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Pr.Br.Rep. 4 A Kammergericht Berlin
- Title
- Pr.Br.Rep. 4 A Kammergericht Berlin
- Description
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Bei der Neuordnung der preußischen Gerichtsorganisation im Jahre 1849 wurde das Kammergericht Berlin als Appellationsgericht für den Regierungsbezirk Potsdam eingerichtet. Ihm waren das Stadtgericht Berlin und zwölf Kreisgerichte unterstellt, gegen deren Entscheidungen es die zweite Instanz bildete. Mit der Vereinheitlichung der Gerichtsverfassung des Deutschen Reiches im Jahre 1879 wurde das Kammergericht Berlin durch Aufhebung des Appellationsgerichtes für den Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) bis 1945 zum Oberlandesgericht für die gesamte Provinz Brandenburg einschließlich Berlins. Der Instanzenzug ging jetzt von den Amtsgerichten über die Landgerichte zum Oberlandesgericht. Wie sein Vorgänger (vgl. Pr.Br.Rep. 4 A Kurmärkisches Kammergericht) besaß das Kammergericht Berlin bedingt durch das Fehlen eines obersten Landesgerichtes in Preußen gewisse gesamtstaatliche Kompetenzen, so u. a. von 1835 bis 1879 die eines Staatsgerichtshofes.
/ In dem im Brandenburgischen Landeshauptarchiv befindlichen Bestand des Kammergerichtes Berlin sind ca. 8.250 Personalakten aus den Jahren 1890 bis 1945 überliefert, darunter auch solche von jüdischen Rechtsanwälten und jüdischen Justizangestellten. Eine Erfassung der einzelnen Akten für dieses Inventar war nicht möglich. Hinsichtlich der Bedingungen für eine Benutzung dieser Akten sei auf die Bemerkungen bei Pr.Br.Rep. 36 A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg verwiesen.
/ Findhilfsmittel: Findkartei - Is Part Of
- Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam
- Temporal Coverage
- 1945
- 1849
- Identifier
- QGJ.v3.C00010.S00030.I00475
- contains
- Umfang des Bestandes: 201,60 lfm
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v3:: 4494:: Rep. 4 A KG Berlin Nr. 23
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