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Rep. 148 (M) Direktorium des Mons Pietatis
- Title
- Rep. 148 (M) Direktorium des Mons Pietatis
- Description
-
Der Mons Pietatis wurde am 24. Dez. 1696 auf Veranlassung von Kurfürst Friedrich III., seit 1701 König Friedrich I., gegründet. Aufgabe der Einrichtung war laut Gründungsurkunde, die aus Frankreich und der Kurpfalz nach Brandenburg gekommenen Glaubensflüchtlinge zu unterstützen und den Bau von reformierten Kirchen im In- und Ausland durch Gewährung finanzieller Beihilfen zu fördern. Zu diesem Zweck wurde der Mons Pietatis bei seiner Errichtung mit einem Kapital von 100.000 Rtlr. ausgestattet, über dessen Zinsen er verfügen konnte. Außerdem wurden ihm die Strafgelder für Münzvergehen, darunter auch die von Juden, überlassen. Seit 1711 flossen der Kasse des Mons Pietatis auch die von den Juden aufzubringenden Hochzeits- und Kindergelder zu. Später erhielt die Kasse einen Betrag von 2.423 Rtlr. 14 Gr. pro Quartal aus der Generaldomänenkasse. Aus den Mitteln der Kasse des Mons Pietatis wurden die Gehälter der Beamten der Behörde sowie die der reformierten Geistlichen und Lehrer gezahlt.
/ Bereits unter Kurfürst Friedrich III. sind aus Mitteln des Mons Pietatis auch zum Christentum übergetretene Juden finanziell unterstützt worden. Bedürftige konvertierte Studenten erhielten ein Stipendium.
/ Nach der Gründungsurkunde wurde der Mons Pietatis von einem Wirklichen Geheimen Rat (Minister) als Oberaufseher, einem Vorsteher und einem Kuratorium geleitet. Für die Verwaltung der Kapitalien und Einnahmen war ein Rendant zuständig. Nach Errichtung des Geistlichen Departements für evangelisch-reformierte Angelegenheiten im Jahre 1764 war dessen Chef zugleich Direktor des Mons Pietatis. Alle genannten Beamten mußten dem evangelisch-reformierten Glauben angehören. Der Mons Pietatis bestand mit veränderter Zusammensetzung der Leitung und mit anderer finanzieller Ausstattung bis 1945.
/ Die Registratur des Direktoriums des Mons Pietatis ist nur bruchstückhaft überliefert. Unterlagen über die Hochzeits- und Kindergelder der Juden liegen lediglich für das Herzogtum Kleve, die Grafschaften Mark und Ravensberg sowie für das Fürstentum Minden vor. Akten, die Münzstrafen der Juden sowie die von ihnen zu zahlenden Hochzeits- und Kindergelder betreffen, sind für die mittleren und östlichen preußischen Provinzen nicht vorhanden.
/ Findhilfsmittel: Findbuch, 1 Bd., 1994
/ Siehe auch: Rep. 47 Geistliche Angelegenheiten, Konvolut Nr. 25 b Mons Pietatis, 3 Pakete, 1695-1808; Rep. 76 alt V Evangelisch-reformiertes Kirchendirektorium - Temporal Coverage
- 1808
- 1699
- Identifier
- QGJ.v2.C00002.I00092
- contains
- Umfang des Bestandes: 0,25 lfm
- Umfang der Juden betreffenden Akten: 9 Bde., 1699-1808
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