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Fonds
Rep. 65a Regierung Stettin
- Title
- Rep. 65a Regierung Stettin
- Description
- Bestand der Regierung des 1815 gebildeten Regierungsbezirkes Stettin. Grundlagen waren die im Zuge der preußischen Verwaltungsreform erlassene Verordnung vom 26. Dez. 1808, die aus den ehemaligen Kriegs- und Domänenkammern Regierungen bildete, und die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 20. April 1815. - Die Regierungen hatten alle Angelegenheiten der inneren Landeshoheit zu verwalten, soweit nicht andere Behörden damit beauftragt waren. Sie waren der eigentliche Träger der Administration. Die Kabinettsordre vom 31. Dez. 1825 setzte die bürokratische Entscheidungsform fest. Es bestanden vier von Oberregierungsräten geleitete Abteilungen: 1. Inneres (1883 aufgehoben. Die Aufgaben wurden der unter der Leitung des Regierungspräsidenten stehenden Präsidialabteilung zugewiesen.); 2. Kirchen- und Schulsachen; 3. Domänen und Forsten; 4. Direkte Steuern. Neben der Verwaltung des Regierungsbezirkes oblag den Regierungen die Ausführung der Verfügungen des Oberpräsidenten. - Der Regierungsbezirk Stettin umfaßte die Kreise Anklam, Cammin, Demmin, Greifenberg, Greifenhagen, Naugard, Pyritz, Randow, Regenwalde, Saatzig, Stettin/Stadt (1826 in den Kreis Randow eingegliedert, ab 1857 selbständig), Ueckermünde und Usedom-Wollin. Nach der Auflösung des Regierungsbezirkes Stralsund mit Wirkung vom 1. Okt. 1932 kamen die neuvorpommerschen Kreise Franzburg, Greifswald, Greifswald/Stadt, Grimmen, Rügen und Stralsund/Stadt hinzu. - Bestandsbildner: 1809-1945 - Vorbehörde: Kriegs- und Domänenkammer Stettin 1723-1808
- Is Part Of
- Landesarchiv Greifswald
- Identifier
- QGJ.v4.A0184.I01018
- contains
- Umfang des Bestandes: 18,4 lfm, 1807-1947 (im wesentlichen 20. Jh.)
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v4:: 3600:: Rep. 65a Nr. 313a
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