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(Abt. 10) Südpreußen
- Title
- (Abt. 10) Südpreußen
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-
Durch den Teilungsvertrag zwischen Rußland und Preußen vom 4. Juni 1793 gelangten weitere polnische Gebiete, und zwar die Städte Danzig und Thorn, Großpolen mit den Städten Posen und Kalisch sowie ein Teil von Masovien an Preußen. Aus den beiden zuletzt genannten Territorien wurde die Provinz Südpreußen gebildet. Ihre Verwaltung wurde dem Staatsminister Otto Friedrich Karl von Voß übertragen, der im Generaldirektorium das kurmärkische, magdeburgische, halberstädtische und neuchâtelsche Departement leitete und dieses Amt neben seiner neuen Aufgabe beibehielt. Wegen des Kosciuszko-Aufstandes in Polen wurde von Voß am 27. Sept. 1794 seines Amtes als Minister für Südpreußen enthoben. Die Verwaltung der Provinz wurde aus dem Generaldirektorium herausgelöst und dem schlesischen Provinzialminister Karl Georg Heinrich Graf von Hoym bis zum Abschluß der Verwaltungsorganisation der Provinz übertragen. Im März 1799 übernahm von Voß erneut die Administration, die er de facto bereits seit seiner Reaktivierung als Minister im Generaldirektorium im April 1798 leitete. Voß war für die Provinz bis zum Tilsiter Frieden von 1807 zuständig, durch den Preußen die Provinzen Südpreußen und Neuostpreußen sowie Teile des Netzedistrikts an das Herzogtum Warschau abtreten mußte.
/ Durch die dritte Teilung Polens im Jahre 1795 waren durch Vertrag mit Rußland vom 24. Okt. 1795 das restliche Masovien mit Warschau sowie die Gebiete um Bialystok und Suwalki an Preußen gelangt. Das Territorium links der Weichsel mit Warschau wurde der Provinz Südpreußen zugeschlagen.
/ Als Mittelbehörden wurden 1793 in Posen und in Lenczycz Kriegs- und Domänenkammern eingerichtet. Die zuletzt genannte Kammer wurde im Mai 1793 nach Petrikau verlegt. Im Juli 1794 wurde daneben in Plock eine Kriegs- und Domänenkammerdeputation eingerichtet. Durch die Grenzveränderungen der Provinz infolge der dritten Teilung Polens, durch die Plock an die neugeschaffene Provinz Neuostpreußen gelangte, wurden in Warschau eine Kriegs- und Domänenkammer gebildet und die Petrikauer Kammer nach Kalisch verlegt, so daß von 1795 bis 1807 in Südpreußen drei Kriegs- und Domänenkammern in Posen, Kalisch und Warschau bestanden.
/ Der Artikel 26 des Tilsiter Friedensvertrages vom 9. Juli 1807 sah die Auslieferung der Akten des Generaldirektoriums über die Verwaltung der Provinzen Südpreußen und Neuostpreußen an das Großherzogtum Warschau vor. Betroffen von der Auslieferung waren vor allem Spezialakten, während ein großer Teil der Generalakten in der Registratur des Generaldirektoriums verblieb. Die Übergabe der Akten an das Allgemeine Landesarchiv für das Herzogtum Warschau erfolgte in den Jahren 1809/10. Nach dem Wiener Kongreß von 1815 gelangten die Akten über das Gebiet der neugeschaffenen Provinz Posen an das Generaldirektorialarchiv nach Berlin zurück. Die im Ersten Weltkrieg geplante Rückführung der in Warschau verbliebenen Akten des Generaldirektoriums in das Geheime Staatsarchiv zu Berlin kam nicht zustande, sie erfolgte erst nach der Okkupation Polens im Zweiten Weltkrieg im Jahre 1940.
/ Nach der Vereinigung des 1838 gegründeten Ministerialarchivs mit dem Geheimen Staatsarchiv im Jahre 1874 ist der Bestand Generaldirektorium hier in den Jahren 1895 bis 1897 durch Archivfindbücher erschlossen worden.
/ Nach Überführung der Bestände des Geheimen Staatsarchivs aus den Auslagerungsstellen in Schönebeck und Staßfurt in den Jahren 1949/50 nach Merseburg in das damalige Deutsche Zentralarchiv, Abt. Merseburg, ist der Bestand Südpreußen in der Zeit von 1957 bis 1959 durch Findbücher neu erschlossen worden. In die Neubearbeitung wurden die 1809/10 nach Warschau verbrachten und 1940 zurückgeführten Akten einbezogen. Im Rahmen eines Abkommens zwischen der DDR und Polen sind die 1940 nach Berlin zurückgebrachten Akten der Bestände Generaldirektorium Südpreußen und Neuostpreußen im Jahre 1961 an das Hauptarchiv Alter Akten (Archivum Glowne Akt Dawnych) nach Warschau abgegeben worden. Im vorliegenden Inventar sind sowohl die im Merseburger bzw. im Geheimen Staatsarchiv verbliebenen als auch die nach Polen abgegebenen Akten über Juden erfaßt worden. In den Findbüchern sind die zuerstgenannten Akten mit Rotstift abgehakt worden, im Inventar wurden die in Warschau befindlichen durch ein Symbol (*) gekennzeichnet.
/ Aufgrund der Ablieferung des größten Teiles der Akten des Generaldirektoriums über die Verwaltung von Südpreußen an das Herzogtum Warschau in den Jahren 1809/10 ist die Registratur des südpreußischen Departements von Kassationen weitgehend verschont geblieben. Obwohl die preußische Herrschaft in Südpreußen nur 13 Jahre währte, ist die Zahl der Juden betreffenden Akten groß, bedingt durch den hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung. Spezielle Akten über Angelegenheiten einzelner Juden sind in der Registratur des südpreußischen Departements des Generaldirektoriums nur gelegentlich angelegt worden. Die meisten Akten befinden sich in der Abt. VI, Städte. Es handelt sich dabei um "Sammelakten" ("Angelegenheiten der Juden in der Stadt x"), die vor allem die Erteilung von Schutzbriefen, die Ansetzung der 1. und 2. Kinder, Heiratskonzessionen, Schutzgelder und andere Abgaben, Beschwerden von Juden, Angelegenheiten des Kultus, Bestätigung der Judenältesten und der publiken Bediensteten, Anstellung jüdischer Stadtverordneter und Rechtsstreitigkeiten zum Inhalt haben. Hinzuweisen ist ferner auf die Bandreihen "Das Judenwesen in Südpreußen", Bd. 1-9, 1793-1804, und "Bemerkungen und Vorschläge zur Verbesserung des südpreußischen Judenreglements", Bd. 1-4, 1801-1806, doch befinden sich diese Akten im Hauptarchiv Alter Akten in Warschau.
/ Im Jahre 1794 wurden in den südpreußischen Städten statistische Erhebungen ("Indaganda") vorgenommen. Es handelt sich dabei um Vordrucke mit 82 Fragen, in denen die Einwohnerzahl der Städte, darunter die der Juden, die Anzahl der Fabriken, Zünfte und Meister sowie der nichtzünftigen Handwerker, Künstler, Ärzte und Apotheker, Brauer, Kaufleute und Krämer sowie die Zahl der Häuser resp. Feuerstellen, getrennt nach Christen und Juden, vermerkt sind. Dubletten der Indaganda befinden sich in der Abt. XV a.
/ Alle mit * gekennzeichneten Akten befinden sich im Hauptarchiv Alter Akten (Archivum Glowne Akt Dawnych) in Warschau.
/ Findhilfsmittel: Findbücher, 3 Bde., 1959
/ Siehe auch: Rep. 7 C Südpreußen - Temporal Coverage
- 1810
- 1767
- Identifier
- QGJ.v2.C00001.I00061
- contains
- Umfang des Bestandes: 51 lfm
- Umfang der Juden betreffenden Akten: 383 Bde., (1767) 1793-1806 (Die Anzahl der Bände bezieht sich auf die Teilbestände im Geheimen Staatsarchiv PK und im Hauptarchiv Alter Akten in Warschau)
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