Item
Fonds
Pr.Br.Rep. 72 Ärztekammer für die Provinz Brandenburg
- Title
- Pr.Br.Rep. 72 Ärztekammer für die Provinz Brandenburg
- Description
-
Die Errichtung der preußischen Ärztekammern erfolgte auf Grund eines Gesetzes von 1887. Ziel war die Schaffung einer Vertretung der Ärzteschaft, die für alle Fragen des ärztlichen Berufes und der öffentlichen Gesundheitspflege Ansprechpartner sein sollte. Die 1899 begründeten ärztlichen Ehrengerichte wurden Bestandteile der der Aufsicht des Oberpräsidenten unterstehenden Selbstverwaltungsorganisationen. Mit der Reichsärzteordnung von 1935 wurden alle Ärztekammern dem Reichsärzteführer unterstellt.
/ Der Bestand umfaßt insgesamt ca. 4.000 Personalakten freipraktizierender Humanmediziner im Bereich der Provinz Brandenburg aus den Jahren 1931-1945, darunter auch jüdischer Ärzte. Einzelne Akten wurden für dieses Inventar nicht erfaßt. Hinsichtlich der Benutzung von Akten aus diesem Bestand sei auf die Bemerkungen bei Pr.Br.Rep. 36 A hingewiesen. - Is Part Of
- Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam
- Identifier
- QGJ.v3.C00010.S00037.I00542
Linked resources
Part of Pr.Br.Rep. 72 Ärztekammer für die Provinz Brandenburg