Item
Fonds
2.25-2-4 Superintendenturen Güstrow, Schwerin, Wismar (1571-1918)
- Title
- 2.25-2-4 Superintendenturen Güstrow, Schwerin, Wismar (1571-1918)
- Description
- In Durchführung der Superintendenturordnung von 1571 wurde Mecklenburg im Anschluß an die politische Einteilung des Landes in sechs Superintendenturkreise aufgeteilt: Güstrow, Schwerin, Wismar, Parchim, Rostock, Stargard. Nach der Entstehung von Mecklenburg-Strelitz 1701 wurde der Stargarder Kreis die Superintendentur für diesen Landesteil. - Die Superintendenten wurden von den Landesherren berufen. Ihnen oblag die Aufsicht über die Verwaltung der Kirchengüter und -einkünfte, die regelmäßige Durchführung von Kirchenvisitationen zusammen mit den zuständigen Amtleuten, Hof- und Landräten, die Prüfung und Ordinierung gewählter Pastoren, Aufsicht über Lebenswandel und Lehre der Pastoren und Küster, Abhaltung von Synoden, Prüfung von Klagesachen über Kirchenpersonen und ihre eventuelle Weiterleitung an das Konsistorium. Außerdem waren die Superintendenten die ersten Pfarrer der Kirche ihres Amtssitzes. Sie waren bis 1849 der Oberaufsicht der Regierung unterstellt. - Die Superintendenturordnung regelte über Jahrhunderte die kirchliche Verwaltung des Landes. Nur die Einteilung in Superintendenturkreise war wiederholt einem Wandel unterzogen. So wurde 1848 bei der Trennung der Handhabung der Kirchenhoheitsrechte und des Kirchenregiments das Land in sieben Superintendenturen neu eingeteilt: Güstrow, Schwerin, Wismar, Doberan, Malchin, Parchim, Rostock. Die Superintendenten unterstanden dem Oberkirchenrat. - Die Akten der Superintendenturen wurden bis zur Trennung von Staat und Kirche 1918 an das staatliche Archiv abgegeben, so auch das Schriftgut der Superintendenturen Güstrow, Schwerin und Wismar in Ablieferungen 1901, 1911, 1916. Das Schriftgut der übrigen Superintendenturen, das bis 1918 nicht ins Archiv gelangte, befindet sich im Landeskirchlichen Archiv. - Gliederung in die Bestände: - Superintendentur Güstrow: 1. Teilbestand (Ablieferung 1901): Allgemeine und Sammelakten/Sachgruppen A-V. Einzelne Kirchen/Kirchspiele A-Z. 2. Teilbestand (Ablieferung 1916): Generalia/Sachgruppen A-Z. Specialia/Kirchspiele A-Z. - Superintendentur Schwerin: Generalia: Verschiedene Sachgruppen. Specialia: Kirchspiele B-Z. Hartmannsche und Franckesche Manualakten. - Superintendentur Wismar: Allgemeine und Sammelakten: Sachgruppen B-W. Einzelne Kirchen: Kirchspiele B-Z. - Bisher feststellbare Unterlagen über Judenangelegenheiten sind enthalten im Bestand der Superintendentur Güstrow. 2. Teilbestand/Generalia/Sachgruppen A-Z/Juden und Judentaufen.
- Is Part Of
- Landeshauptarchiv Schwerin
- Identifier
- QGJ.v4.C00027.I00921
- contains
- Umfang des Bestandes: 117 lfm (da nicht signiert, Zahl der AE nicht bekannt), 1507-1906
Linked resources
Part of 2.25-2-4 Superintendenturen Güstrow, Schwerin, Wismar (1571-1918)