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(Abt. 22) Geldern
- Title
- (Abt. 22) Geldern
- Description
-
Der 1713 an Preußen gelangte südliche Teil des Oberquartiers Geldern wurde seit Gründung des Generaldirektoriums zusammen mit den Territorien der Oranischen Erbschaft zunächst vom 4., dann vom 3. Departement verwaltet. Durch die Friedensschlüsse von Basel (1795) und von Lunéville (1801) wurde Geldern zusammen mit den anderen linksrheinischen Gebieten Preußens an Frankreich abgetreten.
/ Als Mittelbehörde fungierte seit 1713 zunächst eine Interimskommission, seit 1716 die Geldrische Kommission, die ab 1723 auch als Kriegs- und Domänendeputation bezeichnet wurde und praktisch die Aufgaben einer Kriegs- und Domänenkammer wahrnahm. Im Jahre 1765 wurde die Geldrische Kommission aufgehoben und das Oberquartier der neugeschaffenen Kombinierten Geldern-Moersschen Kriegs- und Domänenkammer mit Sitz in Moers unterstellt. Erst 1770 wurden den jahrzehntelangen Forderungen der geldrischen Stände nach Mitbeteiligung an der Verwaltung Rechnung getragen und die Zuständigkeit der Kammer in Moers für Geldern aufgehoben. An ihre Stelle trat ein geldrisches Landesadministrationskollegium, in dem drei Räte als Vertreter der Stände tätig waren.
/ Bei der Übernahme des Generaldirektorialarchivs durch das Finanzministerium im Jahre 1811 sind mehr als 80% der Akten über die Verwaltung von Geldern und der Territorien aus der oranischen Erbschaft kassiert worden, darunter nahezu sämtliche Akten über die Juden.
/ Findhilfsmittel: Findbuch, 1 Bd., 2. Hälfte 19. Jahrhundert
/ Siehe auch: Rep. 64 Oranisches Archiv, V: Oberquartier Geldern und Grafschaft Middelaar - Temporal Coverage
- 1803
- 1703
- Identifier
- QGJ.v2.C00001.I00072
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- Umfang des Bestandes: 5 lfm
- Umfang der Juden betreffenden Akten: 2 Bde., 1730-1781
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