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Konsistorium Köthen (16. Jh. - 1920)
- Title
- Konsistorium Köthen (16. Jh. - 1920)
- Description
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Durch die Teilung in die vier Fürstentümer Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, Anhalt-Zerbst von 1603 bestanden in Anhalt zunächst vier Konsistorien, die im Gefolge der Zusammenlegung der Teilstaaten seit 1797 ebenfalls zusammengelegt wurden.
/ Sie waren oberste Behörde für die Verwaltung des evangelisch-lutherischen und reformierten Kultus sowie der Schulangelegenheiten des jeweiligen Teilfürstentums mit folgenden Aufgaben: Beaufsichtigung der gesamten christlich-evangelischen Geistlichen und Religionslehrer, der Kirchen und geistlichen Gebäude; Prüfung und Einführung der Geistlichen; Prüfung und Abnahme von Kirchen- und Administrationsrechnungen der milden Stiftungen und Stipendien; Verlöbnis- und Ehesachen, Begräbnissachen; Ausübung der Disziplinargewalt gegenüber Kirchendienern einschließlich der im Dienst der Kirche stehenden Schullehrer; Verwaltung des Kirchenvermögens; bauliche Erhaltung der Kirchen und geistlichen Gebäude; Beaufsichtigung und Einrichtung von Schulen (bis 1874); Beaufsichtigung aller sonstigen wissenschaftlichen und Bildungsanstalten sowie der Herzoglichen Öffentlichen Bibliothek (bis 1874); Ausarbeitung von Gesetzentwürfen zu Kirchen- und Schulangelegenheiten.
/ Im Ergebnis der Revolution 1848/49 wurde das Konsistorium Dessau mit Verordnung vom 25. Mai 1848 aufgelöst und ein erneuertes Konsistorium geschaffen. Mit dem Schulgesetz vom 22. April 1850 erfolgte in Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen eine Trennung der Schule von der Kirche, und innerhalb des Konsistoriums wurde die Verwaltung der Schul- und Kirchenangelegenheiten nunmehr getrennt behandelt. Ende 1853 wurden die Konsistorien von Dessau und Köthen zu einem Konsistorium in Köthen vereinigt, das später nach Dessau verlegt wurde. Nach der Vereinigung Anhalts 1863 gingen die Zuständigkeiten des Bernburger Konsistoriums an das Konsistorium Dessau über. Das Konsistorium war zu einer kollegialen, mit geistlichen und weltlichen Mitgliedern besetzten Behörde geworden. Zur Festsetzung von statutarischen Ordnungen und Regulativen bedurfte es der Absprache mit dem Staatsministerium.
/ Mit der Verordnung betreffend die Überleitung der Landesschulangelegenheiten auf die Regierung und die infolgedessen notwendig werdende anderweitige Organisation der oberen Verwaltungsbehörden von 1874 wurde eine Regierungsabteilung für das Schulwesen gebildet und übernahm die Verwaltung aller schulischen Angelegenheiten vom Konsistorium. Von diesem Zeitpunkt an stellte das Konsistorium eine separate kirchliche Verwaltungsbehörde dar, die keine rein staatlichen Funktionen mehr hatte. Nach Erlaß des "Gesetzes über die Aufhebung des Konsistoriums" vom 22. Mai 1920 übernahm der Evangelische Landeskirchenrat die Aufgaben des bisherigen Konsistoriums.
/ Die Gliederung des Bestandes erfolgte nach sachlichen Aspekten.
/ Inhaltliche Schwerpunkte: Protokolle der Konsistorialsitzungen, Religionsstreitigkeiten, Personalsachen, Verwaltung kirchlicher Einrichtungen und Fürsorgeangelegenheiten.
/ Juden betreffende Akten: Religionsübertritte, die Anlegung von israelitischen Geburts- und Taufregistern und die Anstellung israelitischer Lehrer.
/ Findhilfsmittel: Findbuch, 1. Bd., 1955 - Is Part Of
- Landesarchiv Oranienbaum
- Temporal Coverage
- 1914
- 1608
- Identifier
- QGJ.v3.C00020.S00092.I00845
- contains
- Umfang des Bestandes: 38 lfm
Linked resources
v3:: 6658:: Konsistorium Köthen IV Nr. 8
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v3:: 6659:: Konsistorium Köthen IV Nr. 9
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