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Rep. 100 (M) Ministerium des Königlichen Hauses
- Title
- Rep. 100 (M) Ministerium des Königlichen Hauses
- Description
-
1802 bis 1807 bestand ein vom Kabinettsministerium abgetrenntes eigenes Departement der Sachen des Königlichen Hauses, der Landeshoheits- und Lehnssachen. Nach 1807 bearbeitete die Angelegenheiten des Königlichen Hauses, der Königlichen Familie und des Königlichen Hofes zunächst der Geh. Legationsrat Karl Georg von Raumer unmittelbar unter dem Staatskanzler. Am 11. Jan. 1819 wurde der ehemalige Staats- und Polizeiminister Oberkammerherr Fürst zu Sayn-Wittgenstein zum Minister des Königlichen Hauses und für die Hofsachen und höheren Hofchargen ernannt. Das Ministerium hatte zwei Abteilungen: die Abteilung für die eigentlichen Hausangelegenheiten und die Abteilung für das neueingerichtete Kronfideikommiß. Nach Hardenbergs Tod wurden 1823 auch die Standessachen, Nobilitierungen usw. dem Hausministerium überwiesen. Am 13. Dez. 1837 gingen bei Auflösung des Gewerbeministeriums die Erbämter und Thronlehen auf den Hausminister über. 1848 kamen die Standessachen vorübergehend an das Innenministerium, am 16. Aug. 1854 (Kabinettsordre) wieder an das Hausministerium bzw. an das Heroldsamt.
/ Findhilfsmittel: Findkartei - Temporal Coverage
- 1920
- 1808
- Identifier
- QGJ.v5.C00051.I01422
- contains
- Umfang des Bestandes: 72 lfm
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