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Landesarchiv Berlin
- Title
- Landesarchiv Berlin
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- Die Überlieferung von Archivalien zur jüdischen Geschichte im Landesarchiv Berlin ist qualitativ und quantitativ maßgeblich durch die institutionelle Entwicklung des Archivs geprägt. Insofern bietet sich auf den ersten Blick nicht der Quellenreichtum dar, den der Benutzer im Archiv der deutschen Hauptstadt - dem Zentrum jüdischen Lebens in Deutschland - erwarten würde. Dennoch zeigt das vorliegende Inventar, daß unter flexibel gestalteten Suchansätzen in zahlreichen Beständen und Sammlungen des Landesarchivs Judaica zu ermitteln sind.|Seit dem Mittelalter waren Registratur und Archiv des Berliner Rates durch Kriege, Stadtbrände, mangelhafte Unterbringung oder nachlässige behördliche Organisation empfindlichen Störungen ausgesetzt, so daß von einer kontinuierlichen Überlieferungsbildung nicht die Rede sein kann. Daher sind heute Stadt- und Amtsbücher, wie etwa Kämmereirechnungen, Bürger- und Steuerregister, nur noch lückenhaft vorhanden. Eine einigermaßen geschlossene Aktenüberlieferung setzt erst im 18. Jahrhundert ein. Die Registratur des Rates zu Cölln, welcher bis 1709 in wechselnd enger Anbindung zum Collegium der reicheren Schwesterstadt Berlin agierte, galt zu dieser Zeit bereits als gänzlich verloren. Der preußische Absolutismus führte zwar einerseits zu einer strengeren Beaufsichtigung des Magistrats der königlichen Residenzstadt - auch in Fragen der Registratur- und Archivverwaltung - andererseits aber auch zur praktisch-juristischen "Entwertung" vieler rathäuslicher Dokumente, die nunmehr als rein historische Quellen Eingang in die privaten Bibliotheken und Sammlungen der frühen Landes- und Rechtshistoriker fanden.|Im Gefolge der preußischen Städtereform begann 1818 die Reorganisation des städtischen Archivs unter Aufsicht der Stadtverordneten und des Magistrats. Trotz kontinuierlicher Fortschritte in Betreuung, Erschließung, Auswertung und gesicherter Unterbringung der noch vorhandenen Bestände blieb das "Archiv der Stadt Berlin" in einer seiner Hauptfunktionen beeinträchtigt: aufgrund des ständigen Raummangels war eine systematische Übernahme kommunalbehördlicher Registraturen unmöglich. Auch der Versuch, das Stadtarchiv nach der Bildung der Einheitsgemeinde Groß-Berlin im Jahre 1920 zu einem Zentralarchiv der Hauptstadt auszubauen, scheiterte an diesem Umstand. Die Akten der Bezirks- und Magistratsverwaltungen verblieben zu wesentlichen Teilen in der Obhut der Behörden und waren auf diese Weise zwischen 1943 und 1945, nur mangelhaft geschützt, den zerstörerischen Einwirkungen der Bombenangriffe preisgegeben. Aber auch das Stadtarchiv, dessen Bestände weitgehend in ländliche Gegenden evakuiert worden waren, erlitt schwerwiegende Archivalienverluste. Plünderungen an den Auslagerungsorten führten unter anderem zur beinahe vollständigen Einbuße des historischen Urkundenbestandes.|Natürlich wirken sich die so entstandenen Dokumentationslücken auch auf die Abbilder jüdischer Geschichte aus; beispielsweise sind die sogenannten Judenbürgerbücher der Stadt Berlin im Original nicht mehr vorhanden, für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts kann eine ganze Anzahl von Einträgen jedoch anhand anderer Register der Bürgerrechtsabteilung des Magistrats der Stadt Berlin rekonstruiert werden.|In Anbetracht der für die Zeit vor 1945 stark beeinträchtigten Quellenlage im Landesarchiv Berlin sollte sich der interessierte Forscher daher unbedingt auch an Archive wenden, die zuständigkeitshalber Bestände kurmärkisch-brandenburgischer, preußischer oder Reichsaufsichtsbehörden verwahren: das Bundesarchiv, das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz sowie das Brandenburgische Landeshauptarchiv in Potsdam. Auch in den Sammlungen der Stiftung Stadtmuseum Berlin sowie der Heimatmuseen der Bezirke könnten sich vereinzelte stadtgeschichtliche Dokumente finden.|Die archivalische Überlieferung der Nachkriegszeit erhält durch die historische Entwicklung Berlins eine einzigartige Prägung und zudem einen besonderen Reichtum: immerhin konnten im Landesarchiv Berlin 1991 zwei Stadt- und Staatsarchive zusammengeführt werden. In Berlin-Mitte behielt das Stadtarchiv Berlin - ab 1948/49 konzentriert auf den Ostteil der Stadt und ab 1965 Staatsarchiv - seinen Standort, während zunächst in Berlin-Tiergarten, später in Berlin-Schöneberg ein für den Westteil der Stadt gegründetes Archiv seinen Sitz nahm, das 1950 den Rang eines Staatsarchivs erhielt. Beide Archive waren aufgrund der politischen Bedeutung ihrer Sprengel und durch den Zugang spezieller Bestände und Sammlungen - etwa der Archivalien des Deutschen Städtetages oder des Helene-Lange-Archivs im Westteil bzw. zentraler Wirtschaftsverwaltungen im Ostteil - von überregionaler Bedeutung.|Hinsichtlich der Judaica widerspiegelt die archivalische Überlieferung aus der Teilungsperiode Berlins die unterschiedliche Haltung der beiden deutschen Staaten zur Frage der Wiedergutmachung der nationalsozialistischen Verfolgungen und die politische Stellung gegenüber Israel. Während die Bundesrepublik Deutschland bereits Anfang der 50er Jahre entsprechende internationale Übereinkünfte traf, wurde in der Deutschen Demokratischen Republik - abgesehen von den allgemeinen Regelungen für die Opfer der NS-Diktatur - eine Entschädigung enteigneter jüdischer Vermögen erst Anfang der 80er Jahre in Betracht gezogen, ohne daß es hier noch zu verbindlichen Abmachungen gekommen wäre. Hierzu muß speziell auf die Bestände Oberfinanzpräsident von Berlin-Brandenburg (A Rep. 092), Oberfinanzdirektion Berlin (B Rep. 092) und Senatsverwaltung für Inneres (B Rep. 004) einerseits sowie Oberbürgermeister von Berlin, Beirat für kirchliche Angelegenheiten und Amt für Kirchenfragen (C Rep. 101-04), Magistrat von Berlin/Inneres, Referat Kirchenfragen (C Rep. 104) und Magistrat von Berlin/Gesundheits- und Sozialwesen, Referat für die Betreuung Verfolgter des Nationalsozialismus (VdN) (C Rep. 118) andererseits hingewiesen werden.|Das Landesarchiv Berlin verfügt heute über einen Gesamtbestand von ca. 30.000 laufenden Metern Archivgut, das in über 600 Beständen und Sammlungen organisiert ist. Entsprechend dem Archivgesetz des Landes Berlin übernimmt es in sorgfältiger Auswahl das von den staatlichen Verwaltungen (Senat, nachgeordnete Behörden, Bezirksverwaltungen, Gerichte) angebotene Schriftgut. Durch die Übernahme von Unterlagen des Abgeordnetenhauses übt das Institut zugleich die Funktion eines Parlamentsarchivs aus. Gesetzlich festgelegt ist außerdem die Zuständigkeit des Archivs für die historisch wertvolle Überlieferung der Rechts- und Funktionsvorgänger der Berliner Landesbehörden, einschließlich der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, der Stadtbezirksverordnetenversammlungen und der Räte der Stadtbezirke von Berlin-Ost (1945-1990) sowie deren nachgeordneter Einrichtungen, sowie für das Schriftgut verstaatlichter Betriebe. Gemäß § 2 Abs. 3 des Bundesarchivgesetzes vom 6. Januar 1988 kann das Landesarchiv Berlin auch archivwürdige Unterlagen von Bundesmittelbehörden und bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen übernehmen.|Die Erarbeitung des Inventars fiel in eine Phase der vereinigungsbedingten Zusammenführung und Neuordnung der Bestände des Landesarchivs Berlin, die noch einige Zeit anhalten wird. Für einige Archivalien kann sich daher die hier angegebene Bestandszuordnung und Signatur noch ändern. Die Reposituren sind in mehrere, mit Buchstabenvorsätzen bezeichnete tektonische Gruppen eingeteilt, von denen im wesentlichen die Sektion A die Bestände aus der Zeit vor 1945, B Berlin-West und C Berlin-Ost die Überlieferung aus der Spaltungszeit Berlins, E die Nachlässe und F die Sammlungen umfaßt. Innerhalb dieser Gruppen sind die Bestände in numerischer Reihenfolge aufgeführt. Die Beschreibungen der Behördenfunktionen und Bestände wurden der Beständeübersicht des Landesarchivs Berlin (s. u.) entnommen. Bei der Erfassung der Archivalien wurde in der Regel von Aktentiteln ausgegangen, vereinzelt waren jedoch auch inhaltliche Prüfungen der Akten notwendig. Besonders umfangreich auswertbare Bestände mit hohen Anteilen an Einzelfallakten wurden lediglich zusammenfassend beschrieben.|Selbstverständlich ist die Qualität und Tiefe eines Spezialinventars in hohem Maße vom Stand der Archivalienübernahme und der archivarischen Erschließung abhängig, die ständig im Fortschreiten begriffen ist. So konnten verschiedene Neuzugänge nicht mehr eingearbeitet werden, wie beispielsweise Akten von Pflegschaften, Vormundschaften und Adoptionen, speziell auch jüdischer Kinder, im Bestand des Amtsgerichts Mitte (A Rep. 341), Akten über Todeserklärungen im Bestand des Amtsgerichts Wedding (B Rep. 052), oder Strafakten aus der NS-Zeit mit Fällen von Devisen- und Steuerstrafverfahren und Anklagen wegen "Rassenschande" im Bestand der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin (B Rep. 058). Zu prüfen wären in dieser Hinsicht auch die rund 20.000 Gefangenenakten der Justizvollzugsanstalt Tegel (A Rep. 370), die in den Beständen des Amtsgerichts Schöneberg (A Rep. 348 und B Rep. 048) überlieferten Notariatsakten, die in allen Amtsgerichtsbeständen vorhandenen Grundakten sowie die Katasterunterlagen aus dem Bestand der Feuersozietät (A Rep. 180). Hinzuweisen ist auch auf den Bestand der Reichskammer für bildende Künste, Landesleitung Berlin (A Rep. 243-04), der Listen über die Versteigerung von Gegenständen aus jüdischem Besitz beinhaltet.|Aus der Nachkriegszeit liegt eine Urteilssammlung der verschiedenen Senate des Obersten Rückerstattungsgerichts (B Rep. 064 Acc. 4188) vor. Entscheidende Akten lagern noch in den Behörden, darunter rd. 200.000 Fallakten des Entschädigungsamtes (Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, BEG, vom 29.6.1956) für Schäden an Leib und Seele, des weiteren rd. 1 Mill. Anmeldungen bei Schäden an Immobilien und Mobilien (Bundesrückerstattungsgesetz, BRÜG, vom 19.7.1957) sowie die zugehörigen Vorgänge (Parteiakten) bei der Oberfinanzdirektion Berlin.|In größerem Maße ist die Aufdeckung jüdischer Bezüge wohl auch durch die Weiterführung intensiver Verzeichnungsarbeiten an Beständen der Finanzverwaltung des Magistrats von Ost-Berlin oder an den älteren stadtgeschichtlichen Beständen zu erwarten. Das Inventar kann also nur als Zwischenstufe der Erschließung verstanden werden, denn bei genauerem Hinsehen werden sich unter bislang nicht hinterfragten Aktentiteln neue Querverbindungen zu jüdischen Fragen feststellen lassen. Voraussetzungen schafft dazu das Inventar selbst, indem es bei der Recherche hilft und sensibilisiert. Im Landesarchiv Berlin wurde durch die Arbeit am Inventar der Aufbau einer Computerdatenbank zu Judaica angeregt, die künftig eingehende Hinweise aufnehmen wird.|Den Hauptanteil bei der umfassenden Prüfung der Bestände, der sorgfältigen Erfassung der Quellen und der Texterstellung des Inventars leistete Herr Andreas Grape, wobei er zeitweilig durch Herrn Dr. Hans Czihak unterstützt wurde. Seitens des Landesarchivs wirkten Herr Dr. Klaus Dettmer (Haus Kalckreuthstraße) und Frau Dr. Regina Rousavy (Haus Breite Straße) beratend mit. Den Mitarbeitern des Archivs sind vielfach Hinweise auf Judaica in den von ihnen betreuten Beständen zu danken.|Gesetzliche Grundlagen der Archivnutzung: Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Landes Berlin (Archivgesetz des Landes Berlin - ArchGB) v. 29. November 1993 (GVB. 1993 S. 576-578). - Ordnung für die Benutzung von Archivgut des Landesarchivs Berlin (Landesarchiv-Benutzungsordnung - LArchBO) v. 7. Juli 1997, mit Entgeltverzeichnis (ABI. Nr. 37 v.1. August 1997).|Dr. Klaus Dettmer, Archivdirektor, Dr. Regina Rousavy, Archivrätin
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-
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Tel. 030-90226-200
Fax: 030-90226-250
E-mail: http://www.landesarchiv-berlin.de/info@landesarchiv-berlin.de - Identifier
- QGJ.v3.A0096
- Bibliographic Citation
- Jürgen Wetzel u. a., Das Landesarchiv Berlin und seine Bestände, Berlin 1992 (Schriftenreihe des Landesarchivs Berlin 1); aktualisierte Bestandsinformationen sind über das Internet abrufbar. - Findbücher des Landesarchivs Berlin, hrsg. vom Landesarchiv Berlin; erschienen sind bisher 24 Bde.
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- v3
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