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v2:: 5599:: II. HA (Abt. 17) Städtesachen. Tit. XCIC Nr. 2
- QGJ #
- 5599
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-
5599 Städtesachen. Tit. XCIC Nr. 2
Verbot des Aufkaufs und der Ausfuhr einheimischer Wolle
1719-1775
Enth. u. a.: Generaltabelle der in den Städten
des Fürstentums Minden 1741 bis 1742 vorhandenen Wollfabrikanten und -händler, Aug.
1743, darin: jüdische Fabrikanten und Händler.
(Abt. 18) Kleve
Das Herzogtum Kleve wurde bei Begründung
des Generaldirektoriums zusammen mit der
Grafschaft Mark zunächst vom 4., seit September
1723 vom 3. Departement verwaltet. Ab 1766 gehörte Kleve zusammen mit den Fürstentümern
Minden und Halberstadt und den Grafschaften
Mark, Ravensberg, Tecklenburg und Lingen zum
kombinierten 3. Departement. Durch die Friedensschlüsse von Basel (1795) und Luneville
(1801) wurde der linksrheinische Teil des Herzogtums Kleve an Frankreich abgetreten.
Die Zuständigkeit der im Februar 1723 als Mittelbehörde geschaffenen Klevischen Kriegs- und
Domänenkammer mit Sitz in Kleve erstreckte
sich auch auf die Grafschaft Mark sowie bis zum
Herbst desselben Jahres auf das Fürstentum
Moers. Im April 1767 wurde für die Verwaltung
der Grafschaft Mark eine Kammerdeputation in
Hamm errichtet, die bis zu ihrer Umwandlung in
eine Kriegs- und Domänenkammer im Jahre 1787
der Kammer in Kleve unterstand.
Durch die Friedensschlüsse von Basel (1795) und
Luneville (1801) verlor Preußen den linksrheinischen Teil des Herzogtums Kleve und die Grafschaft Moers. Der Sitz der Klevischen Kriegsund Domänenkammer wurde nach Wesel verlegt.
Die Preußen im Reichsdeputationshauptschluß
von 1803 zugesprochenen Gebiete machten eine
Neuorganisation der Verwaltung für die rheinisch-westfälischen Territorien erforderlich. Im
Dezember 1803 wurde die Klevische Kriegs- und
Domänenkammer in Wesel aufgehoben und die
Zuständigkeit der 1787 errichteten Märkischen
Kriegs- und Domänenkammer in Hamm auf den
rechtsrheinischen Teil des Herzogtums Kleve
ausgedehnt.
Aufgrund der im vorigen Jahrhundert am Bestand durchgeführten Kassationen, denen vor allem „Spezialia" wie die Erteilung von Schutzbriefen, Heiratskonzessionen und Konzessionen
zum Handel sowie die Ansetzung der 1. und
2. Kinder zum Opfer gefallen sind, ist die Anzahl
der überlieferten Akten gering. Hervorzuheben
sind Unterlagen über die Abgaben der Juden
(Nr. 5612), Generalverordnungen (Nr. 5614) und
Tabellen der klevischen Judenschaft (Nr. 5617).
Aufgrund der verwaltungsmäßigen Verbindung
der Grafschaft Mark mit dem Herzogtum Kleve
befinden sich im Bestand auch Unterlagen über
die märkischen Juden. Hinzuweisen ist auch auf
Quellen über Juden im Fürstentum Moers.
Umfang des Bestandes: 77 lfm, 1540-1808
Umfang der Juden
betreffenden Akten:
44 Bde., 1705-1802
Findhilfsmittel:
Findbuch, 1 Bd., Ende
19. Jahrhundert, mit Ergänzungen nach 1918
Siehe auch: Rep. 34 Kleve Mark und Ravensberg, - Identifier
- QGJ.v2.E05599
- Temporal Coverage
- 1723
- 1741
- 1742
- 1743
- 1766
- 1767
- 1787
- 1795
- 1801
- 1803
- 1918
- Signature
- II. HA (Abt. 17) Städtesachen. Tit. XCIC Nr. 2
- Header
- v2:: 5599:: II. HA (Abt. 17) Städtesachen. Tit. XCIC Nr. 2
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- 577
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