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Landesarchiv Magdeburg -Landeshauptarchiv-
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- Landesarchiv Magdeburg -Landeshauptarchiv-
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- Das vorliegende Inventar bietet den Nachweis der im Landesarchiv überlieferten Quellen zur jüdischen Geschichte vom 10. Jahrhundert bis zum Jahre 1952. Es führt damit über das dienstinterne Verzeichnis der Quellen zur Geschichte der Juden im Staatsarchiv Magdeburg hinaus, das die Staatsarchivare Erwin Rundnagel (1905-1938) und Walter Möllenberg (1879-1951) während der Jahre 1937/38 im Staatsarchiv erarbeitet haben und das den überwiegenden Teil der aus dem Mittelalter überlieferten Quellen zur Geschichte der Juden nachweist. Ein jüngerer Versuch der Erfassung von Quellen zur Geschichte der Juden wurde unternommen in dem Spezialinventar über Quellen und Dokumente der Archive des Bezirkes Magdeburg zur Entwicklung der jüdischen Gemeinden. Zum Gedenken an die 50. Wiederkehr der faschistischen Pogromnacht". Hrsg. Rat des Bezirkes Magdeburg, Staatsarchiv Magdeburg, 1988. Dieses Inventar bietet eine sehr begrenzte Auswahl, bezieht aber neben Quellen des Staatsarchivs Magdeburg auch die von Kreis- und Stadtarchiven im ehemaligen Bezirk Magdeburg mit ein.|Inhalt und Umfang der im vorliegenden Inventar nachgewiesenen Quellen des Landesarchivs erschließen sich dem Benutzer aus der Kenntnis der Geschichte seiner Zuständigkeit, die Veränderungen unterworfen war.|Die Bildung des Landesarchivs Magdeburg ist mit der Neuordnung der Archivverhältnisse verbunden, die der Staatskanzler von Hardenberg nach den Gebietserwerbungen Preußens auf dem Wiener Kongreß 1815 eingeleitet hatte. Auf der Grundlage der Provinzialeinteilung der Monarchie wurden Provinzialarchive geschaffen; für die durch Verordnung vom 30. April 1815 gebildete Provinz Sachsen, die alle bis dahin in Mitteldeutschland erworbenen Besitzungen Preußens zu einer administrativen Einheit zusammenfaßte, kam es 1823 zur Gründung des Provinzialarchivs Magdeburg. Es nahm die Archive der in der Provinz Sachsen aufgegangenen historischen Territorien und Herrschaften, Stifter und Klöster von deren frühester Überlieferung im Jahre 902 auf und sollte als Endarchiv für das Archivgut der staatlichen Behörden der Provinz Sachsen ab 1815 dienen. Die historischen Hauptbestandteile der Provinz Sachsen waren: das Erzstift (Herzogtum) Magdeburg, das Bistum (Fürstentum) Halberstadt, die Altmark, die Grafschaft Mansfeld, die Mainzer Territorien um Erfurt und das Eichsfeld, die Grafschaft Henneberg, von den ehemals sächsischen Gebieten der Kurkreis (ohne den nördlichen Teil), die Bistümer (Stifter) Merseburg und Naumburg-Zeitz und die Herrschaft (Fürstentum) Querfurt, die Stolberger Grafschaften, die Grafschaften Hohnstein und Blankenburg/Regenstein, Stift (Abtei) Quedlinburg. Hinzu kamen die regionalen Behörden des Königreiches Westphalen und der kaiserlich-französischen Verwaltung zu Erfurt (1807-1814) sowie die regionalen preußischen Behörden der sogenannten Übergangszeit (1813-1816). Die archivalische Überlieferung dieser heterogenen Territorien und Herrschaften bietet insgesamt ein getreues Abbild der historischen Vielfalt der preußischen Provinz Sachsen. Sie machte den größten Teil des heutigen Sachsen-Anhalt aus, so daß sich eine Vielzahl von Archivbeständen zur Geschichte der Juden in Sachsen-Anhalt vor 1815 im Landesarchiv Magdeburg befindet, neben dem Landesarchiv Oranienbaum mit Zuständigkeit für das Land Anhalt.|Die Provinz Sachsen, in der zum 1. April 1816 die Verwaltung von den Zivil- und Militärgouvernements (1813-1816) auf die Regierungen Magdeburg, Merseburg und Erfurt übergegangen war und der erste Oberpräsident sein Amt angetreten hatte, wurde im Juli 1944 durch "Führererlaß" aufgelöst. An ihre Stelle traten die neuen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg unter den Gauleitern als Oberpräsidenten, während der Regierungsbezirk Erfurt an den Freistaat Thüringen angegliedert wurde. Die Akten des Regierungsbezirkes Erfurt gelangten 1948 an das Thüringische Staatsarchiv Gotha (Übersicht über die Bestände des Landesarchivs Gotha, bearb. von Ulrich Hess (Veröffentlichungen des Thüringischen Landeshauptarchivs Weimar, Band 3), Weimar 1960, S. 213-313), die des Regierungsbezirkes Merseburg wurden infolge des Kabinettsbeschlusses vom 3. August 1993 zur Neuorganisation des staatlichen Archivwesens in Sachsen-Anhalt 1994 an das neugebildete Landesarchiv Merseburg abgegeben (Beschluß der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 3. Aug. 1993 zur Archivorganisation des Landes seit 10. Sept. 1993 mit drei Landesarchiven. Vgl. Runderlaß des Ministeriums des Innern vom 22. Dez. 1993: Organisation der Landesarchive Sachsen-Anhalt. In: MBl. LSA, Jg. 4 Nr. 6 vom 26. Jan. 1994). Damit erstreckt sich die Zuständigkeit des Landesarchivs Magdeburg für den Zeitraum der Existenz der Provinz Sachsen auf das Archivgut|- der zentralen staatlichen Behörden und Einrichtungen der Provinz Sachsen und der provinziellen Selbstverwaltung|- der regionalen und lokalen staatlichen Behörden und Einrichtungen im Regierungsbezirk Magdeburg einschl. privater Betriebe und Banken|- der Reichsbehörden mit Zuständigkeit für die Provinz Sachsen, z. T. Thüringen und Anhalt, und im Regierungsbezirk Magdeburg.|Als auf Grund der veränderten staatsrechtlichen Verhältnisse das Gebiet des ehemaligen Freistaates Anhalt mit den Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg im Juli 1945 zur neuen Provinz Sachsen (ohne Regierungsbezirk Erfurt) vereinigt wurde, die im Dezember 1946 die Bezeichnung Provinz, ab Juli 1947 Land Sachsen-Anhalt erhielt, bekam das nunmehrige Landesarchiv Sachsen-Anhalt umfangreiche Archivalienzugänge, v. a. durch die Bestände von Herrschaften und Gütern infolge der Bodenreformenteignungen, des über die Provinz Sachsen hinausgreifenden Oberbergamts Halle und der im Juli 1952 aufgelösten Landesregierung Sachsen-Anhalt (1945/47-1952). Für den Zeitraum 1945-1952 ist das Landesarchiv als Ministerialarchiv zuständig für das Archivgut der Ministerien der Landesregierung Sachsen-Anhalt und der anderen landesweit zuständigen Behörden und Institutionen; auf der regionalen Ebene ist seine Zuständigkeit auf den Regierungs- bzw. Verwaltungsbezirk Magdeburg begrenzt.|Der Umfang der in das Landesarchiv gelangten Quellen zur Geschichte der Juden entspricht häufig nicht den aus der Tätigkeit der Behörden und Einrichtungen begründeten Erwartungen. So ist darauf hinzuweisen, daß während des Zweiten Weltkrieges bereits in den Verwaltungen erhebliche Schriftgutverluste eingetreten sind. Das gilt in großem Umfang für die Registraturen der Regierung Magdeburg, vor allem für die jüngere Polizeiregistratur, aber auch die jüngeren Sachakten des Polizeipräsidiums Magdeburg, die Akten Landesfinanzamt Magdeburg/Oberfinanzpräsident Mitteldeutschland, die Akten der Gestapo-Leitstelle Magdeburg sowie des nationalsozialistischen Parteiapparates.|Die Bestände des Landesarchivs Magdeburg sind bereits bei seiner Einrichtung weitgehend nach dem heute allgemein anerkannten Grundsatz der Provenienz (Herkunft) aufgestellt, in dem bei der Behörde entstandenen Zusammenhang belassen und von mehreren Archivarsgenerationen in unterschiedlicher Intensität erschlossen worden. Neben den neueren Findbüchern sind noch ältere in Gebrauch. Die Findbücher bieten zusammen mit Findkarteien, Ablieferungsverzeichnissen, Registern und sachthematischen Inventaren die Grundlage für die Erfassung der Quellen des vorliegenden Inventars. Soweit die Verzeichnungsangaben in diesen Findhilfsmitteln die Thematik des Inventars nur unzureichend erkennen ließen, wurden sie durch Autopsie der Quellen ergänzt bzw. mit Enthält-Vermerken versehen.|Den überwiegenden Teil seiner Bestände hat das Landesarchiv Magdeburg der wissenschaftlichen Öffentlichkeit in einer mehrbändigen Bestandsübersicht vorgestellt. Mit ihrer Hilfe kann sich der Benutzer bereits einen allgemeinen Überblick über die zu seinem Thema überlieferte Quellenlage verschaffen und zielgerichtet auf den Archivbesuch vorbereiten.|Die rechtliche Grundlage für die Benutzung im Landesarchiv Magdeburg bildet das Archivgesetz Sachsen-Anhalt vom 28. Juni 1995 (Archivgesetz Sachsen-Anhalt vom 28. Juni 1995 (GVBl. LSA Nr. 22, S. 190 ff.)). Die Benutzung ist jedem auf Antrag gestattet, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt. Benutzungseinschränkungen können sich u. a. ergeben, wenn es der Erhaltungszustand der Archivalien oder der Schutz personenbezogener Daten, maßgeblich bei Vermögens- und OdF-Angelegenheiten, erfordert. Sowohl die schriftliche Auskunftserteilung als auch die Direktbenutzung im Archiv sind für wissenschaftliche, landes- und heimatgeschichtliche Forschungen, im Rahmen der Amtshilfe sowie für Sozialangelegenheiten gebührenfrei; im übrigen werden Gebühren erhoben, deren Höhe die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt festlegt.|Frau Archivrätin Antje Herfurth und Herrn Diplomarchivar Fritz Wächter sowie allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei an dieser Stelle herzlich gedankt, daß sie das vorliegende Inventar mit Fleiß und Gewissenhaftigkeit zum Abschluß gebracht haben.|Dr. Josef Hartmann, Ltd. Archivdirektor
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-
Hegelstraße 25
Postfach 4023
39015 Magdeburg
Tel.: 0391-5664-3
Fax: 0391-5664-440 - Identifier
- QGJ.v3.A0228
- Bibliographic Citation
- Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Halle, Band 1 bearb. von Berent Schwineköper, 1954, Band 2 bearb. von Berent Schwineköper. 1955 [enth.: Übersicht über die Urkundenbestände, die Kopiare, die Aktenbestände der oberen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden vor 1808/1815]. - Band III/1 bearb. von Hanns Gringmuth-Dallmer. 1961 [enth.: Übersicht über die Bestände der französischen und westphälischen Verwaltung 1807-1814 und der preußischen Übergangsbehörden (1813-1816)]. - Band III/2, Behörden und Institutionen in der Provinz Sachsen 1815/1816 bis 1944/45, bearb. von Ekkehard Fischer, Josef Hartmann, Dietrich Pietschmann u. a. 1972. - Band 4 bearb. von Hanns Gringmuth-Dallmer, Berent Schwineköper, Manfred Kobuch, 1960 [enth.: Bestände der unteren Gerichts- und Verwaltungsbehörden vor 1807/1815] (=Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 1,3,6-8)
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