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v2:: 5587:: II. HA (Abt. 15) Materien. Tit. CCV Nr. 8
- QGJ #
- 5587
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5587 Materien. Tit. CCV Nr. 8
Verpflichtung der Juden zum Kauf von Porzellan aus der Kgl. Porzellanmanufaktur in Berlin
für erteilte Schutzbriefe und gewährte Benefizien
1769-1783
Enth. u. a.: Kabinettsorder vom 21. März 1769
über die Einführung des „Judenporzellans"
(Abschrift). - Bereitschaft der Juden zum Kauf
von Porzellan aus der Kgl. Porzellanmanufaktur
im Wert von 50,70 bzw. 100 Rtlr., 19. März 1771.
(Abt. 16) Halberstadt
Das Fürstentum Halberstadt wurde zusammen
mit der Grafschaft Hohnstein 1723 zunächst vom
3. Departement des Generaldirektoriums, das auch
für die Kurmark und das Herzogtum Magdeburg
zuständig war, verwaltet. Im September desselben
Jahres wurde die Provinz dem 4. Departement, das
für die westlichen Territorien Minden, Ravensberg, Tecklenburg und Lingen zuständig war, unterstellt. Im Jahre 1766 wechselte das Fürstentum
zum 3. Departement über. Von 1786 bis 1796 bildete das Fürstentum Halberstadt zusammen mit
dem Herzogtum Magdeburg und der Grafschaft
Hohnstein ein besonderes Departement. Nach
weiterem Wechsel in der Unterstellung gehörte das
Fürstentum Halberstadt seit 1803 zum Niedersächsisch-Westfälischen Departement.
Als Mittelbehörde fungierte seit 1723 die Kriegsund Domänenkammer in Halberstadt, die 1770 in
eine Kammerdeputation umgewandelt und zusammen mit der im selben Jahr für die Grafschaft
Hohnstein in Ellrich errichteten Kammerdeputation der Kammer in Magdeburg unterstellt wurde. Im Juni 1787 wurden beide Kammerdeputationen aufgehoben und an ihre Stelle eine Kriegsund Domänenkammer in Halberstadt geschaffen,
deren Zuständigkeit sich auch auf die Grafschaft
Hohnstein erstreckte.
Obwohl die Zahl der im Fürstentum Halberstadt
vergleiteten jüdischen Familien bis zur Mitte des
18. Jahrhunderts noch die höchste in allen preußischen Provinzen war, ist der Umfang der überlieferten Akten vergleichsweise gering. Neben Einzelfällen wie der Erteilung und Bestätigung von
Schutzbriefen, die Ansetzung der 1. und 2. Kinder und der Gewährung von Heiratskonzessionen sind auch die Judentabellen der Kassation
zum Opfer gefallen. Auffällig ist das Fehlen von
Akten aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts
(1713/23 bis 1749).
Die vorhandenen Quellen betreffen vor allem den
Erwerb und Besitz von Häusern der Juden.
Umfang des Bestandes: 19 lfm, (1586,1613-1640)
1660-1807
Umfang der Juden
betreffenden Akten:
12 Bde., 1730-1806
Findhilfsmittel:
Findbuch, 1 Bd., Ende
19. Jahrhundert
Siehe auch: Rep. 33 Halberstadt, Rep. 21 Kurmärkische Städte, Amter und Kreise, Nr. 203 Fasz. 18
u. 24, Rep. 104 Generalfiskalat
Tit. LXXII
Stadt Bleicherode, Sekt. 1 Stadtsachen - Identifier
- QGJ.v2.E05587
- Temporal Coverage
- 1640
- 1713
- 1723
- 1749
- 1766
- 1769
- 1770
- 1771
- 1786
- 1787
- 1796
- 1803
- Signature
- II. HA (Abt. 15) Materien. Tit. CCV Nr. 8
- Header
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- 575
- volume
- v2
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