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Schönburgische Herrschaften - Gesamtregierung
- Title
- Schönburgische Herrschaften - Gesamtregierung
- Description
- Das Schönburgische Territorium wurde Ende des 12. Jhs. durch die Herrschaften Glauchau und Lichtenstein gebildet. Hinzu kamen im 14. Jh. die Herrschaft Waldenburg und im 15. Jh. die Grafschaft Hartenstein, aus der 1701 die Herrschaft Stein errichtet wurde. Sämtliche Gebiete der Schönburger waren reichsunmittelbar. Zwar wurde der gesamte Schönburgische Besitz mehrmals - letztmalig 1529-1534 - in einer Hand vereinigt, doch zumeist besaß ein Mitglied des Hauses eine oder zwei Herrschaften, in dem es die landesherrliche Gewalt ausübte; allerdings nicht in voller Souveränität, weil das Gesamthaus mit einem Oberdirektorium und einer Regierung über allen stand. Im Jahre 1740 unterstellte sich das Gesamthaus Schönburg der landesfürstlichen Oberhoheit der sächsischen Kurfürsten. Durch den Erläuterungsrezeß von 1835 zwischen dem Gesamthaus und dem sächsischen Königshause wurde die sächsischen Verfassung von 1831 im Schönburgischen angenommen. Es folgten die Auflösung der Gesamtregierung und weitere Behördenreformen in den folgenden Jahrzehnten wie in Sachsen.
- Identifier
- QGJ.v4.A0236.I01184
- contains
- Umfang des Bestandes: 110 lfm, 1212-1871