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v2:: 5795:: 5795.Bd..2:: II. HA (Abt. 24) B IX Tit. XIV Nr. 3 Bd. 2
- QGJ #
- 5795
- Description
-
5795 Β IX Tit. XIV Nr. 3
Das der Grafschaft Hohnstein bewilligte freie
Kommerzium
Bd. 1
1776-1788
Bd. 2
1788-1800
Bd. 1 enth. u. a.: Forderung des Benjamin Veitel
Ephraim nach jährlicher Abnahme von Kanten,
Spitzen und Blonden aus seiner Fabrik beim Militärwaisenhaus in Potsdam im Wert von 200 Rdr.
durch christliche und jüdische Kaufleute der
Grafschaft Hohnstein,Juni 1788, dabei: Bedenken
namentlich genannter Kaufleute. - Forderung des
Alaunbergwerks in Freienwalde nach jährlicher
Abnahme von 50 bis 60 Ztr. Alaun durch chrisdiche und jüdische Kauflaute der Städte Ellrich,
Bleicherode und Sachsa in der Grafschaft Hohnstein, Juni 1788, dabei: Bedenken der Kaufleute.
Bd. 2 enth. u. a.: Akzise- und Zolldirektion in
Halberstadt wegen Stempelung der von jüdischen
Händlern in Hohnstein aufgekauften und in Berlin, Halle und Magdeburg verkauften Leinwand,
Okt. 1788. - Verpflichtung der in der Vorstadt
von Ellrich wohnenden Juden zur Anlage ihrer
Warenlager in der Stadt, Nov. 1788 - März 1789,
dabei: Einwände der Juden, Dez. 1788. - Ver600
zeichnisse der von den Kauf- und Handelsleuten
der Städte Benneckenstein, Bleicherode, Ellrich
und Sachsa in der Grafschaft Hohnstein für die
Zeit vom 1. Sept. 1789 bis zum 31. Aug. 1800 jährlich pro averso eingebrachten in- und ausländischen Fabrikwaren, darin: jüdische Kaufleute.
(Abt. 25) Fabrikendepartement
Nach Gründung des Generaldirektoriums sind die
Fabriken- und Manufaktursachen von den vier
Provinzialdepartemants bearbeitet worden. Durch
Kabinettsorder vom 27. Juni 1740 wurde innerhalb des Generaldirektoriums ein 5. Departement
für Fabriken- und Manufaktursachen eingerichtet,
dessen Zuständigkeit sich auf den Gesamtstaat erstreckte. Nach Aufhebung der 1766 errichteten
„Regie" 19 am 25. Januar 1787 wurde ein „Combiniertes Fabriken- und Commercial- wie auch
Accise- und Zolldepartement" geschaffen, das bestimmte Aufgaben des Fabrikendepartements
übernahm, soweit diese Zoll- und Akzisesachen
betrafen. Das Fabrikendepartement bestand neben
dem Generalakzise- und Zolldepartement fort.
Durch Kabinettsdekret vom 12. März 1750 an das
Generaldirektorium wurde dem Fabrikendepartement die Bearbeitung sämtlicher Gewerbesachen der Juden übertragen.
Die Registratur des Fabrikendepartements ist im
vorigen Jahrhundert durch Kassation dezimiert
worden. Das betrifft vor allem die Zeit von 1740 bis
etwa 1765. Unter den vernichteten Akten haben sich
mit Sicherheit auch solche über Juden befunden.
Die über die Juden vorhandenen Akten belegen
vor allem deren wirtschaftliche Aktivitäten wie
die Anlage von Fabriken und Manufakturen und
deren Betrieb, die ihnen gewährte staatliche Unterstützung und den Verkauf der Erzeugnisse im
Ausland. Zu erwähnen sind ferner die Gewährung von Bonifikationen (Prämien) an jüdische
Fabrikanten für den Export ihrer Erzeugnisse,
namentlich von Textilien, sowie Fabrikentabellen, in denen auch jüdische Fabrikanten und Manufakturisten ausgewiesen sind.
Umfang des Bestandes: 46 lfm, 1717-1809
Umfang der Juden
betreffenden Akten:
196 Bde., 1739-1809
" Vgl. die Einleitung zum Generalakzise- und Zolldepartement, S. 593. - Identifier
- QGJ.v2.E05795
- Temporal Coverage
- 1740
- 1750
- 1765
- 1766
- 1787
- 1788
- 1789
- 1800
- Signature
- II. HA (Abt. 24) B IX Tit. XIV Nr. 3 Bd. 2
- Header
- v2:: 5795:: 5795.Bd..2:: II. HA (Abt. 24) B IX Tit. XIV Nr. 3 Bd. 2
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