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(Abt. 9) Westpreußen und Netzedistrikt
- Title
- (Abt. 9) Westpreußen und Netzedistrikt
- Description
-
Durch den preußisch-russischen Teilungsvertrag vom 15. Januar 1772 erhielt Preußen die Wojewodschaft Marienburg, Elbing, das Kulmer Land, Pommerellen mit Ausnahme der Städte Danzig und Thorn sowie das Bistum Ermland und den Netzedistrikt mit Bromberg. Nach der Besitznahme im September 1772 wurde aus den Gebieten die Provinz Westpreußen gebildet. Das Ermland gelangte an Ostpreußen und wurde der preußischen Kriegs- und Domänenkammer in Königsberg unterstellt, im Gegenzug kamen die Ämter Marienwerder und Riesenburg an Westpreußen.
/ Mit der Einrichtung der Verwaltung in Westpreußen wurde der Präsident der Königsberger und der litauischen Kriegs- und Domänenkammer Johann Friedrich von Domhardt unter Ernennung zum Oberpräsidenten betraut. Für den Netzedistrikt wurde dieses Amt dem Geheimen Finanzrat Franz Balthasar Schönberg von Brenckenhoff übertragen. Der Netzedistrikt sollte ursprünglich der Neumark zugeschlagen werden. Dieser Plan erwies sich jedoch nicht als zweckmäßig und wurde aufgegeben.
/ In Marienwerder wurde durch Patent vom 13. November 1772 eine Kriegs- und Domänenkammer eingerichtet, die zunächst dem König direkt unterstellt war. Ab Juni 1774 ressortierte die Kammer zum 1. Departement des Generaldirektoriums. Im Januar 1774 wurde für den Netzedistrikt in Bromberg eine Kriegs- und Domänenkammerkommission eingerichtet, die im Juni des folgenden Jahres in eine Kriegs- und Domänenkammerdeputation umgewandelt und der Kammer in Marienwerder unterstellt wurde.
/ Das Generaldirektorium war zunächst nicht mit der Verwaltung Westpreußens befaßt, Domhardt war dem König direkt unterstellt. Erst 1782 wurde die Provinz dem ostpreußischen Provinzialdepartement des Generaldirektoriums zugeschlagen.
/ Im Gegensatz zu anderen Registraturen des Generaldirektoriums sind in deren westpreußischer Registratur nur geringfügige Kassationen vorgenommen worden. Daher und aufgrund des hohen Anteils der Juden an der Gesamtbevölkerung ist die Anzahl der für das Inventar relevanten Akten hoch. Namentlich in der Aktengruppe Juden sowie in der Abteilung Städte befinden sich viele Quellen über Juden. Sie betreffen vor allem die Ansetzung der Juden als Ordinarii und Extraordinarii, die Erteilung von Trauscheinen sowie von Konzessionen zum Handel und zur Ausübung von Berufen, den Erwerb von Häusern, Angelegenheiten des Kultus und Abgaben. Bei der Vergleitung der Juden als Extraordinarii sind diese stets befragt worden, ob sie sich einem "ländlichen Etablissement" unterziehen wollten. Abweichend von anderen Provinzen mußten die Juden in Westpreußen die Gebühren für die Ansetzung und für erteilte Konzessionen nicht an die Chargenkasse, sondern an die jeweiligen städtischen Baufonds entrichten.
/ Findhilfsmittel: 10 Bde., Ende 19. Jahrhundert
/ Siehe auch: Rep. 7 B Westpreußen, Rep. 104 Generalfiskalat - Temporal Coverage
- 1808
- 1714
- Identifier
- QGJ.v2.C00001.I00060
- contains
- Umfang des Bestandes: 179 lfm
- Umfang der Juden betreffenden Akten: 793 Bde., (1752) 1763-1808
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