberdirektoriums stand und das Obergericht und Oberkonsistorium unter sich hatte. 1809-1810 wurden die französischen Behörden aufgehoben.
/ Findhilfsmittel: Findbuch, 1 Bd. - Temporal Coverage
- 1809
- 1681
- Identifier
- QGJ.v5.C00051.I01430
- contains
- Umfang des Bestandes: 49 lfm
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