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Rep. 46 B (M) Schlesien seit 1740
- Title
- Rep. 46 B (M) Schlesien seit 1740
- Description
-
In Schlesien, das sich seit 1626 im Besitz der Habsburger befand, waren die Juden bald toleriert, bald vertrieben worden. Viele Immediatstädte hatten das privilegium de non tolerandis Judaeis erlangt, das sie auch in preußischer Zeit zu behaupten suchten. Trotz aller Vertreibungen konnten sich in Glogau und in der den Standesherren von Proskau gehörenden Stadt Zülz jüdische Gemeinden behaupten. Die Juden dominierten den Handel mit Polen und Rußland und erhielten daher 1635 in Breslau Aufenthaltsrecht zum Besuch der dortigen Messen und Märkte.
/ Nach der Annexion Schlesiens durch Preußen im Ersten Schlesischen Krieg wurde für die zentrale Verwaltung des Landes im Jahre 1742 ein Provinzialministerium mit Sitz in Breslau geschaffen, das nicht vom Generaldirektorium ressortierte, sondern als Immediatbehörde dem König direkt unterstellt war (Der Bestand Schlesisches Provinzialministerium wurde 1858 von Breslau in das damalige Geheime Ministerialarchiv nach Berlin überführt und gelangte bei dessen Vereinigung mit dem Geheimen Staatsarchiv im Jahre 1874 an das zuletzt genannte Archiv. 1883 wurde der Bestand, obwohl es sich bei dem Schlesischen Provinzialministerium um eine Zentralbehörde handelte, an das damalige preußische Staatsarchiv Breslau abgegeben und hier als Rep. 199 aufgestellt. Während der Kampfhandlungen im Frühjahr 1945 ist der Bestand vernichtet worden). Bei dieser Regelung blieb es bis zum Ende des Ancien Régime. Das Ministerium war auch für die Angelegenheiten der Juden zuständig. Von ihm ressortierten als Mittelbehörden die im November 1741 geschaffenen Kriegs- und Domänenkammern in Breslau und in Glogau. Aufgrund der Verwaltung der Provinz durch ein spezielles Ministerium befinden sich im Bestand Generaldirektorium nur einige wenige Akten über Schlesien.
/ Die Justizsachen in Schlesien oblagen einem Justizminister innerhalb des Justizdepartements. Ihm waren die im Februar 1742 errichteten Oberamtsregierungen in Breslau und in Glogau unterstellt. Im August 1744 nahm die neu geschaffene Oberamtsregierung in Oppeln ihre Tätigkeit auf, deren Sitz während des Siebenjährigen Krieges nach Brieg verlegt wurde und hier in der Folgezeit verblieb. Die Oberamtsregierungen waren als Justizkollegien ebenso wie der schlesische Justizminister für Zivil- und Strafsachen zuständig und besaßen ein Mitspracherecht beim Erlaß allgemeiner rechtlicher Bestimmungen für die Juden.
/ Die rechtliche, soziale und wirtschaftliche Situation der Juden in Schlesien unterschied sich stark von der in den altpreußischen Provinzen. Das Generaljudenreglement von 1750 galt ausdrücklich nicht für Schlesien, doch wurde in den folgenden Jahrzehnten eine ganze Reihe von Bestimmungen auch auf die schlesischen Juden angewandt. Vor allem wurde das Geleitsrecht als königliches Regal weitgehend wieder hergestellt. Ein spezielles Judenreglement ist für Schlesien nicht erlassen worden. Lediglich die Breslauer Juden erhielten 1744 ein Reglement, das 1754 ergänzt und erneuert wurde. Ein letztes Reglement ist am 21. Mai 1790 erlassen worden.
/ Aufgrund der geschilderten Ressortverhältnisse sind die in der Rep. 46 B überlieferten Akten über die Juden zwar relativ umfangreich, doch ist der Quellenwert, sieht man von den vielen in den Akten auftauchenden generalprivilegierten Juden ab, wenig bedeutend, da alle wichtigen Kompetenzen wie die Aufnahme von Juden und die Ansetzung ihrer Kinder, die Erteilung von Konzessionen, die Regelung der Abgaben, des Handels und des Geldverleihs dem Provinzialministerium oblagen.
/ Die wichtigsten Quellen im Bestand Rep. 46 B befinden sich in den Konvoluten Nr. 203 und Nr. 203 a bis 203 g, Judensachen. Die Konvolute Nr. 203 c und 203 d, vermutlich zwei Pakete, sind durch Krieg und Auslagerung verloren gegangen. Hervorzuheben sind die in Nr. 203 überlieferten Konzepte von Generalschutz- und Handelsprivilegien für Breslauer Juden aus der Zeit von 1741 bis 1791 sowie ein Band mit Abschriften der der Judenschaft in Großglogau von den Kaisern in den Jahren von 1615 bis 1723 erteilten Privilegien, die in Nr. 306-35 b Großglogau überliefert sind. Zu erwähnen sind außerdem Vorgänge über die Jurisdiktion über die Juden sowie Kriminalia. In einer Reihe von Konvoluten befinden sich Schuld- und Wechselforderungen von und an Juden. Von den Interzessionen wurden nur die bei Österreich sowie bei Polen und Danzig durchgesehen. Auf die Erfassung entsprechender Vorgänge in den zahlreichen Paketen, die für andere Staaten überliefert sind, wurde verzichtet.
/ Findhilfsmittel: Findbuch, 1 Bd., 1932-1934, für die Konvolute Nr. 1-164 f: Findkartei, 1960-1962
/ Siehe auch: Rep. 46 Beziehungen zu Schlesien, Rep. 104 Generalfiskalat, IV A Nr. 389, Generaldirektorium, Generalakzise- und Zolldepartement, A Generalia Tit. XIV Sekt. 3 Nr. 1, und B Schlesien Tit. III Nr. 4 und 8, Generaldirektorium, Münzdepartement, Tit. XXVI Nr. 7 und Tit. XXXVIII Nr. 1-3 (In der von Roscislaw Zerelik und Andrzej Deren erarbeiteten Bestandsübersicht: Staatsarchiv Breslau. Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahre 1945. Aus dem Polnischen übersetzt von Stefan Hartmann (= Schriftenreihe des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Bd. 9), München 1996, sind weder das schlesische Provinzialministerium noch die Oberamtsregierungen in Breslau, Glogau und Brieg und die Kriegs- und Domänenkammern in Breslau und Glogau ausgewiesen). - Temporal Coverage
- 1817
- 1729
- Identifier
- QGJ.v2.C00000.I00040
- contains
- Umfang des Bestandes: 97 lfm
- Umfang der Juden betreffenden Akten: 26 Faszikel und 84 Pakete, 1729-1811
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