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v2:: 4892:: II. HA (Abt. 9) Städtesachen. Netzedistrikt. Stadt Zempelburg Sekt. IV Nr. 41
- QGJ #
- 4892
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-
4892 Städtesachen. Netzedistrikt. Stadt Zempelburg Sekt. IV Nr. 41
Konzession für Joseph Marcus in Zempelburg
zur Ausübung des erlernten Tuchmacherhandwerks
1804
und Kaiisch sowie ein Teil von Masovien an Preußen. Aus den beiden zuletzt genannten Territorien wurde die Provinz Südpreußen gebildet. Ihre
Verwaltung wurde dem Staatsminister Otto
Friedrich Karl von Voß übertragen, der im Generaldirektorium das kurmärkische, magdeburgische, halberstädtische und neuchätelsche Departement leitete und dieses Amt neben seiner neuen
Aufgabe beibehielt. Wegen des Kosciuszko-Aufstandes in Polen wurde von Voß am 27. September
1794 seines Amtes als Minister für Südpreußen
enthoben. Die Verwaltung der Provinz wurde aus
dem Generaldirektorium herausgelöst und dem
schlesischen Provinzialminister Karl Georg Heinrich Graf von Hoym bis zum Abschluß der Verwaltungsorganisation der Provinz übertragen. Im
März 1799 übernahm von Voß erneut die Administration, die er de facto bereits seit seiner Reaktivierung als Minister im Generaldirektorium im
April 1798 leitete. Voß war für die Provinz bis
zum Tilsiter Frieden von 1807 zuständig, durch
den Preußen die Provinzen Südpreußen und Neuostpreußen sowie Teile des Netzedistrikts an das
Herzogtum Warschau abtreten mußte.
(Abt. 10) Südpreußen
Durch die dritte Teilung Polens im Jahre 1795 waren durch Vertrag mit Rußland vom 24. Oktober
1795 das restliche Masovien mit Warschau sowie
die Gebiete um Bialystok und Suwalki an Preußen gelangt. Das Territorium links der Weichsel
mit Warschau wurde der Provinz Südpreußen zugeschlagen.
Als Mittelbehörden wurden 1793 in Posen und
in Lenczycz Kriegs- und Domänenkammern
eingerichtet. Die zuletzt genannte Kammer wurde im Mai 1793 nach Petrikau verlegt. Im Juli
1794 wurde daneben in Plock eine Kriegs- und
Domänenkammerdeputation eingerichtet. Durch
die Grenzveränderungen der Provinz infolge der
dritten Teilung Polens, durch die Plock an die
neugeschaffene Provinz Neuostpreußen gelangte, wurden in Warschau eine Kriegs- und Domänenkammer gebildet und die Petrikauer Kammer nach Kaiisch verlegt, so daß von 1795 bis
1807 in Südpreußen drei Kriegs- und Domänenkammern in Posen, Kaiisch und Warschau bestanden.
Durch den Teilungsvertrag zwischen Rußland
und Preußen vom 4. Juni 1793 gelangten weitere
polnische Gebiete, und zwar die Städte Danzig
und Thorn, Großpolen mit den Städten Posen
Der Artikel 26 des Tilsiter Friedensvertrages vom
9. Juli 1807 sah die Auslieferung der Akten des
Generaldirektoriums über die Verwaltung der
Provinzen Südpreußen und Neuostpreußen an
das Großherzogtum Warschau vor. Betroffen von - Identifier
- QGJ.v2.E04892
- Temporal Coverage
- 1793
- 1794
- 1795
- 1798
- 1799
- 1804
- 1807
- Signature
- II. HA (Abt. 9) Städtesachen. Netzedistrikt. Stadt Zempelburg Sekt. IV Nr. 41
- Header
- v2:: 4892:: II. HA (Abt. 9) Städtesachen. Netzedistrikt. Stadt Zempelburg Sekt. IV Nr. 41
- page
- 526
- volume
- v2
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