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Regierung Frankenhausen
- Title
- Regierung Frankenhausen
- Description
- Die Stadt Frankenhausen war von 1571 bis 1598 Sitz einer selbständigen Herrschaft Frankenhausen, deren Kanzlei auch nach 1598 als oberste Behörde für die Unterherrschaft der Grafschaft, seit 1711 des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt weiterbestand. Seit dem 17. Jh. tritt neben die Bezeichnung Kanzlei die Bezeichnung Regierung, die sich aber erst zu Anfang des 18. Jhs. endgültig durchsetzt. Trotz zeitweiliger Verbindung des Rudolstädter und Frankenhäuser Kanzleramts wahrte die Frankenhäuser Regierung ihre Selbständigkeit und wurde erst 1809 in eine der Regierung Rudolstadt unterstellte Landeshauptmannschaft umgewandelt, die seit 1850 als Landrat Frankenhausen weitergeführt wurde.
- Is Part Of
- Thüringisches Staatsarchiv Rudolstadt
- Identifier
- QGJ.v4.C00046.S00112.I01323
- contains
- Umfang des Bestandes: 15 lfm, 1712 - 1846
Linked resources
v4:: 10051:: Abt. B, Regierung Frankenhausen Nr. 541
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