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Pr.Br.Rep. 1 Oberpräsident der Provinz Brandenburg
- Title
- Pr.Br.Rep. 1 Oberpräsident der Provinz Brandenburg
- Description
-
Die Oberpräsidien als Behörden der mittleren Verwaltung wurden in Preußen bei der Reorganisation der Staatsverwaltung unter Stein und Hardenberg 1806/07 errichtet. An der Spitze der neugeschaffenen zehn Provinzen stand seit der grundlegenden Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 ein Oberpäsident. Der Oberpäsident der Provinz Brandenburg war bis 1934 zugleich für Berlin zuständig.
/ Die Oberpräsidenten sollten ursprünglich als Kommissare der Zentrale in ihren Provinzen wirken. Im Laufe der Entwicklung wurden die Oberpräsidenten mit weiteren Verwaltungsaufgaben betraut, so mit der Oberaufsicht über die Regierungen, über neu gebildete Behörden, deren Wirkungskreis über einen Regierungsbezirk hinausging, über die provinzielle Selbstverwaltung. Nach 1933 wurden ihnen alle Provinzial- und Reichsbehörden unterstellt, bisher selbständige Behörden als Abteilung in die Oberpräsidien eingegliedert, deren Zahl in Brandenburg auf 14 anstieg. Das Amt des Oberpräsidenten endete 1945.
/ Findhilfsmittel: Findbuch, 1 Bd. - Is Part Of
- Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam
- Temporal Coverage
- 1949
- 1773
- Identifier
- QGJ.v3.C00010.S00015.I00411
- contains
- Umfang des Bestandes: 85,90 lfm
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