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Rep. G 4 Reichstreuhänder der Arbeit/Gauarbeitsamt Magdeburg-Anhalt
- Title
- Rep. G 4 Reichstreuhänder der Arbeit/Gauarbeitsamt Magdeburg-Anhalt
- Description
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Die Gauarbeitsämter Magdeburg-Anhalt (Sitz Magdeburg), Halle-Merseburg (Sitz Halle) und Thüringen (Sitz Weimar und Erfurt) gingen 1943 aus dem Zusammenschluß der Behörden Landesarbeitsamt Mitteldeutschland (Sitz Erfurt) und Reichstreuhänder der Arbeit Mitteldeutschland (Sitz Erfurt) hervor.
/ Das Landesarbeitsamt war 1928 mit Zuständigkeit für die Provinz Sachsen (bis 1939 ohne die Grafschaften Hohenstein und Wernigerode) und die Länder Anhalt und Thüringen eingerichtet worden. Es unterstand der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Berlin, die als selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht des Reichsarbeitsministeriums unterstellt war. Mit der Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Präsidenten der Reichsanstalt auf den Reichsarbeitsminister im Dezember 1938 wurden das Landesarbeitsamt und die ihm nachgeordneten Arbeitsämter zu unmittelbaren Reichsbehörden. Dem Landesarbeitsamt oblag die Verwaltung des Arbeitsnachweiswesens, die Arbeitslosenfürsorge, die Berufsberatung und die Lehrstellenvermittlung.
/ Die Reichstreuhänder der Arbeit hatten 1933 die Aufgaben der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände und 1934 die der Staatlichen Schlichtungsausschüsse übernommen. Sie unterstanden dem Reichsarbeitsminister und regelten die Tarifverhältnisse sowie Arbeitsschutz- und Arbeitsrechtsangelegenheiten. Der Treuhänder für das Wirtschaftsgebiet Mittelelbe hatte seinen Sitz in Magdeburg und war für die Regierungsbezirke Magdeburg (einschließlich Calvörde) und Merseburg und für das Land Anhalt zuständig.
/ Das Gauarbeitsamt Magdeburg-Anhalt konzentrierte seine Wirksamkeit auf die Durchsetzung der Dienstverpflichtungs- und der Arbeitsplatzwechselverordnung von 1939. Charakteristisch waren hierfür "Auskämmaktionen" in den Betrieben, insbesondere infolge des totalen Kriegseinsatzes ab Jan. 1943 und die Überwachung des Arbeitseinsatzes von Fremd- und Zwangsarbeitern und von Kriegsgefangenen. Mit der Verordnung des Präsidiums der Provinz Sachsen vom 23. Juli 1945 wurde das Gauarbeitsamt Magdeburg-Anhalt dem Präsidenten der Provinz Sachsen unterstellt.
/ Die Unterlagen des Landesarbeitsamtes Mitteldeutschland und des Gauarbeitsamtes Magdeburg-Anhalt sind fast vollständig vernichtet. Die wenigen im Landesarchiv Magdeburg überlieferten Akten sind v. a. aus anderen Beständen, insbesondere der Landesregierung Sachsen-Anhalt, herausgelöst und zu einem Bestand zusammengefaßt worden.
/ Findhilfsmittel: Findkartei - Is Part Of
- Landesarchiv Magdeburg -Landeshauptarchiv-
- Temporal Coverage
- 1949
- 1920
- Identifier
- QGJ.v3.C00015.S00067.I00731
- contains
- Umfang des Bestandes: 0,55 lfm
Linked resources
v3:: 5960:: Rep. G 4 Nr. 7
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Part of Rep. G 4 Reichstreuhänder der Arbeit/Gauarbeitsamt Magdeburg-Anhalt