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Rep. 80 (M) Staatsrat
- Title
- Rep. 80 (M) Staatsrat
- Description
-
Verordnung vom 20. März 1817 wurde dem Staatsrat die Aufgabe der Vorbereitung gesetzgeberischer Maßnahmen gegeben. Er hatte sieben Abteilungen: Auswärtiges, Militär, Justiz, Finanzen, Handel und Gewerbe (später mit der Abteilung für Inneres verbunden), Inneres, Kultus. Der Staatsrat hatte keinen Anteil an der Verwaltung. Er bestand aus den Prinzen, höchsten und hohen Staatsbeamten sowie aus besonderem Vertrauen berufenen Personen. Seine Tätigkeit wurde durch das Jahr 1848 unterbrochen. Er wurde 1854 wieder einberufen; seine Funktionen waren entsprechend den veränderten Verfassungsverhältnissen durch Erlaß vom 12. Jan. 1852 festgelegt worden. Im Jahr 1918 wurde die Tätigkeit dieses älteren Staatsrats eingestellt. Der gemäß Art. 33 der Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. Nov. 1920 gewählte Staatsrat (bis 1938) war die Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates.
/ Das Staatssekretariat war das Büro des (Minister-)Staatssekretärs, der die Geschäfte des Staatsrats führte und die Gesetze beglaubigte, ebenfalls durch die Verordnung vom 20. März 1817 endgültig begründet, 1848-1849 aufgelöst, 1854 reaktiviert und 1863/64 endgültig aufgelöst.
/ Die Kuratorien der Bank und der Seehandlung waren gebildet aus dem Präsidenten (Kabinettsordre vom 17. Jan. 1820) und Mitgliedern des Staatsrats, die sich für ihre Geschäfte des Büropersonals dieser Behörde bedienten (siehe Rep. 95 und Rep. 109).
/ Findhilfsmittel: Findbücher, 2 Bde. - Temporal Coverage
- 1918
- 1817
- Identifier
- QGJ.v5.C00051.I01394
- contains
- Umfang des Bestandes: 29 lfm
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