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Pr.Br.Rep. 12 B / 12 C Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten bzw. Sondergerichten
- Title
- Pr.Br.Rep. 12 B / 12 C Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten bzw. Sondergerichten
- Description
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1846 wurde zunächst nur beim Kammergericht und beim Kriminalgericht Berlin eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Mit der Verordnung vom 2. Jan. 1849 wurden dann bei allen Gerichten Staatsanwaltschaften gebildet. Entsprechend dem Reichsgerichtsverfassungsgesetz wurden 1879 der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht, die Staatsanwälte bei den Landgerichten und größeren Amtsgerichten und Amtsanwälte bei kleineren Amtsgerichten eingesetzt. Diese Anwaltschaften waren als Behörden für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig. Sie waren von den Gerichten unabhängig. Die Dienstaufsicht führte bis 1945 der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht. Im Zusammenhang mit dem "Heimtückegesetz" wurde Anfang 1933 ein Sondergericht beim Landgericht Berlin gebildet. 1940 wurde ein weiteres Sondergericht beim Landgericht Frankfurt (Oder) für die Landgerichtsbezirke Cottbus, Frankfurt (Oder), Guben und Landsberg (Warthe) eingerichtet. Auch bei diesen bis April 1945 tätigen Sondergerichten wurden Staatsanwaltschaften etabliert.
/ Hinsichtlich der Benutzung der personenbezogenen Akten aus den im BLHA überlieferten Beständen Pr.Br.Rep. 12 B Staatsanwalt beim Landgericht Berlin I, Pr.Br.Rep. 12 B Staatsanwalt beim Landgericht Frankfurt (Oder), Pr.Br.Rep. 12 B Staatsanwalt beim Landgericht Guben, Pr.Br.Rep. 12 B Staatsanwalt beim Landgericht Potsdam, Pr.Br. Rep. 12 B Staatsanwalt beim Landgericht Prenzlau sowie Pr.Br.Rep. 12 C Staatsanwalt beim Sondergericht Frankfurt (Oder) gelten die bei Pr.Br.Rep. 36 A angeführten Bestimmungen. - Is Part Of
- Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam
- Identifier
- QGJ.v3.C00010.S00030.I00536
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v3:: 4659a:: Pr.Br.Rep. 12 B / 12 C
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Part of Pr.Br.Rep. 12 B / 12 C Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten bzw. Sondergerichten