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v2:: 4117:: II. HA (Abt. 8) Tit. II Nr. 35
- QGJ #
- 4117
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4117 Tit. II Nr. 35
Beschlagnahme der Kramwaren des Juden Nochim Salomon in Tauroggen durch das polnische Zollamt in Sziltkehmen
1784-1785
(Abt. 9) Westpreußen und Netzedistrikt
Durch den preußisch-russischen Teilungsvertrag
vom 15. Januar 1772 erhielt Preußen die Wojewodschaft Marienburg, Elbing, das Kulmer Land,
Pommerellen mit Ausnahme der Städte Danzig
und Thorn sowie das Bistum Ermland und den
Netzedistrikt mit Bromberg. Nach der Besitznahme im September 1772 wurde aus den Gebieten
die Provinz Westpreußen gebildet. Das Ermland
gelangte an Ostpreußen und wurde der preußischen Kriegs- und Domänenkammer in Königsberg unterstellt, im Gegenzug kamen die Ämter
Marienwerder und Riesenburg an Westpreußen.
Mit der Einrichtung der Verwaltung in Westpreußen wurde der Präsident der Königsberger und
der litauischen Kriegs- und Domänenkammer
Johann Friedrich von Domhardt unter Ernennung zum Oberpräsidenten betraut. Für den
Netzedistrikt wurde dieses Amt dem Geheimen
Finanzrat Franz Balthasar Schönberg von Brenckenhoff übertragen. Der Netzedistrikt sollte ursprünglich der Neumark zugeschlagen werden.
Dieser Plan erwies sich jedoch nicht als zweckmäßig und wurde aufgegeben.
In Marienwerder wurde durch Patent vom
13. November 1772 eine Kriegs- und Domänenkammer eingerichtet, die zunächst dem König direkt unterstellt war. Ab Juni 1774 ressortierte die
Kammer zum 1. Departement des Generaldirektoriums. Im Januar 1774 wurde für den Netzedistrikt in Bromberg eine Kriegs- und Domänenkammerkommission eingerichtet, die im Juni des
folgenden Jahres in eine Kriegs- und Domänenkammerdeputation umgewandelt und der Kammer in Marienwerder unterstellt wurde.
Das Generaldirektorium war zunächst nicht mit
der Verwaltung Westpreußens befaßt, Domhardt
war dem König direkt unterstellt. Erst 1782
wurde die Provinz dem ostpreußischen Provinzialdepartement des Generaldirektoriums zugeschlagen.
Im Gegensatz zu anderen Registraturen des Generaldirektoriums sind in deren westpreußischer
Registratur nur geringfügige Kassationen vorgenommen worden. Daher und aufgrund des hohen
Anteils der Juden an der Gesamtbevölkerung ist
die Anzahl der für das Inventar relevanten Akten
hoch. Namentlich in der Aktengruppe Juden sowie in der Abteilung Städte befinden sich viele
Quellen über Juden. Sie betreffen vor allem die
Ansetzung der Juden als Ordinarii und Extraordinarii, die Erteilung von Trauscheinen sowie von
Konzessionen zum Handel und zur Ausübung
von Berufen, den Erwerb von Häusern, Angelegenheiten des Kultus und Abgaben. Bei der Vergleitung der Juden als Extraordinarii sind diese
stets befragt worden, ob sie sich einem „ländlichen Etablissement" unterziehen wollten. Abweichend von anderen Provinzen mußten die
Juden in Westpreußen die Gebühren für die Ansetzung und für erteilte Konzessionen nicht an
die Chargenkasse, sondern an die jeweiligen städtischen Baufonds entrichten.
Umfang des Bestandes: 179 lfm, (1714-1771)
1772-1808
Umfang der Juden
betreffenden Akten:
793 Bde., (1752) 17631808
Findhilfsmittel:
10 Bde., Ende 19. Jahrhundert
Siehe auch: Rep. 7 Β Westpreußen, Rep. 104 Generalfiskalat
Materien, Tit. II Akzise- und
Sekt. 2 Spezialia
Zollsacben, - Identifier
- QGJ.v2.E04117
- Temporal Coverage
- 1752
- 17631
- 1772
- 1774
- 1782
- Signature
- II. HA (Abt. 8) Tit. II Nr. 35
- Header
- v2:: 4117:: II. HA (Abt. 8) Tit. II Nr. 35
- page
- 473
- volume
- v2
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