Item
Fonds
Sondergericht Freiberg
- Title
- Sondergericht Freiberg
- Description
- Rückgreifend auf die Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Okt. 1931, die die Reichsregierung ermächtigte, Sondergerichte zur Aburteilung bestimmter strafbarer Handlungen einzurichten, erging am 21. März 1933 die Verordnung über die Bildung von Sondergerichten. Sie waren zuständig für die Ahndung der "Verbrechen" gegen die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Febr. 1933 sowie die Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21. März 1933. Ab Dez. 1934 wurden beide Verordnungen im Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutze der Parteiuniformen (Heimtückegesetz) zusammengefaßt. Am 28. März 1933 verfügte das sächsische Justizministerium die Errichtung des Sondergerichts für das Land Sachsen in Freiberg. Hoch- und Landesverrat wurden vor dem Oberlandesgericht oder dem Reichsgericht und später vor dem "Volksgerichtshof" verhandelt. Im Febr. 1940 erfolgte eine Neuregelung der Zuständigkeit der Strafgerichte, wobei die Einrichtung mehrerer Sondergerichte in einem Oberlandesgerichtsbezirk möglich war. Der Befehl Nr. 66 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland vom 17. Sept. 1945 verbot die Sondergerichte.
- Is Part Of
- Hauptstaatsarchiv Dresden
- Temporal Coverage
- 1994
- 1994
- Identifier
- QGJ.v4.A0185.I01093
- contains
- Umfang des Bestandes: 76 lfm, 1933-1940
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