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v6:: 13371:: (4.1. Kartei von Antragstellern auf eine Anerkennung als "Opfer des Faschismus"/"Opfer der Nürnberger Gesetzgebung")
- QGJ #
- 13371
- Description
- . u. a.:
- Identifier
- QGJ.v6.E013371
- Signature
- (4.1. Kartei von Antragstellern auf eine Anerkennung als "Opfer des Faschismus"/"Opfer der Nürnberger Gesetzgebung")
- Header
- v6:: 13371:: (4.1. Kartei von Antragstellern auf eine Anerkennung als "Opfer des Faschismus"/"Opfer der Nürnberger Gesetzgebung")
- volume
- v6
- Addition
- Enth. auch:
- has note
- Die Kartei sowie die dazugehörigen (nur in Teilen überlieferten) Akten mit den Antragsformularen und kurzen Lebensläufen der Antragsteller wurden beim Magistrat der Stadt Berlin geführt und von dort 1988/89 an die Stiftung "Neue Synagoge Berlin - Centrum Judaicum" übergeben. - Der Hauptausschuß "Opfer des Faschismus" bestand seit Juni 1945. Die Anerkennung der "rassisch Verfolgten" erfolgte nach den im Mai 1946 vom Magistrat herausgegebenen Richtlinien: Wer ist Opfer des Faschismus. Richtlinien für die Ausgabe der Ausweise. Die Abteilung "Opfer der Nürnberger Gesetzgebung" wurde von Julius Meyer geleitet [Julius Meyer war gleichzeitig Präsident des 1946 gegründeten Verbandes der jüdischen Gemeinden in der sowjetischen Besatzungszone (vgl. Bestand 5 B 1)]. - Zunächst wurden nur die Hinterbliebenen von Ermordeten oder im KZ Verstorbenen, ehemalige KZ-Häftlinge, in der "Illegalität" Überlebende und "Sternträger" anerkannt. "Mischlinge" wurden nur anerkannt, wenn sie bei der Organisation Todt (Aktion B oder Mitte) Zwangsarbeit geleistet hatten. Später kam eine weitere Kategorie mit gesonderten Ausweisen als "Opfer der nationalsozialistischen Sondergesetzgebung" hinzu für alle, die persönliche und berufliche Beeinträchtigung und Verfolgung erlitten hatten. - Bei der Mehrzahl der hier überlieferten Karteikarten für Anerkannte handelt es sich um jüdische Partner in sogenannten Mischehen und um "Mischlinge", die Zwangsarbeit leisten mußten. Nur ein kleiner Teil sind Überlebende aus Konzentrations- und Vernichtungslagern und "illegal" Überlebende. - Am 10. Febr. 1950 wurden für die DDR neue Richtlinien für die Anerkennung als Verfolgte des Naziregimes (VdN) erlassen; auch der Berliner Magistrat erließ am 14. Juni 1950 neue Richtlinien und durch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) wurden neue Ausweise ausgegeben, d. h. die zuvor Anerkannten wurden noch einmal überprüft. Ein Teil von ihnen wurde danach nicht mehr betreut. Dies betraf nach der Teilung der Stadt auch alle in Westberlin lebenden Anerkannten. - Es bestehen Benutzungsbeschränkungen
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Meyer, Julius
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