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Pr.Br.Rep. 4 A Kurmärkisches Kammergericht
- Title
- Pr.Br.Rep. 4 A Kurmärkisches Kammergericht
- Description
-
Das am Ende des 14. Jh. erstmals als "Kammerrecht" bezeichnete Hofgericht des Markgrafen verkörperte in der 1. Hälfte des 16. Jh. die dem Kurfürsten zustehende oberste Gerichtsbarkeit in den Marken. Es sprach Recht in Klagen gegen Adlige, war in bestimmten Fällen Appellationsgericht für die Land- und Stadtgerichte und fungierte nach der Reformation bis zur Herausbildung eines selbständigen Konsistoriums 1573 als Spruchbehörde in geistlichen Sachen. Mit der Landesteilung von 1535 schied die Neumark aus dem Verband mit den übrigen Marken aus und behielt von da an verwaltungsmäßig eine Sonderstellung. Von 1548-1879 blieb die Zuständigkeit des Kammergerichts im wesentlichen auf die Kurmark beschränkt, wenn es auch im 18. und 19. Jh. vorübergehend außermärkische bzw. überprovinzielle Aufgaben übertragen erhielt, die ihm eine Sonderstellung unter den Provinzialjustizbehörden zuwiesen. 1815 wurde das Kammergericht Oberlandesgericht des Regierungsbezirkes Potsdam und der Stadt Berlin. 1879 wurde es mit dem Appellationsgericht des Regierungsbezirkes Frankfurt (Oder) zum Oberlandesgericht für die Provinz Brandenburg vereinigt (vgl. Pr.Br.Rep. 4 A Kammergericht Berlin).
/ Im Bestand des Kurmärkischen Kammergerichts sind ca. 14.000 Testaments- und Nachlaß-Akten vom 17. bis 19. Jh. überliefert. Etliche von ihnen betreffen auch Juden. Eine Einzelaufnahme von Akten konnte auf Grund des Umfangs nicht erfolgen. Die Testaments- und Nachlaßregistratur ist in alphabetischer Folge nach Familiennamen geordnet und verzeichnet.
/ Findhilfsmittel: Behördenfindbuch, 1 Bd., Findkartei - Is Part Of
- Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam
- Temporal Coverage
- 1878
- 1536
- Identifier
- QGJ.v3.C00009.S00004.I00295
- contains
- Umfang des Bestandes: 144,50 lfm
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v3:: 2622a:: Rep. 4 A Kurmärkisches Kammergericht
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