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Rep. 60 Oberpräsident von Pommern
- Title
- Rep. 60 Oberpräsident von Pommern
- Description
- Die Verordnung vom 30. April 1815 bestimmte die gleichmäßige Einteilung des preußischen Staatsgebietes in Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise. Es wurden zehn Provinzen gebildet. An der Spitze der staatlichen Verwaltung einer jeden Provinz stand ein Oberpräsident. Er war für Angelegenheiten und Anstalten zuständig, die sich über den Bereich eines einzelnen Regierungsbezirkes hinaus erstreckten, sowie für die ständischen und Provinziallandtagsangelegenheiten. Der Oberpräsident nahm eine Mittlerstelle zwischen den preußischen Ministerien und den eigentlichen mittleren Verwaltungsbehörden, den Regierungen, ein. Er hatte außerdem die allgemeine Aufsichtspflicht gegenüber den Behörden der Provinz und entwickelte sich so zu einer Beschwerdestelle vor allem in Kommunalsachen und in Hinblick auf polizeiliche Verfügungen. - Schwerpunkte des Bestandes sind: 1. Hoheits- und Landesangelegenheiten; 2. Recht, Gerichtswesen, Kredit- und Hypothekenwesen; 3. Provinzialverwaltung Pommern; 4. Wirtschafts- und Finanzwesen; 5. Ständische Angelegenheiten; 6. Kreise, Städte, Landgemeinden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen; 7. Armenwesen; 8. Polizeisachen; 9. Bauverwaltung; 10. Schiffahrt, Handel, Konsulate; 11. Gesundheitswesen; 12. Landwirtschaft; 13. Fischerei; 14. Kirchen- und Schulsachen; 15. Militärwesen und Kriegsangelegenheiten; 16. Überseeverkehr; 17. Schieds- und Vormundschaftssachen; 18. Statistik, Wissenschaft. - Der Bestand ist sachlich in Titel und Sektionen gegliedert. - Bestandsbildner: 1815-1945
- Is Part Of
- Landesarchiv Greifswald
- Identifier
- QGJ.v4.A0184.I01017
- contains
- Umfang des Bestandes: 75,5 lfm, 1815-1934
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