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Rep. 174 (M) Reichskammergericht
- Title
- Rep. 174 (M) Reichskammergericht
- Description
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Das Reichskammergericht wurde im Zuge der Reichsreform im Jahre 1495 errichtet. Es hatte seinen Sitz zunächst in Frankfurt am Main, seit 1527 in Speyer und seit 1693 in Wetzlar, wo es bis zu seiner Auflösung im Jahre 1806 verblieb.
/ Das Reichskammergericht war in erster Linie Revisionsinstanz sowie für Landfriedensbruch und für Grenzstreitigkeiten der Reichsstände untereinander zuständig. Daneben mußten vor diesem Gericht Prozesse, bei denen der jeweilige Landesherr Partei war, geführt werden.
/ Brandenburg hatte bereits seit dem 16. Jahrhundert versucht, sich der Gerichtshoheit des Reiches zu entziehen. Die Emanzipation von der Reichsjustiz war Mitte des 17. Jahrhunderts weitgehend erreicht worden. Den Abschluß bildete die Verleihung des Privilegiums de non appellando für die nicht zur Kur gehörenden Reichslande am 16. Dez. 1702 nach dem Erwerb der Königskrone. Aufgrund des Privilegiums konnten Prozesse bis zu einem Streitwert von 2.500 Goldgulden in letzter Instanz vor dem Oberappellationsgericht in Berlin verhandelt werden.
/ Nach Auflösung des Archivs des Reichskammergerichts in Wetzlar im Dez. 1926 wurden die Akten entsprechend der Herkunft der Prozeßgegner auf die einzelnen deutschen Länder verteilt. Die vom Geheimen Staatsarchiv in Berlin übernommenen Akten betreffen lediglich die Kurmark, die Bände, bei denen Kläger und Beklagte aus anderen Provinzen stammten, wurden den jeweiligen Provinzialarchiven zugewiesen.
/ Findhilfsmittel: Findbuch, 1 Bd., um 1928
/ Siehe auch: Rep. 18 Reichskammergericht, Reichshofrat und Brandenburg-Preußisches Oberappellationsgericht; Rep. 97 A Oberappellationsgericht - Temporal Coverage
- 1784
- 1508
- Identifier
- QGJ.v2.C00002.I00091
- contains
- Umfang des Bestandes: 4 lfm
- Umfang der Juden betreffenden Akten: 1 Bd., 1556
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