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Pr.Br.Rep. 23 B Neumärkische Stände
- Title
- Pr.Br.Rep. 23 B Neumärkische Stände
- Description
-
Die Herausbildung der kur- und neumärkischen Stände läßt sich bis ins 13. Jh. zurückverfolgen. Ritterschaft und Städte standen als Vertreter ständischer Interessen auf den Landtagen dem Landesherren gegenüber. Den Kern ihrer Machtbefugnisse bildete das Steuerbewilligungsrecht und die Mitwirkung bei der Gesetzgebung. Eine eigene ständische Verwaltungsorganisation entstand erst Mitte des 17. Jh. Ab der 2. Hälfte des 17. Jh. sanken Einfluß und Bedeutung der Stände. Der Landesherr hatte sich von der ständischen Steuerbewilligung unabhängig gemacht. Politisch entmachtet verlegten die Stände ihre Tätigkeit auf die Gebiete der Feuerversicherung, des Landarmenwesens und der Kreditgewährung. Im 19. Jh. lebten die Stände der Landesteile neben den 1823 errichteten Provinzialständen in veränderter Form als Kommunalverbände fort. Ihr Wirkungskreis umfaßte das Landarmen- und Fürsorgewesen, die Feuersozietät und die Landesmelioration. Mit der Provinzialordnung von 1875 übernahm der neu gegründete brandenburgische Provinzialverband die Aufgaben von Provinzial- und Kommunalverbänden. Der Kommunalverband der Neumark wurde 1881 aufgelöst, die kurmärkischen Kommunalstände wurden 1902 aufgehoben.
/ Findhilfsmittel: Findbuch, 1 Bd. - Is Part Of
- Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam
- Temporal Coverage
- 1898
- 1409
- Identifier
- QGJ.v3.C00009.S00004.I00299
- contains
- Umfang des Bestandes: 84,50 lfm
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