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6.11-1 Landtag Mecklenburg (1946-1952)
- Title
- 6.11-1 Landtag Mecklenburg (1946-1952)
- Description
- Im Ergebnis der Wahlen zum Landtag am 20. Okt. 1946 konstituierte sich am 19. Nov. 1946 der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Von den 90 Mandaten entfielen auf die SED 45 Mandate, die CDU 31, die LDP 11 und die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe 3 Mandate. In der am 15. Jan. 1947 verabschiedeten "Verfassung des Landes Mecklenburg" wurden die Aufgaben des Landtages rechtlich fixiert. Der Landtag verfügte über das alleinige Gesetzgebungsrecht, bestellte die Regierung, bestimmte die Grundsätze der Verwaltungstätigkeit und kontrollierte deren Durchsetzung sowohl in der Verwaltung als auch in der Rechtspflege. In der sitzungsfreien Zeit sowie in der Zeit zwischen zwei Wahlperioden wurden seine Rechte durch den Hauptausschuß wahrgenommen. Der Landtag wählte ein Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten und drei Schriftführern. Das Präsidium war u. a. zuständig für die Einberufung und Leitung der Landtagssitzungen, die Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse der Sitzungen und die Einhaltung der Geschäftsordnung des Landtages. Die Legislaturperiode des Landtages war laut Verfassung auf drei Jahre bestimmt. Im Zusammenhang mit der Gründung der DDR am 7. Okt. 1949 verabschiedete der Landtag Mecklenburg am 9. Okt. 1949 ein Gesetz zur Verlängerung der Legislaturperiode um ein Jahr. Nach den Wahlen am 15. Okt. 1950 trat der zweite mecklenburgische Landtag am 3. Nov. 1950 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. - Mit dem "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der Staatlichen Organe in den Ländern der DDR" vom 23. Juli 1952 wurden die Länder als Verwaltungseinheiten aufgelöst. Am 25. Juli trat der Landtag Mecklenburgs zu seiner 22. außerordentlichen und zugleich letzten Sitzung zusammen und beschloß mit dem "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Land Mecklenburg" die Bildung der drei Nordbezirke Schwerin, Rostock und Neubrandenburg als künftige Verwaltungseinheiten. Das Landtagsbüro stellte am 30. Sept. seine Tätigkeit ein. - Der Bestand gliedert sich in folgende Hauptgruppen: A. Sekretariat des Präsidenten, B. Direktor beim Landtag, C. Abteilungen des Landtagsbüros. - Der Bestand ist v. a. hinsichtlich der Überlieferung der Landtagsdrucksachen sowie der Akten der Abteilung Information und Presse lückenhaft.
- Is Part Of
- Landeshauptarchiv Schwerin
- Identifier
- QGJ.v4.C00031.I00953
- contains
- Umfang des Bestandes: 14,50 lfm, 1946-1952
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