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Hausministerium Bernburg (1855-1863)
- Title
- Hausministerium Bernburg (1855-1863)
- Description
-
Als oberste Hofverwaltungsbehörde wurde das Hausministerium auf Verordnung des Herzogs Alexander Karl und der Herzogin-Mitregentin Friederike von Anhalt-Bernburg vom 21. Nov. 1855 gebildet. Es hatte die Leitung der gesamten Angelegenheiten des Fürstlichen Hauses und Hofes inne. Seine Zuständigkeit erstreckte sich auf die Prüfung und Begutachtung der Hofhaltung und der Hofetats. Wesentliche Belange des Hausministeriums wurden bis 1855 vom Staatsministerium wahrgenommen. Das Hofmarschallamt wurde dem Hausminister unterstellt, behielt jedoch bei der Verwaltung der Schatullgelder, der außerordentlichen Fonds des Hausetats und des baren Allodialvermögens eine gewisse Selbständigkeit. Über diese Angelegenheiten hatte das Hofmarschallamt dem Hausministerium Bericht zu erstatten. Mit dem Tod des Herzogs Alexander Karl im Jahre 1863 und der Vereinigung Anhalt-Bernburgs mit Anhalt-Dessau-Köthen im Jahre 1863 wurde das Hausministerium aufgelöst. Seine Zuständigkeiten gingen auf die Dessauer Hofbehörden über.
/ Gliederung des Bestandes: Die überlieferte systematische Registraturordnung des Hausministeriums wurde übernommen.
/ Inhaltliche Schwerpunkte: Angelegenheiten der Beamten, des Gesamthausordens Albrechts des Bären, der Stipendienvergabe und die Verwaltung fürstlicher Gebäude.
/ Juden betreffende Akten: Diskussion um die Verleihung des Gesamthausordens Albrechts des Bären an Juden.
/ Findhilfsmittel: Findbuch, 1 Bd., 1964 - Is Part Of
- Landesarchiv Oranienbaum
- Temporal Coverage
- 1863
- 1836
- Identifier
- QGJ.v3.C00021.S00101.I00890
- contains
- Umfang des Bestandes: 1 lfm
Linked resources
v3:: 7259:: Hausministerium Bernburg Nr. 23
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v3:: 7260:: Hausministerium Bernburg Nr. 33
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